Hersteller-Garantie

  • Gibt Wohnmobilhersteller, die auch eine Herstellergarantie geben ?

    Eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ist ja für Neufahrzeuge
    gesetzlich vorgeschrieben. Diese betrifft aber den Händler und
    nicht den Hersteller. Wenn also der Händler insolvent ist, dann
    ist auch essig mit evtl. Schäden am Fahrzeug.

    Und wie sieht das mit Garantieleistungen für Einbauteile
    (TecTower, Truma ..) oder Zusatzteilen für das Fahrzeug
    z.B. Luftfederung von ALKO aus ?

  • Hallo Charley

    bei meinen Neufahrzeugen bin ich im Garantiefall direkt zur Truma- und Cramerkocher- Servicestation gefahren. Den Händler habe ich nur per Fax davon in Kenntnis gesetzt.
    Schäden am Basisfahrzeug übernimmt Fiat. Schäden am Aufbau muss der Händler beseitigen. Einen Rechtsanspruch gegen den Hersteller gibt es nicht, wie wir leidvoll erfahren mussten!

    Gruß bigbaer

  • Gibt Wohnmobilhersteller, die auch eine Herstellergarantie geben ?


    Ja zBspl. Chausson. Garantiearbeiten können alle Chaussonhändler durchführen.

    Bei einem verstecktem Mangel am Basisfahrzeug, den eindeutig mein Händler verursacht hat hat dieser allerdings den schwarzen Peter an Chausson weitergereicht (eben wg. der Herstellergarantie). Chausson hat mich dann aber an Fiat verwiesen und Garantie von ihrer Seite abgelehnt. Die beziehen ihre Garantie anscheinend nur auf den Aufbau.

    Ich habe dann meinem Händler die deutsche Rechtsprechung ganz kurz erläutert und nachdrücklich meinen Willen bekundet ihm die Hölle heiss zu machen. Alles wurde daraufhin zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Wer das im Endefekt bezahlt hat ist mir schuppe.

  • ich möchte nochmal kurz auf den Unterschied zwischen
    Garantie und Gewährleistung hinweisen. Garantie ist
    eine freiwillige Leistung des Herstellers einer Sache
    (z.B. Adria, Hymer usw.).

    Diese wird beim Kauf dieser
    Sache für eine bestimmte Zeit zugesagt und ist dann
    rechtsverbindlich. Behoben werden z.B. alle Schäden, die
    nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden;
    geregelt ist das in den Garantiebestimmungen des Herstellers.


    Anders bei der Gewährleistung. Das ist eine gesetzlich vorge-
    schriebene Sachmängelhaftung bei Neuprodukten.
    Sie trifft ausschließlich den Verkäufer (Händler) und gilt auch
    nur dann, wenn ein Mangel bei der Übergabe der Sache bereits
    vorhanden war. Um Streitigkeiten zu vermeiden wird in den
    ersten 6 Monaten nach Kauf unterstellt, dass der Mangel vorhanden
    war. In dieser Zeit müsste der Händler nachweisen, dass dies nicht
    der Fall ist, wenn er aus der Haftung raus will.
    Nach 6 Monaten kommt es zu einer Beweislastumkehr; ab da muss
    dann der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe
    der Sache schon vorhanden war. Ansonsten bleibt der Käufer auf
    den Reparaturkosten sitzen.

    Wenn man z.B. durch ein Schlagloch fährt und die Dunsthaube
    sowie das Ceranfeld werden zerstört, dann wird das im Garantiefalle
    kostenlos repariert, im Gewährleistungsfalle nicht.
    Wenn eine Garantie 6 Monate dauert, dann wäre ein Rostschaden
    nach 1 Jahr dadurch nicht abgesichert; in der Gewährleistungsfrist
    müsste man dem HÄNDLER nachweisen, dass dieser Schaden auf
    einen Fehler zurückzuführen ist, der bei der Übergabe schon vorhanden
    war …. o.ä.

    Mittlerweile habe ich aber bei einem namhaften Fahrgestellhersteller
    angerufen und der teilte mir mit, dass es in der Branche i.d.R.
    eine 2-jährige Zulieferer-Garantie gibt, welche die meisten Fehler
    kostenlos beheben würde.

    Schriftliches darüber gefunden habe ich aber nichts, deshalb meine
    Frage, ob jemand irgendwelche schriftlichen Garantie-Zusagen oder
    Garantiebedingungen beim Kaufvertrag oder der Fahrzeugübergabe
    bekommen hat. Sonst sind alles Leistungen ja freiwillig und es ist
    dem Hersteller überlassen, ob er kostenlos repariert .... oder
    für Folgeschäden z.B. wenn man wg. Achsbruch einen Totalschaden erleidet
    haftet.

  • Schriftliches darüber gefunden habe ich aber nichts, deshalb meine
    Frage, ob jemand irgendwelche schriftlichen Garantie-Zusagen oder
    Garantiebedingungen beim Kaufvertrag oder der Fahrzeugübergabe
    bekommen hat.


    Ja, darauf habe ich geantwortet.

    Chausson gibt lt. Homepage, Katalog und Serviceheft eine 2 jährige Herstellergarantie ab Erstzulassung.

    Bei den kleinen Problemen, die ich hatte habe ich das aber so verstanden, dass sich die Garantie allein auf den Aufbau bezieht und für die Geräte die Gerätehersteller und beim Fahrwerk Fiat direkt zuständig sind. Es liegen beim Kauf auch alle Garantiekarten und Anleitungen der Gerätehersteller sowie das Serviceheft von Fiat bei. Insgesamt eine ganze Tasche voll mit Unterlagen. Bei Fiat muss das Fahrzeug bei Erstzulassung registriert werden. Das ist bei unserem Ducato auch geschehen. So wie ich das verstanden habe durch Chausson direkt und nicht durch den Händler.

    Garantie habe ich bisher nur bei Fiat in Anspruch genommen. Da gab es keinerlei Probleme. Ansonsten war das Wohnmobil bislang absolut mängelfrei bis auf den Murks den mein Händler bei der Übergabevorbereitung gemacht hat. Der hat offenbar zwei linke Hände. Einzig ein Rolo saß ab Werk um einen cm schief. Das habe ich schnell selbst behoben, da mache ich keinen Hermann von.

    Wie das die anderen Hersteller machen lässt sich sicher auch schnell herausfinden.