Zulässiges-Gesamtgewicht überschreiten

  • Zitat

    schon etwas betagt, aber im Sommer dürfte es wieder losgehen: Gewichtskontrollen.

    Video Kontrolle

    70% Beanstandungen ... und am Ende durften alle weiter fahren ...

  • so gebe jetzt letzten Kommentar zu diesem Thema ab:
    - wieso sollen die 70% nicht weiterfahren, wenn sie auf das zulässige Gewicht kommen?

    Aber darum ging es doch hier gar nicht: die Kontrolle ist eins (hier entweder mündliche Verwarnung oder die bereits aufgezeigten Beträge und ausladen).

    Vielleicht ein anderes Beispiel, da dieses hier anscheinend zu kompliziert ist.
    Autobahn, keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Fzg fährt mit 200 auf linker Spur (macht eigentlich ja alles richtig). Er wird aber in einen Unfall verwickelt an dem er noch nicht mal Schuld war. Trotzdem bekam er eine Teilschuld.

  • Es sind in Deutschland um die 340.000 Wohnmobile und über 550.000 Wohnwagen zugelassen.
    Die Chance, wenn man mit einem davon unterwegs ist, überhaupt kontrolliert zu werden halte ich doch für sehr gering.

    Meine Eltern sind in 30 Jahren und auf gut 200.000km nie kontrolliert worden, und wie gesagt, ich kenne auch sonst niemanden. Das letzte worüber ich mir Gedanken machen würde, ist, überladen erwischt zu werden. Und selbst wenn das in 20 Jahren einmal vorkommt, dann zahlt man einfach und fertig...

  • Zitat

    Aber darum ging es doch hier gar nicht: die Kontrolle ist eins (hier
    entweder mündliche Verwarnung oder die bereits aufgezeigten Beträge und
    ausladen).

    So ich muss mich noch mal zu Wort melden, da der Beitrag ja von mir in Leben gerufen wurde ...

    Mir ging es nur darum in wie weit man Überladen kann ohne das man bei einer Kontrolle ein Ticket bekommt und ungeschoren weiter fahren darf.

    Ich spreche dabei nicht von maßlosem Überladen, sonder von mal einem Sechserträger den man trotz erreichtem Zul.Gewicht noch mitnehmen möchte.

  • Ich spreche dabei nicht von maßlosem Überladen, sonder von mal einem Sechserträger den man trotz erreichtem Zul.Gewicht noch mitnehmen möchte.

    Insbesonders dann, wenn's im Zielort kein Weissbier gibt.
    Da nehm ich manchmal auch 2 Sechsertraeger mehr mit. :ubria

  • Ne, also da ich oft ins Ausland fahre und Biermäßig nicht sooo wählerisch bin, kauf ich das da, wo ich mich mit dem Pfand nicht ärgern muss...

  • Ich kenne keinen der schonmal gewogen wurde, kenne ich nur aus Internetforenberichten, aber kennen, real, tu ich keinen...


    Ich bin schon mal gewogen worden. (Gut, aber das weißt Du jetzt natürlich auch nur aus einem Internetforum.)

    Also bleibt die Frage des Haftpflichtfalles und den hat der Gesetzgeber klar dafiniert und mit max. 5.000€ Regress bei grober Fahrlässigkeit definiert. Da man nicht wissen kann, wann ein FZ überladen ist, ist das mit der groben Fahrlässigkeit schonmal essig ...


    Nach einer Kontrolle (bei der man gerade noch so weiterfahren durfte) weiß man es. Ab dann wäre es nicht mehr nur grobe Fahrlässigkeit, sondern sogar Vorsatz.

    Weiterhin weis ich wie das in der Realität aussieht und bevor jemand n zerschossenes Auto nachwiegt, vorausgesetzt das ist dann noch in nem Umfang vorhanden, in dem man den Haufen nachwiegen könnte, muss schon schwere Körperverletzung als Minimum vorliegen ...


    Keineswegs! Der Versicherung geht es ausschließlich um die Höhe der Summe, die zu zahlen ist bzw. vor der man sich drücken könnte. Ob diese Summe nun für einen Sach- oder Personenschaden zu zahlen ist, ist aus Sicht der Versicherung irrelevant.

    Eines stimmt aber: Eine Überladung von zum Beispiel 10% ist wesentlich weniger schlimm als eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 10%.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Wenn du bei der Kontrolle das FZ überladen hast, und dafür deine 20€ bezahlt hast und die Fahrt fortsetzt, können die dich nach 500m nochmal anhalten, das ist egal, du hast für die Tat bezahlt und fertig. Das fällt dann m.E. unter Tateinheit und ist bezahlt.

    Wenn dann ein Unfall passiert, hat der nix mit Vorsatz zu tun, weil ja auch trotz der geringfügigen Überladung nicht davon aus zu gehen ist, dass du einen Unfall baust, sonst hätte dich keiner weiter fahren lassen...

    Zitat

    Der Versicherung geht es ausschließlich um die Höhe der Summe, die zu zahlen ist bzw. vor der man sich drücken könnte.


    Und genau das ist im Haftpflichtfall gesetzlich limitiert.

    Lese da mal weiter: http://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php

    Das wissen viele nicht, wenn die sagen "dann zahlt deine Versicherung nicht", vor allem was "Erlöschen der Betriebserlaubnis" usw. usf. angeht. Die KFZ Haftpflichtversicherung zahlt, außer bei Vorsatztaten, IMMER. Der Regress ist gesetzlich auf MAXIMAL 5.000€ limitiert.

    Was die Crashsicherheit von Wohnmobilen angeht, kannste die Tests vergessen. Die gehen alle mit dem Eigengewicht von teilweise 3,5 Tonnen vor eine deformierbare Barriere, sprich, da gehen 3,5 Tonnen auf den Vorderbau, da haste verloren. Du solltest also damit nach Möglichkeit in keine Mauern, Bäume, Trecker oder andere Dinge fahren, die härter sind als du. Da nützt n Airbag auch einfach mal garnix.

    Wenn du mit dem Kasten nen Renault Twingo wegschiebst, brauchst du dir bei der Sitzposition und dem Kampfgewicht wahrscheinlich nicht einmal n Anschnallgurt, um da durch zu fahren...

    Ansonsten, wenn einer in so ne Bretterbude reinfährt, regnet es idr. einfach nur Holzsplitter und dann ist alles weg...

    Besser ist es, einfach keinen Unfall zu bauen ;)

  • @ Mark-RE: immer gut, wenn man nur die Hälfte schreibt :)

    Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Der Regressanspruch der Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei grober Fahrlässigkeit pro Schadenfall auf 5000 Euro begrenzt, während die Versicherung bei Vorsatz eine Leistung ganz ablehnen kann.


    Achja: und die privatrechtlichen Ansprüche werden von der Haftpflicht auch nicht gezahlt :)

  • @ Mark-RE: immer gut, wenn man nur die Hälfte schreibt :)

    Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Der Regressanspruch der Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei grober Fahrlässigkeit pro Schadenfall auf 5000 Euro begrenzt, während die Versicherung bei Vorsatz eine Leistung ganz ablehnen kann.


    Achja: und die privatrechtlichen Ansprüche werden von der Haftpflicht auch nicht gezahlt :)


    Den Vorsatzfall habe ich doch in diesem Thread schon ein oder vieleicht auch zweimal geschrieben.

  • Jepp genau so ist es Stammtisch :prost mensch soll doch jeder so machen wie er Denkt. Ich habe kein Problem mit max 200 KG Übergewicht durch die Welt zu Fahren.
    Und sollte es mal dazu kommen das ich über eine Waage muss, Ja dann Zahle ich und gut is. Sollte es Gewünscht sein das ich Abladen muss wäre das kein Problem.
    Frau Raus kinder Raus und Drei Fahrräder runter und schon geht die Reise weiter :thumbup: dann hat die Polizei wohl das Problem mit zwei Kids einer Frau und drei Fahrrädern :D
    Dafür braucht dann die Polizei auch keine Überstunden machen. Papiere brauchen sie auch nicht auf die Wache mit nehmen.
    Lach und Notfalls schmeiße ich auch noch den Ersatzreifen den Herrn vor die Füße weil das Mist Ding ist ein Unding vom Gewicht her.
    Werde morgen mal das Ersatzrad auf die Waage stellen. Jetzt will ich es genau wissen was der Rotz wiegt. :(

  • Zitat

    Wenn du bei der Kontrolle das FZ überladen hast, und dafür deine 20€ bezahlt hast und die Fahrt fortsetzt, können die dich nach 500m nochmal anhalten, das ist egal, du hast für die Tat bezahlt und fertig. Das fällt dann m.E. unter Tateinheit und ist bezahlt.

    Mal einen Seitensprung, da haben die Belgier sich was "interessantes" ausgedacht .... Gleich 5 Mahl, auf eine Strecke von nur 2 bis 5 km, wird eine Geschwindigkeitskontrolle, durchgeführt .... Da hatten schon die ersten Fahrer, gleich 5 Knöllchen, auf die Matte !

    Aber zurück zum Thema. Wenn einer sagt, wieviel Mahl sind wir in den letzten 30 Jahren kontroliert? Niemals.
    Dann hat Er in soweit Recht .... Nur .... Die Zeiten ändern sich die letzten 3 Jahren, in zunehmenden Masse!
    Die Waageschleifen, die Radarkontrollen, nicht zu vergessen, die Trajektkontrollen.
    Es gibt fast kein entkommen mehr. Und wenn sich das weiter so durchsetzt, dann bekommen wir, in de Zukunft, gleich das Alkoholschloss, ein "Gewichtsschloss", eine Geschwindigkeitsschloss, falsch Parkschloss, usw. Wobei der "Ambtlich" ingebauter "Kontrolkomputer" unser Verhalten dermate kontroliert, das die Bussgelder gleich automatisch vom Konto abgebucht werden X(

    Oké, vielleicht male Ich hier, den Teufel an die Wand .... Aber, ein Vergleich mit früher, als ein fransözischer Polizeibeambte, um 12 Uhr standard, erst mal ausgiebig ging essen, und....einen Wein dazu nahm, mann mit 80 km durch die kleine Ortschaften ballerte, die Zeiten sind endgültig vorbei!
    Mal ein Beispiel die wir Allen, ohne Probleme auf jedes Land ausbreiten können ...

    Daher habe Ich vor einige Wochen meinen C1 gemacht. Pfffff ....
    Aber das erste Mahl, bestanden :P
    (Klasse 3, Bis 7,5 ton gabs bei uns nie) und bin dabei mein Reisemobil auf 3,85 ton aufzulasten ....


    M.fr. Gr. Daniël

  • Hallo,
    zum Thema wurde alles geschrieben. Mehr Nonsens und Stammtisch.
    Ich schließe den Threat.
    Gruß
    Hans