Gas während der Fahrt

  • Hallo,

    mein beitrag passt passt zwar nicht so ganz zum thema, aber ab dem 01.08.2013 ist das kühlen mit gas während der fahrt verboten bzw. muss die gasflasche während der fahrt geschlossen sein, es sei das wohnmobil ist für den betrieb mit gas während der fahrt ausgerüstet, dann gilt die neue regelung nicht.

    gruß
    merken-remagen


    EDIT: Habe das in einen eigenständigen Thread verschoben. Gruss Ghost

    2 Mal editiert, zuletzt von ghost (22. August 2013 um 15:38)

  • Hallo,

    mein beitrag passt passt zwar nicht so ganz zum thema, aber ab dem 01.08.2013 ist das kühlen mit gas während der fahrt verboten bzw. muss die gasflasche während der fahrt geschlossen sein, es sei das wohnmobil ist für den betrieb mit gas während der fahrt ausgerüstet, dann gilt die neue regelung nicht.

    gruß
    merken-remagen

    Woher hast du diese Informationen?

    Normal gibt es doch Bestandschutz in Deutschland.

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,

  • Das wäre eigentlich einen eigenen Thread mit entsprechend aussagekräftigem Titel wert.
    I
    ch glaube nicht, dass das schon allgemein bekannt ist.

    Gruß,
    Micha

  • In den genannten Drucksachen des Bundesrates geht es um Warnwestenpflicht, Akkulichter für Fahrräder und die Länge von Zügen. Über Gasanlagen in Kraftfahrzeugen kein Wort.

    Überdies handelt es sich dabei um lediglich Anträge diverser Bundesländer, mehr nicht.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Über Gasanlagen in Kraftfahrzeugen kein Wort.


    Hallo Gerhard,
    doch : S. 9., Punkt 9
    Wobei
    ZITAT:
    deren Verbrennungsheizgeräte und Gasversorgungssysteme ausschließlich für den Betrieb bei stillstehendem Fahrzeug bestimmt sind
    ZITAT ENDE

    Und das ist bei Heizungen im WoMo nicht. Bei Heizungen im WoWa ist das anders.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )


  • In den genannten Drucksachen des Bundesrates geht es um Warnwestenpflicht, Akkulichter für Fahrräder und die Länge von Zügen. Über Gasanlagen in Kraftfahrzeugen kein Wort.

    Überdies handelt es sich dabei um lediglich Anträge diverser Bundesländer, mehr nicht.

    MfG
    Gerhard

    Hallo Gerhard,

    nach meinen Infos ist ab August die Gasflasche während der Fahrt zu verschließen, sofern nicht eine Schlauchbruchsicherung vorhanden ist.

    Gruß Friedhelm

  • zumindest sind auf der Seite von Wynen einige Regler der Mono-u. DuoControl bezeichnet, dass die Entnahme während der Fahrt noch zugelassen ist. Ob das allerdings noch aktuell ist? Aber mit dem Bestandsschutz scheint es vorbei zu sein.

  • Oder: Noch ein Grund mehr über einen Kompressorkühlschrank mit Kältespeicher nachzudenken.

    Schade, dass es die nicht mit Gas gibt!

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,

  • oder doch lieber gleich Kompressorkühli?
    War zwar immer Absorber-Fan, aber so allmählich.........? Gerade jetzt mit der Masse an Solar was Einige fahren, um den Absorber mit AES über 12V statt mit Gas laufen lassen,
    wird der Kompressor ja zum Stromsparwunder! :ja

  • wird der Kompressor ja zum Stromsparwunder!


    Zumal du die Teile mit Kältspeicher ja wirklich über Nacht ausschalten kannst . Und wenn die Sonne aufgeht liefert die Sonne neuen Strom. :)

    Wie sagt ich erst letztes Wochenende: "Ein lecker sonnengekühltes Bier", als ich es mir aus meiner Kompressorkühlbox gezogen habe. ;)

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,

  • doch : S. 9., Punkt 9


    Stimmt, diesen Punkt hatte ich übersehen. Wobei es Seite 3 ist und nicht Seite 9.

    Allerdings sind für Wohnmobile zugelassene Flüssiggasheizungen schon immer auch für den Betrieb während der Fahrt ausgelegt, andernfalls dürften sie nicht eingebaut werden.

    Ich vermute daher, dass der Bestandschutz für vor dem 1. Januar 2007 erstzugelassene Wohnmobile davon nicht berührt wird. Genaueres wird aber ein Jurist sagen müssen.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Kältespeicher, weiß ich nicht, ob ich den habe. Aber mein 200l ist mit 16W/h angegeben, den mache ich nicht aus.
    Die enorme Kühlleistung gegen Absorber ist ein weiteres Thema. :prost

  • Wenn man keine Schlauchbruchsicherung hat schon.
    Es wäre aber trotzdem interessant diese Frage juristisch zu klären, das wäre ja schon eine deutliche Verschärfung für die WoMo Fahrer, die bisher Bestandsschutz hatten und zumindest gesetzlich nicht dazu verpflichtet waren den Gashahn zu zudrehen.

    Vielleicht sollte man mal den ADAC darauf ansetzen?

    Gruß,
    Micha

  • - ausschließlich für den Betrieb bei stillstehendem Fahrzeug bestimmt sind, nicht in
    Betrieb sein und die Ventile der Flüssiggasflaschen müssen geschlossen sein.

    Was ist daran bitte neu ???

    hat die Anlage keine Schlauchbruchsicherung und keinen Crash-sensor durfte sie auch bisher nicht wärend der Fahrt benutzt werden. Und das nicht ohne Grund. Ist die Anlage aber nicht ausschließlich für den Betrieb bei Stillstand bestimmt darf sie weiterhin während der Fahrt betrieben werden.

    9.1 und 9.2 auf Seite 25 sagt nichts gegenteiliges aus. 9.2. behandelt Flüssigkeitsanlagen zum Betrieb von stehenden Fahrzeugen.

    Desweiteren handelt es sich nach meiner Lesart immer noch um einen Entwurf.

    Ich sehe das Problem nicht.

    Klärt mich bitte auf, ich will im Winter nicht frieren müssen !!!

    Toronto

  • Hallo,
    ich hoffe ihr wisst, mit welcher tickenden Zeitbombe ihr durch die Gegend fahrt, wenn die Gasflasche nicht geschlossen und mit Schutzkappe versehen ist. Das Fläschchen sieht ja so harmlos aus.... aber wehe dem, es passiert ein Unfall, vor dem sich nun wirklich keiner schützen kann - ich will ja nicht den Teufel an die Tür mahlen, aber lasst mich bitte nich bei einem Unfall mit offener Gasflasche in der Nähe sein. So eine Katastrophe - die man zu dem noch mit den gegebenen Möglichkeiten verhindern kann bzw. das Beste zur Verhinderung beitragen kann - muss ich nicht haben.
    Mit offener Gasflasche fahren ist und bleibt in meinen Augen Selbstmord und kann leider auch Unschuldige schwer schädigen.

    Eine sichere und immer gute Fahrt wünscht Lodda

    PS an Toronto: versuchs doch mal mit der serienmäßigen Fahrzeugheizung!