Sunlight T68 bei AHK 100kg mehr?

  • Hallo

    Laut dem Fahrzeugschein ändern sich die Gewichte mit AHK um jeweils 100 kg an der Hinterachse und im Gesamtgewicht.

    Das ist doch aber Blödsinn weil ich doch mit 3495kg eh nicht überschreiten darf oder was hat das mit den 100kg auf Sich?


    Hallo Hat sich erledigt.das gilt ja nur in Zusammenhang mit Hängerbetrieb.

    Einmal editiert, zuletzt von Kleinandi (31. Juli 2014 um 17:12)

  • Na klar, wenn du hinten etwas anbaust was 100kg hat ,dann hast du 100kg mehr gewicht auf der hi achse , somit auch 100kg auf dem leergew.
    Somit darf du 100kg weniger zuladen.


    ist etwas kompl ,aber es scheint ja die sonne. 8) ;)

  • Na klar, wenn du hinten etwas anbaust was 100kg hat ,dann hast du 100kg mehr gewicht auf der hi achse , somit auch 100kg auf dem leergew.
    Somit darf du 100kg weniger zuladen.


    ist etwas kompl ,aber es scheint ja die sonne. 8) ;)


    Hallo,
    nicht das Leergewicht erhöht sich gem. COC um 100 Kg, sondern die Hinterachslast von 2000 Kg auf 2100 Kg und das zGesamtgewicht von 3495 Kg auf 3595 Kg.
    Ist bei Unserem auch. Somit auch keine 100er Zulassung mit Anhänger, da dazu zGG nicht mehr als 3,5 t. Verstehen tue ich das auch nicht. ?(

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Das kann ich mir nicht vorstellen, weil dann alle mit einer AHK auch die gobox bräuchten. Wären über 3,5 To....

  • Heinz,

    Ob du es dir vorstellen kannst oder nicht ist leider unerheblich. Bei meinem, und nicht nur bei meinem, Kasten steht das sich das zul. GG um eben jene 100kg bei Anhängerbetrieb erhöht. Das kann natürlich bei Alkotiefrahmen und was es sonst noch so gibt ganz anders sein.
    Ich bin mit Anhänger, dabei ist es egal ob es nur ein kleiner 300kg Misteanhänger oder ein 3Tonner ist, dann mit 3,6to unterwegs und somit z.B. wie du richtig erkannt hast GoBox pflichtig. Dabei hat's der Hersteller nur gut gemeint. Bei VW gibt es auch solche Einträge im Fahrzeugschein. Liest nur kaum einer.

  • Das mit den 100 kg aufs zulässige Gesamtgewicht habe ich zwar in der COC, aber nicht im Zulassungsschein.

    Kann also keiner sehen bei einer Kontrolle, es gilt was in der Zulassung steht.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Das kann ich mir nicht vorstellen, weil dann alle mit einer AHK auch die gobox bräuchten. Wären über 3,5 To....


    Hallo,
    schaue mal in den Fz-Schein und in die COC unter Bemerkungen.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Ist tatsächlich so - bei unserem Carado (so wie Sunlight und Glücksmobil von Capron gebaut) erhöht sich im Anhängerbetrieb das zgG von 3,495 auf 3,595t sowie das der HA von 2000 auf 2100kg. Ist bei uns übrigens auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 so eingetragen. Somit fällt das WoMo im Hängerbetrieb unter die Regeln für WoMos über 3,5t - sprich max 100km/h (was in diesem Fall ad absurdum geführt wird wg. Hänger), Überholverbot bei LKW-Überholverbot, entsprechend höhere / andere Maut-Be- und ggfs. Abrechnung (Österreich Go-Box, Schweiz Schwerverkehrsabgabe, ...). Wie gesagt, vom Hersteller nur gut gemeint, damit sich die Zuladung nicht zum Nachteil ändert durch Stützlast und Anbauteile, die halt etwas wiegen (AHK, Rahmenverlängerung). Technisch stellt das kein Problem dar, weil selbst die 3,5 light-Chassis für ein zgG von 3,85t ausgelegt sind. Wobei ich mir nicht sicher bin, dass die Serienbereifung da mitspielt - ich glaube, die 215/70-R15-CP 109 haben nicht genug Traglast bzw. sind knapp an der Grenze ?(

    Viele Grüsse,

    Robert

    Man sagt, Erbsen schmecken wesentlich besser, wenn man sie kurz vor dem Servieren durch ein Schnitzel ersetzt. :klatsch

  • Technisch stellt das kein Problem dar, weil selbst die 3,5 light-Chassis für ein zgG von 3,85t ausgelegt sind. Wobei ich mir nicht sicher bin, dass die Serienbereifung da mitspielt - ich glaube, die 215/70-R15-CP 109 haben nicht genug Traglast bzw. sind knapp an der Grenze ?(


    Hallo,
    hatte ich mir auch schon gedacht, aber dann fiel mir wieder ein : Die max. Tragkraft bezieht sich auch auf die max. zul. Geschwindigkeit der Reifen. Bei WoWa war ( ist ) es häufig so, dass die Tragkraft unter der 1/2 Achslast ( sind nun mal 2 Reifen dran :klatsch ) liegt. Da geht dann zwar keine 100er Zulassung, aber was interressiert das den Hersteller, ausser er wirbt damit. Hatte auf dem WoWa zuerst auch bei 1300 Kg Achslast Reifen für jeweils ca. 600 Kg.
    Da Du ( oder wir auch ) dann mit Anhänger sowieso nur noch 80 km/h fahren dürfen, nutzen die diese Regelung aus. Ohne Anhänger darfst Du aber wieder unbegrenzt fahren, da unter 3,5 t. Es steht nicht drin "bei montierter Anhängerkupplung" sondern "bei Anhängerbetrieb", d.h. der Anhänger muss gekoppelt sein.
    Jetzt mal ganz dumm gefragt: Ich fahre nach Österreich mit Anhänger: Dadurch zGG über 3,5 t und somit Gobox. Jetzt koppel ich den Anhänger ab und lasse den z. B. auf dem Stellplatz/Cpl stehen und fahre solo mit dem Mobil weiter: jetzt brauche ich ein Pickerl. Ist irgendwie komisch, für ein und das selbe Fahrzeug Gobox und Pickerl ?(

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Streichen lassen ist eine gute Idee. Gestern mit einer netten Dame bei Hymer gesprochen weil Capron da einige komische Dinge in der COC hat.
    Die Problematik mit der Erhöhung des zGG nur bei Hängerbetrieb war ihr so gar nicht bewusst. Aber nun ist es so.

    Da ich wegen Reifen eh zum TÜV/Zulassung muss, kommt der Eintrag auch gleich aus dem Schein raus. COC brauch ich ja nicht mitführen.

    Ich nutze den Hänger um Gewicht im WoMo zu sparen ;)


    Ulrich

  • Dann wären ja alle 3,5 T Fahrer die bewußt einen Anhänger ziehen um nicht zu überladen Mautpreller ohne Go-box. Ich Hab doch nicht automatisch mehr als 3,5 T Gewicht wenn ich einen Hänger ziehe, oder? Kann ich halt 100 kg weniger einladen bei 100 kg Stützlast. Gibts da einen genauen Gestzestext. :?:

  • Hej zusammmen,

    das schlimme ist das es viele ja gar nicht wissen, weil sie sich ihren Fahrzeugschein nicht anschauen, und dann ungewollt z.B. in Österreich zum Mautpreller werden. Und dann wirds nicht billig...

    Zitat

    Jetzt mal ganz dumm gefragt: Ich fahre nach Österreich mit Anhänger: Dadurch zGG über 3,5 t und somit Gobox. Jetzt koppel ich den Anhänger ab und lasse den z. B. auf dem Stellplatz/Cpl stehen und fahre solo mit dem Mobil weiter: jetzt brauche ich ein Pickerl. Ist irgendwie komisch, für ein und das selbe Fahrzeug Gobox und Pickerl

    Finde die Frage gar nicht so dumm.

  • Es steht nicht drin "bei montierter Anhängerkupplung" sondern "bei Anhängerbetrieb", d.h. der Anhänger muss gekoppelt sein.

    Ich schrieb ja auch nicht "bei montierter Anhängerkupplung!" ;)

    Jetzt mal ganz dumm gefragt: Ich fahre nach Österreich mit Anhänger: Dadurch zGG über 3,5 t und somit Gobox. Jetzt koppel ich den Anhänger ab und lasse den z. B. auf dem Stellplatz/Cpl stehen und fahre solo mit dem Mobil weiter: jetzt brauche ich ein Pickerl. Ist irgendwie komisch, für ein und das selbe Fahrzeug Gobox und Pickerl

    Klingt paradox, wäre aber tatsächlich so! 8|

    Den Satz mit der 100 kg Regelung bei Hängerbetrieb einfach aus der Zulassung streichen lassen.

    Dann ist das Problem, wenn es eins ist, vom Tisch.

    So schaut´s :D

    Dann wären ja alle 3,5 T Fahrer die bewußt einen Anhänger ziehen um nicht zu überladen Mautpreller ohne Go-box. Ich Hab doch nicht automatisch mehr als 3,5 T Gewicht wenn ich einen Hänger ziehe, oder? Kann ich halt 100 kg weniger einladen bei 100 kg Stützlast. Gibts da einen genauen Gestzestext.

    Das betrifft ja nicht ALLE 3,5t-WoMos sondern einige (viele?) WoMos u.A. aus dem Hause Capron, die diesen Text in der CoC und / oder der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen haben.

    Viele Grüsse,

    Robert

    Man sagt, Erbsen schmecken wesentlich besser, wenn man sie kurz vor dem Servieren durch ein Schnitzel ersetzt. :klatsch

  • Hej Bandido,

    Zitat

    Dann wären ja alle 3,5 T Fahrer die bewußt einen Anhänger ziehen um nicht zu überladen Mautpreller ohne Go-box


    Nein nicht alle. Nur da wo's im Schein steht.

  • Ich schrieb ja auch nicht "bei montierter Anhängerkupplung!" ;)


    Sorry,
    bezog dass hierdrauf:

    Wie gesagt, vom Hersteller nur gut gemeint, damit sich die Zuladung nicht zum Nachteil ändert durch Stützlast und Anbauteile, die halt etwas wiegen (AHK, Rahmenverlängerung).


    Hatte vergessen zu zitieren.
    Das Gewicht für die RV und AHK sind sowieso weg und das wiegt schon etwas, egal ob Solo oder AH-Betrieb. Einzig die Stützlast geht noch im AH-Betrieb ab von der Zuladung.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Trägt der TüV bzw. Zulassungsstelle das einfach mal so aus ??? Mein Firmen Ducato-Kastenwagen hat das nämlich auch im Schein stehen mit 100 (bzw 150 kg), ist aber Original Fiat und kein Aufbauhersteller beteiligt. :wink

  • Hallo zusammen,

    die 100kg mehr zulässiges Gesamtgewicht sind im Prinzip eine in der ABE schon vorgesehene Auflastung bei Anhängerbetrieb.

    Einfach ins Straßenverkehrsamt gehen und steichen lassen wird nicht funktionieren.

    Man wird mit dem Fahrzeug zum Tüv müssen. Dort wird dann ein netter Mensch in einem Gutachten die Ablastung des Fahrzeugs bescheinigen. Es wird also festgestellt, dass die Erhöhung der hinteren Achslast bei Anhängerbetrieb ohne Veränderung am Fahrzeug entfallen kann. Möglicherweise wird aber anstatt der Auflastung dann eingetragen, dass sich bei Anhängerbetrieb die zulässige Zuladung um die max. Stützlast von 100kg oder 75kg reduziert.

    Das ganze kostet dann nicht nur etwas Zeit, sondern auch Prüfgebühren beim Tüv und Gebühren beim Straßenverkehrsamt für die Änderung bzw. Ausfertigung einer komplett neuen Zulassungsbescheinigung ( Teil 1 + Teil2)

    Was in diesem Zusammenhang mal eine interessante Frage wäre:

    Wie sieht es denn führerscheintechnisch mit dieser gutgemeinten werkseitigen Auflastung aus ?

    Wenn jetzt jemand - wie meine Kinder z.B.- einen neuen EU-Führerschein bis 3,5t inkl. Anhängerführerschein ( Klasse BE) hat - darf er dann ein solches Wohnmobil noch fahren, da ja dann im Anhängerbetrieb das zulässige Gesamtgewicht über 3,5 t beträgt.

  • Man wird mit dem Fahrzeug zum Tüv müssen. Dort wird dann ein netter Mensch in einem Gutachten die Ablastung des Fahrzeugs bescheinigen. Es wird also festgestellt, dass die Erhöhung der hinteren Achslast bei Anhängerbetrieb ohne Veränderung am Fahrzeug entfallen kann. Möglicherweise wird aber anstatt der Auflastung dann eingetragen, dass sich bei Anhängerbetrieb die zulässige Zuladung um die max. Stützlast von 100kg oder 75kg reduziert.


    Hallo,
    es soll nur die Erhöhung des zGG gestrichen werden. Die Erhöhung der HA-Last hat damit nichts zu tun. Die kann doch so stehen bleiben. Eine Reduzierung der Zuladung ? In den Papieren ist nur das zGG und das Leergewicht eingetragen. Nutzlast gibt es bei WoMo's nicht.

    Wenn jetzt jemand - wie meine Kinder z.B.- einen neuen EU-Führerschein bis 3,5t inkl. Anhängerführerschein ( Klasse BE) hat - darf er dann ein solches Wohnmobil noch fahren, da ja dann im Anhängerbetrieb das zulässige Gesamtgewicht über 3,5 t beträgt.


    Nein, solange dieser Part eingetragen ist, da mit Anhänger das zGG des Zugfahrzeugs >3,5t und somit FS-Klasse mind. C1(E) bzw. alter 3.

    Gut gemeint war es mit Sicherheit, nur die ggf. Auswirkungen hatte wohl keiner so richtig bedacht.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo

    Man braucht für Österreich laut Asfinag keine Go Box weil die 3495 zGg weiterhin gelten.