Zulässiges-Gesamtgewicht überschreiten

  • Hallo

    mal eine Frage was passiert eigentlich wenn man das Zulässige Gesamtgewicht überschreitet ?

    Ich habe gehört das WoMos gerne mal in gross angelegten Polizeiaktionen gewogen werden,
    Gibt es eine Toleranz oder muss man dann bis Zulässige Gesamtgewicht ausladen ...

  • Hallo zusammen,

    ich habe gestern meinen Bürstner Travel Van auf 3850 aufgelastet. Mir war das Risiko zu hoch.

    Wenn du angehalten wirst, kostet es dich in D zwar eine geringe Strafe, jedoch du fährst erst weiter wenn du mit alles im Fahrzeug befindlichen Personen dein zul. Gesamtgewicht erreicht hast.

    In der Schweiz oder in Österreich sieht die Sache schlechter aus, da wird es richtig teuer, da du als Mautpreller da stehst und Strafe zahlen must. :cursing: X(

    Mir wurde berichtet, das dort zum Teil in der Straße Vorrichtungen zum wiegen eingebaut sind.

    Schweiz Schwerlastabgabe - Öst. GoBox.

    Unter ein paar hundert Euro kommst du nicht davon und AUSLADEN.

    Viele Grüße und noch viele schöne Urlaube.


    Rainer

  • Zitat

    sorry, das war leider keine brauchbare Antwort auf die Frage ;)

    Wieso, jeder Hinweis kann weiter Helfen ... ist doch OK


  • In der Schweiz oder in Österreich sieht die Sache schlechter aus, da wird es richtig teuer, da du als Mautpreller da stehst und Strafe zahlen must. :cursing: X(

    Wieder so ein Schmarren mit Mautpreller ?(

    Das überladen ist generell nicht erlaubt.

    Aber in Deutschland sieht man das bis 5 % Überladung nicht so eng, keine Strafe, da drüber kostet es was.

    In den Nachbarländern sieht das etwas anders aus, da sind die Strafen höher, und meistens ist abladen angesagt.

    In Östereich auch, aber Du bist kein Mautpreller, entscheidend für die Maut ist das als was Das Fahrzeug zugelassen ist, nicht wie schwer es ist.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Zitat

    Aber in Deutschland sieht man das bis 5 % Überladung nicht so eng, keine Strafe, da drüber kostet es was.

    Würde bei meinem 2500kg bedeuten 125kg Spielraum hätte ich nach oben ...
    bei einer Zuhladung von 500kg ist das eine nicht unerhebliche Reserve

    Und ab wann wird eine weiterfahrt verweigert ...

  • klasse, dann darf ich also 375kg überladen! :klatsch
    Meines wissens werden auch die Achsen einzeln gewogen und dann gilt nicht nur ausladen, sondern auch umpacken. Und den Loadindex nicht vergessen bei vorsätzlicher
    Überladung. :wink

  • Zitat

    Und ab wann wird eine weiterfahrt verweigert ...


    In Österreich ab 2% . So lange bis das tatsächlich ermittelte Gewicht, mit den im Schein eingetragenen Gewichten (zulässigem Gesamtgewicht und auch den Achslasten) übereinstimmt.
    Also als erstes Wasser ablassen. Mineralwässer, Bierdosen und Weinflaschen an anwesende Zaungäste und Gaffer verteilen. Was machst du mit all dem anderen abgeladenen Zeug?

    Spedition beauftragen. Die holen das dann ab zum einlagern. Ist aber sehr teuer. Oder du rufst einen Freund vom Forum zu Hilfe, der in der Nähe wohnt und Zeit hat! Wenn die Kontrollorgane genau sind, darfst du wirklich erst dann weiter, wenn die Gewichte stimmen!

    LG Josef

  • Plan B wäre einen Anhänger in der Nähe mieten und umladen. Da müsste man dann zusätzlich zum Übergewicht allerdings noch die angegebene Stützlast mit ausladen. :wein

  • klasse, dann darf ich also 375kg überladen! :klatsch
    Meines wissens werden auch die Achsen einzeln gewogen und dann gilt nicht nur ausladen, sondern auch umpacken. Und den Loadindex nicht vergessen bei vorsätzlicher
    Überladung. :wink

    Nein, dürfen nicht.

    Das alles im Rahmen der Achslasten sein muß muß man ja nicht extra erörtern, das sollte schon jeden klar sein.
    Achslastüberschreitung ist auch eine Überladung.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • mal bitte noch bedenken, das die waage ebenfalls einer toleranz unterliegt.
    die ist auch mal eben +/-2%
    waage zu hause zeigt 3.500kg.
    bei der polizeilichen messung kann sie dann auch mal eben 3.570kg anzeigen.
    und schon ist der vermeidliche spielraum weg.

    mit der achslast ein beispiel:
    carado T447 hat vorne 1.800kg achslast.
    die hab ich beim besten willen noch nicht überschreiten können.
    bei der hinteren achse sind es 2.000kg.
    da ist es kein problem mal eben zu überladen, bei dem überhang.
    (die annahmen sind urlaubsklar mit stützlast des trailers von 80kg)

    dann was mir noch einfällt bei dem thema...
    überladung mit vorsatz. ist es nicht das was wir machen??
    was sagt eigentlich die versicherung dazu?

  • Aus dem Verkehrsportal:

    b) bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme

    Nr._________Überschreiten in v.H.___Regelsatz in Euro___Punkte

    199.2.1______mehr als 5 bis 10%_____10 €
    199.2.2______mehr als 10 bis 15%____30 €
    199.2.3______mehr als 15 bis 20%____35 €
    199.2.4______mehr als 20%__________95 €____3P
    199.2.5______mehr als 25%_________140 €____3P
    199.2.6______mehr als 30%_________235 €____3P

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,

  • Hallo Ralf,

    das hier passiert, wenn man in Deutschland erwischt wird. Andere europäische Länder haben möglicherweise niedrigere Toleranzen und nahezu mit Sicherheit höhere Bußgelder:

    • bis 5%: Keine Konsequenzen
    • bis 10%: 10,- € Bußgeld
    • bis 15%: 30,- € Bußgeld, Untersagung der Weiterfahrt
    • bis 20%: 35,- € Bußgeld, Untersagung der Weiterfahrt
    • bis 25%: 95,- € Bußgeld, Untersagung der Weiterfahrt, 3 Punkte
    • bis 30%: 140,- € Bußgeld, Untersagung der Weiterfahrt, 3 Punkte
    • mehr als 30%: 235,- € Bußgeld, Untersagung der Weiterfahrt, 3 Punkte.


    Wobei die Prozentsätze sich auf das zulässige Gesamtgewicht beziehen. Bei einem 3,5-Tonnen-Womo dürfte die Waage also maximal 3.675 Kilogramm anzeigen, um ungeschoren davonzukommen.

    Untersagung der Weiterfahrt bedeutet, dass man erst dann weiterfahren darf, wenn man so weit ausgeladen hat, dass man das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr überschreitet. Die Anzahl der Punkte wird sich ändern, sobald das neue Punktesystem in Kraft tritt. Wahrscheinlich werden dann auch die Bußgelder erhöht.

    Und: Jegliche Behauptungen, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre oder Mautprellerei, sind ausnahmslos Unsinn!

    Edit: Heiko war schneller! :wink

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • carado T447 hat vorne 1.800kg achslast.
    die hab ich beim besten willen noch nicht überschreiten können.
    bei der hinteren achse sind es 2.000kg.
    da ist es kein problem mal eben zu überladen, bei dem überhang.

    Das ist wohl bei den meisten 3,5 tonnern TIs, das Problem, die Hinterachse.

    Unser Sunlight T67 hat vorne 1950 kg zulässige Achslast, schaffe ich im Leben nicht das auszuladen.

    Deswegen laste ich meine HA auf 2250 kg auf.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter