Ich kenne die Rechtslage dazu in Östereich nicht.
In Deutschland kursiert immer das Märchen, das bei Überladung über die 3,5 Tonnen Grenze Fahren ohne Fahrerlaubnis im Raum stünde, das ist aber n Stammtischmärchen da sich die 3,5T immer auf das ZlgG beziehen und mit Überladung nix zu tun haben. Ob das in Östereich mit der Maut genau so ist, weis ich nicht, sollte man aber im Hinblick darauf mal genauer prüfen...