Gasprüfung Plakette

  • Hallo zusammen,

    mal eine Frage: Ich war letzte Woche bei der Gasprüfung bei einem Wohnmobilhändler. Da ich in der Nähe etwas zu erledigen hatte, bin ich kuzfristig dort hingefahren.

    Als er fertig war, fragte er mich wo ich den Aufkleber hinhaben will. Na auf den alten den goldenen, drüber! Geht nicht der Pfiffikus hat eigene. So groß wie ein Nationalitätsschild (D) oben seine Firma und unten Abnahme nach DIN, in der Mitte dann noch ein Aufkleber "nur" so groß wie ein TÜV Aufkleber wann nun die nächste dran ist. Sch..... Sieht aus wie ein roter Fleck auf einer weißen Seite, man sieht sofort da hin. Meine Frage jetzt, muß der Aufkleber sichtbar am Mobil angebracht sein oder kann ich den Aufkleber abmachen und auf ein Blatt Papier kleben, dann im Fahrzeug aufbewahren? Ich habe doch den Beleg von der Prüfung um zu zeigen, das ich da war.

    Gruß

    Sixtyfour

  • Ob es seine Richtigkeit hat??

    Guten Morgen zusammen,

    das ist ok. Probleme könnte es bei der ERinfahrt zu Campingplätzen geben aus Sicherheitsgründen die auf das Zeichen achten.

    Gruß und schönen Wochenanfang

    Hans

  • Prima. Das ist gut, so werd ich's auch machen. Innen an die Schranktür zu den Absperrventilen. Wenn jemand was zu meckern hat kann ich es ihm doch zeigen und die Bescheinigung habe ich doch sowieso immer dabei.

  • hallo,

    für die anbringung der gasprüfungsplakette in deutschland gibt es eine vorschrift.

    die plakette muß in der nähe des hinteren nummernschilds angebracht werden! in den gaskasten geht garnicht, da ist sie von außen nicht zu sehen, und das ist aber pflicht!

    früher war des ein wenig lockerer, aber seid 01/2007 gibt es neue europaweite bestimmungen und die geben das so vor!

    ich denke mal das du in der mitte von dem riesenaufkleber die ganz normale gasplakette hast wie sie schon bei dir war. das außenrum ist dann nicht pflicht und nur händlerwerbung. wenn dem so ist, scheide außenrum das weg und verklebe sie dann!

    aber nur wenn das in der mitte mit allen angaben deiner alten entspricht!

    gruß robert

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen

    Einmal editiert, zuletzt von robertmost (10. März 2008 um 22:17)

  • Eigendlich ist das in der Mitte nur ein 30mm großer runder Aufkleber, wie TÜV, rot, in der Mitte steht 10. Ringsrum die Zahlen 1-12 und die drei ist halt oben jetzt. Wenn ich den nun ausschneide und auf die alten goldenen aufklebe. Dann weiß ja niemand das sich der auf die Gasprüfung bezieht, weil geprüft nach DIN... steht ja auf dem riesenaufkleber.

  • Guten Morgen sixtyfour,

    wenn die Regelung zum anbringen inzwischen so scharf ist wie von Robert beschrieben, dann ist garantiert auch der Aufkleber genormt.

    Gruß und eine schönen Arbeitstag.

    Hans

  • Hallo zusammen,

    neeee, das kann doch nicht sein das es jetzt eine Norm gibt die Aussagt der Aufkleber muß so riesig wie ein Nationalitätsaufkleber sein. Ausserdem meine ich mich zu erinnern das mir der Prüfer gesagt hat: das macht jeder Händler/Prüfer so wie er will. Da ich so baff war habe ich nun auch nicht gefragt ob der da hinten hin muß. Und warum ist, wenn es NORM ist der Aufkleber bei Kalli im Kasten, der Hersteller muß es doch wissen. Oder?

  • ....der obere Aufkleber gehört rein (in den Gaskasten), der untere raus (sichtbar neben Nummernschild).......

  • Hallo zusammen,

    ich kann "Schrauber" nur beipflichten: Ich war vor ca. 14 Tagen beim TÜV.Obwohl die Gasprüfung noch nicht fällig war, hat der Prüfer die gültigen Plakette kontrolliert und mir bestätigt, dass sie rechts neben das hintere Nummernschild gehört.Die Gasdruckplakette gehört in den Gaskasten, unmittelbar bei die Gasflaschen.

    Gruß, Heinz

  • hallo,

    ja der gasdruckaufkleber muß im gaskasten gut sichtbar angebracht sein, bei den gashähnen braucht man garkeinen aufkleber und der gasprüfungsaufkleber muß in der nähe des hinteren nummernschildes sein.

    kein sicheres rechts oder links, da wohnmobile und wohnwagen ja sonderfahrzeuge sind und es oft garnicht sinnvoll wäre den nach links oder rechts zu kleben. er darf auch darüber sitzen, hauptsache gut von außen sichtbar. in den gaskasten durfte er früher mal und da kleben den ev. auch noch ein paar alte hasen hin die halt schon lange nicht mehr auf einen lehrgang gegangen sind, ist aber nicht mehr erlaubt!

    zu den aufkleber kann ich nur sagen, das man nach gewissen richtlinien, sich für seine selber welche anfertigen lassen kann und dann halt teilweise solche monster rauskommen. wir verkleben die einfach standart die wir über die gasvereinigung direkt bekommen und für jeden dadurch gleich als solche zu erkennen sind!

    gruß robert

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen

  • Hallo nochmal,
    ich habe ihn jetzt erst mal da hinten entfernt und bei den Hähnen angebeppt. Bekomme ich diesen Goldenen Aufkleber noch nachträglich irgenwo (Nachweis/Papiere habe ich ja) und wer achtet denn, ausser der TÜV, darauf ob da hinten ein gültiger Aufkleber ist. Kann man ja bei dem goldenen eh erst erkennen wenn man knapp davor steht? Und wer von euch hat nun Recht, WOMO "das ist ok" oder robertmost "alte Hasen die schon lange keinen Lehrgang mehr hatten?? Wo steht das denn niedergeschrieben???

    Gruß sixtyfour

  • Hallo nochmal,
    ich habe ihn jetzt erst mal da hinten entfernt und bei den Hähnen angebeppt. Bekomme ich diesen Goldenen Aufkleber noch nachträglich irgenwo (Nachweis/Papiere habe ich ja) und wer achtet denn, ausser der TÜV, darauf ob da hinten ein gültiger Aufkleber ist. Kann man ja bei dem goldenen eh erst erkennen wenn man knapp davor steht? Und wer von euch hat nun Recht, WOMO "das ist ok" oder robertmost "alte Hasen die schon lange keinen Lehrgang mehr hatten?? Wo steht das denn niedergeschrieben???

    Gruß sixtyfour


    hallo,

    wie gesagt, zu den hähnen darf und durfte er noch nie!

    den normalen goldenen kannst du bei jedem betrieb der gasprüfung macht noch nachkaufen. es gibt für die plaketten keine melde oder abgabezählverpflichtung, noch nicht so wie bei der au!

    wo des steht, in den lehrgangs oder wiederholungslehrgangsunterlagen zur erlangung der sachkunde lt. DVGW- Arbeitsblatt nach G607 und DIN EN 1949 zur prüfung von flüssiggasanlagen in fahrzeugen!


    gruß robert

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen