Markise fliegen gegangen

  • Hallo zusammen,
    hoffe es hat jemand Zeit bei dem Wetter :klatsch
    Meine Markise ist über das Womo geflogen und hat einen nicht unerheblichen Schaden angerichtiet.
    Meine Frage wer kommt dafür auf?
    Bei Dummheit ich selber?
    Teilkasko, da war zuwenig Wind für da.
    Vollkasko will auch nicht zahlen,
    weil das Fahrzeug nicht gefahen wurde ?(
    Wofür habe ich denn die Vollkasko?
    Gruß Jogi

  • Meine Frage wer kommt dafür auf?


    Für möglichen Fremdschaden - so weit ich weiß! - die Kfz-Haftpflicht.

    Aber für den Schaden an Deinem Womo: Du alleine.

    Wofür habe ich denn die Vollkasko?


    Für Schäden aus selbst verschuldeten Verkehrsunfällen, was das hier nicht ist. Für Vandalismusschäden, was das hier auch nicht ist.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Im Grunde genommen kommt der Verursacher für den Schaden auf. Das die Markise über dein Womo geflogen ist, liegt vielleicht an dem Unstand, dass die Markise nicht wind- bzw. sturmgerecht verankert war. Demnach warst du selber der Verursacher und trägst die Kosten selber dafür.

    Edgar

    Gruß
    Edgar

    :fahren 871790_5.png  :fahren

  • Auch mir tut dein Mißgeschick leid.
    Ohne mich jetzt daran ergötzen zu wollen,kannst du evtl.ein Foto einstellen davon.
    Ich kann mir so jetzt nichts darunter vorstellen was dann passieren kann.
    Ich dachte daran das es dann bei mir so ein" Aha" Effekt auslösst und ich das verankern nicht immer so vernachlässige...

  • Hallo,

    der Schaden bleibt wohl bei Dir.

    Der Wind war nicht so stark. Trotzdem ist die Markise fliegen gegangen.

    Also hast Du die Markise nicht ordentlich gesichert, wenn die schon bei "Schwachwind" (sorry) abhebt.

    Du könntest jetzt noch Deine Hausratversicherung fragen, ob die zahlungswillig ist. Glaube ich aber nicht.

  • Nabend,

    bei unserem RMV Vertrag ist die Markise als Zubehörteil in der kasko mit drin. Die fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile sind wenn bei der Neupreisermittlung berücksichtig und aufgeführt versichert.

    Stefan

  • Zitat aus http://www.autoversicherungen.info/kfz-v…rung-im-detail/

    Zitat

    Doch nicht nur das: selbstverständlich beinhaltet die Kfz-Vollkaskoversicherung auch alle Leistungen, die der Kunde von der Kfz-Teilkaskoversicherung
    gewohnt ist. So fallen auch Wildschäden, Schäden durch Vandalismus,
    Glasbruch oder Schäden durch den Einfluss von Naturgewalten in den
    Regulierungsbereich der Vollkaskoversicherung.

    Da steht es doch, Schäden durch Naturgewalten ( Wind ), Die stärke ist doch völlig egal da der VN doch der Verursacher ist.
    Entweden die zahlen oder Du suchst die eine vernünftige Versicherung und verklagst deine Alte auf Regulierung.

    Scheiß Versicherungen, unser Geld wollen Sie immer aber zahlen eher selten.

  • Also mir ist es auch schon pasiert , vor Jahren in GR. Die Versicherung hat ohne Probleme gezahlt.

    Gruß Gerhard

  • Moment, so einfach ist es nicht.

    Wind- und Sturmschäden können durch herumwirbelnde fremde Gegenstände oder durch Winddruck direkt am Objekt verursacht werden. Die Versicherung würde sich im Einzelfall das Geld von demjenigen zurückholen, der Gegenstände grob fahrlässig dem Sturm ausgesetzt hat. Wer also bei Sturmwarnung und LKW-Sperrung mit einem Wohnmobil über eine Brücke fährt, hat ganz schlechte Karten.

    Nun zurück zum konkreten Fall:
    Die Markise wurde entweder bei wenig Wind nicht ausreichend gesichert oder bei zu viel Wind entgegen der Aufbauanleitung ausgerollt. Kurz gesagt: Wenn wenig Wind da war, war es ein Bedienfehler. Wenn stärkerer Wind da war, hätte die Markise niemals ausgerollt werden dürfen, also keine Chance auf Geld von der Versicherung.


    Gruß

    MadGyver

  • Die Markise wurde entweder bei wenig Wind nicht ausreichend gesichert oder bei zu viel Wind entgegen der Aufbauanleitung ausgerollt. Kurz gesagt: Wenn wenig Wind da war, war es ein Bedienfehler. Wenn stärkerer Wind da war, hätte die Markise niemals ausgerollt werden dürfen, also keine Chance auf Geld von der Versicherung.

    1.) war nicht viel Wind " wie oben beschrieben ", womit Grobe Fahrläsigkeit ausscheidet.
    2.) war die Markise bei leichtem Wind übergeschlagen, Das ist gerade mal Fahrlässig, Also muß die Versicherung zahlen.
    Mein Versicherungsvertreter ist übrigens auch der Meinung das Sie zahlen muss.

    Ps.

    Wer also bei Sturmwarnung und LKW-Sperrung mit einem Wohnmobil über eine Brücke fährt, hat ganz schlechte Karten.

    Mein Wohnmobiel ist als PKW zugelassen, wie deines übrigens auch, also kümmert mich die LKW Sperrung herzlich wenig.
    Auch hier muss die Versicherung zahlen.

  • Vielen dank für die ganzen Antworten.
    Ich warte nun mal die schriftliche Begründung ab,
    denn die Ablehnung habe ich am Telefon bekommen.
    Dann muss ich meine Versierungsbedingungen doch mal lesen :(
    Gruß Jogi

  • Mein Wohnmobiel ist als PKW zugelassen, wie deines übrigens auch, also kümmert mich die LKW Sperrung herzlich wenig.
    Auch hier muss die Versicherung zahlen


    Und was meinst Du was die Versicherung da noch bezahlt?

    Da bekommst Du im Höchstfall den Zeitwert der wahrscheinlich so viel wie gar nichts ist. :(

  • Da steht es doch, Schäden durch Naturgewalten ( Wind ), Die stärke ist doch völlig egal da der VN doch der Verursacher ist.


    Das ist leider nicht so einfach. Denn es kommt nicht darauf an, was auf irgendwelchen Webseiten steht, sondern auf das "Kleingedruckte" in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung. Und in aller Regel steht da, dass erst ab Windstärke 8 gezahlt wird.

    Und selbst wenn an dem Tag, an dem die Markise fliegen ging, Windstärke 8 geherrscht haben sollte, wird sich die Versicherung wahrscheinlich auf grobe Fahrlässigkeit berufen, und ebenfalls nicht zahlen.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Meine am Boden verankerten Füße hat eine Böe oben aus den Nieten gerissen und die Markise wurde vom Wind dann runter gedrückt. - Totalschaden an der Markise-
    Die Vers. hat die 2800,- ohne zu fragen bezahlt!

  • Das ist leider nicht so einfach. Denn es kommt nicht darauf an, was auf irgendwelchen Webseiten steht, sondern auf das "Kleingedruckte" in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung. Und in aller Regel steht da, dass erst ab Windstärke 8 gezahlt wird.

    Natürlich zählt im ernstfall nur das was tatsächlich im Vertrag steht.

    Da stellt sich doch bei Mir die Frage " Was habt Ihr den für Sch.....ß Versicherungen.?
    Warum seid Ihr noch dabei ? Es gibt soooo viele von den Geldschluckern, da suche Ich mir doch die aus die nicht so einen Firlefanz macht und Ihre Leistung erbringt.

    Sorry für die harten Worte , Aber das muste jetzt mal gesagt werden. :thumbup:

  • ... da suche Ich mir doch die aus die nicht so einen Firlefanz macht und Ihre Leistung erbringt.


    Dann finde mal eine, die schon "Windschäden" unterhalb Windstärke 8 bezahlt. Gibt es nicht, jedenfalls nicht bei einer normalen Vollkasko. ?(

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Bei mir wurde ein Schaden bezahlt der durch plötzlich und unerwarteten Böen verursacht wurde.
    Ich konnte Zeugen benennen, die Regelung ab Windstärke 8 wurde dadurch nicht in den Vordergrund gestellt.
    Die Versicherungsgesellschaft hat individuell und Sachlage entschieden.

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    LG Marlies :wink