zzgl. gesamtgewicht frage?

  • hallo zusammen
    hab da mal paar fragen wegen des zzgl. gesamtgewicht eines womos.
    und zwar soll das fahrzeug 3850kg zzgl. gesamtgewicht haben.
    wie sieht das jetzt in österreich aus,brauch ich da eine gobox?
    ist da jährlich oder auch alle 2 jahre der tüv fällig,fahrzeug ist ez 1996 falls das relevant ist.
    wie ist das mit der höchstgeschwindigkeit darf ich nur 80 oder 100 fahren oder was der wagen hergibt.
    geht es einfach so einen wagen ablasten zu lasten auf knapp 3,5 tonnen,wenn der wagen was ich jetzt nicht weiss zb. nur 2600kg leergewicht hat.
    wie ist das mit der maut in österreich?zahle ich pkw preise oder schon lkw preise?
    würde mich schonmal über antworten freuen auch wenn mit sicherheit noch menhr fragen bzl. dieses fahrzeuges kommen werden.
    mfg thorsten

  • Hallole
    über3,5tons bedeutet für dieses Fzg.
    jährlicher TÜV
    In Austria Gobox Nichts mehr MIt PKW Plakette / In CH dito
    In D Tempolimit 80 ; neuere WoMo mit AUsnahmegenehmigung 100
    Ablasten ist in den meisten Fällen papiertechnsich möglich, so denn zwischen Leergewicht und 3500 kg noch genug Kg für Fahrer / Beifahrer / Diesel sind.
    gruß
    t o m

  • Hallo!

    In D Tempolimit 80 ; neuere WoMo mit AUsnahmegenehmigung 100


    Nein, eine fahrzeugspezifische Ausnahmegenehmigung ist nicht mehr nötig, es reicht, wenn "Wohnmobil" auf den Papieren steht. Alle Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zul. Gesamtmasse dürfen in Deutschland 100 km/h fahren, allerdings nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Auf normalen Landstraßen gilt nach wie vor 80 km/h.

    In der Schweiz gibt es auch keine Go-Box, hier muss die Schwerverkehrsabgabe gezahlt werden. Diese kommt allerdings u.U. günstiger als die Vignette.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Bist du dir sicher das die 100KM/H auch für EZ 1996 gilt ??
    Das war hier die Frage !Gab es da keine speziellen AUflagen ( ABS / ASR und ähnliches ??)
    Schweiz keine GObox, sondern Einstufung LKW ( auch hier geht es meines Wissens nach Schadstofklassen, da kann1996 EZ auch teurer werden oder? )

    Ich muss jetzt mal googeln

    t o m

  • ok die Regelung mit Schwerlastabgabe nach Schadstoffklasse i der CH stimmt nicht ( Das Betrifft nur Gewerbe )
    Dafür ist die PAuschale Schwerlastabgabe wohl für allle !! Strassen in der Ch zu zahlen.
    Tante Google hilft halt immer wieder.
    Sorry für die Fehlinformation .

  • Bist du dir sicher das die 100KM/H auch für EZ 1996 gilt ??
    Das war hier die Frage !Gab es da keine speziellen AUflagen ( ABS / ASR und ähnliches ??)


    Nein. Hier der Wortlaut der Zwölften Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, §1. ;) Von Auflagen oder Altersbeschränkungen steht da nichts, das Fahrzeug muss lediglich als Wohnmobil zugelassen sein:
    Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.

    Vermutlich verwechselst Du es mit den Ausnahmeregelungen für Gespanne oder Omnibusse.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • morgen zusammen
    sind ja alles schonmal nicht so gute antworten für mich,leider.
    kann mir das fahrzeug leider erst am samstag mal anschauen,was aber aufgrund der geschwindigkeitsbegrenzung usw.wohl eher flach fallen wird.
    die genaue bezeichnung des womos weiss ich leider nicht aber der rs 660 sieht sehr gleich aus.dieser hat aber laut internet schon ein eigengewicht von 3100kg.hinzu kommt das,das fahrzeug was ich anschauen will einen schreiner ausbau hat der was wahrscheinlich schonmal um gutes schwerer ist wie der originale.somit dürfte eine ablastung wenn das überhaupt geht wohl auch flach fallen.
    ist beim leergewicht eigentlich mit vollen diesel tank gerechnet oder leeren?
    mfg thorsten

  • das mit dem Ablasten würde ich mir schwer überlegen! Oder willst Du auf Reisen nur die Kreditkarte mitnehmen? Dann mag das gehen... ;)
    Normalerweise sind Womos immer ziemlich "gut" :teuflisch beladen. Da bist Du um jedes kg mehr an zulässiger Zuladung froh!

    Allzeit gute Reise und

    Grüße vom Diesel-Georg :wink


    Zitat Hape Kerkeling: "Ich bin dann mal wech....."

  • Servus,

    ...was aber aufgrund der geschwindigkeitsbegrenzung usw.wohl eher flach fallen wird.

    vielleicht solltest du die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht allzusehr überbewerten.
    Es hängt natürlich vom persönlichen Fahrverhalten ab, aber am Ziel macht es mit Ausnahme des Tankfüllstandes relativ wenig Unterschied, ob du mit max. 100 oder 120 unterwegs warst, weil es sich ja nicht um den Durchschnitt handelt.
    Hast du schon mal ein Fahrzeug ausgeliehen? Würde ich dir ansonsten empfehlen - dann bekommst du auch mit, wie "schnell" sich so eine Fuhre angenehm fahren lässt und ob du wirklich schneller können musst.

    MfG Martin

  • Die Geschwindigkeit wäre für mich kein Kaufkriterium, wir schwimmen grundsätzlich im Schwerlastverkehr mit und das liegt immer so zwischen 85 - 95 Km/h ist völlig ausreichend und entspannt, ab und zu fang ich dann auch mal das Rasen an, mit so ca. 100 Km/h. :thumbup:

  • ... was aber aufgrund der geschwindigkeitsbegrenzung usw.wohl eher flach fallen wird.


    Ein Wohnmobil ist kein Sportwagen. Spätestens ab 130 km/h, wenn die Kiste denn überhaupt so hoch kommt, nervt das laute Schlürfgeräusch aus dem Dieseltank ;) , und der Zeitgewinn wird durch die häufigen Tankstopps wieder aufgefressen. Und 100 km/h auf der Autobahn sind eine gute Reisegeschwindigkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte also kein Thema sein.

    Schwieriger wird es da schon, wenn Du durch Österreich willst, wegen Go-Box und teurer Maut. Es sei denn, Du vermeidest strikt die Autobahnen.

    ist beim leergewicht eigentlich mit vollen diesel tank gerechnet oder leeren?


    Offiziell gibt es das Leergewicht gar nicht mehr, man gibt heutzutage die "Masse in fahrbereitem Zustand" an. Und "fahrbereit" heißt natürlich mit vollem Dieseltank. (Und vollem Wassertank, leerem Abwassertank, 75 kg für den Fahrer, volle Gasflaschen etc.) Wird doch noch das Leergewicht angegeben, so ist dies mit leerem Tank.
    Allerdings solltest Du alle Gewichtsangaben von Hersteller oder Verkäufer mit großer Vorsicht genießen, da wird gerne einmal geflunkert oder schöngerechnet. Oder irgendwelche nachträglich verbauten Zubehörteile "vergessen". Nur eine Fahrzeugwaage spricht hier die Wahrheit.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • danke euch wiedermal für die tipps aber es gibt neuigkeiten.
    hier mal die kleine geschichte.
    gestern abend hatte ich mal bisschen zeit und suchte über das besagte mobil mal ein bisschen in google.
    also es handelt sich um einen fendt sks685.
    nach paar seiten fand ich zufällig eine alte ebay anzeige von februar diesen jahres wo genau dieses besagte wohnmobil vom vor-vor besitzer verkauft werden sollte.
    was klasse war im anzeige text stand eine telefonnummer mit dabei.
    also natürlich einfach mal angerufen und gefragt ob er nicht zufällig im februar eben dieses besagte mobil verkauft hat,BINGO.
    mit den herren ca. eine halbe std telefoniert und über sein ex-fahrzeug informiert.sehr hilfsbereit der mann und mir wirklich alles über das mobil erzählt.
    was mich allerdings stutzig machte war die aussage,tüv sind alle 2 jahre bei den fahrzeug fällig und eine geschwindigkeitsbegrenzung gibt es auch nicht.allerdings soll seit 3 monaten ein mindestabstand auf autobahnen von 50 m gelten bei fahrzeugen über 3,5 tonnen.ein schreiben zur ablastung auf 3,5 tonnen hat er den jetztigen besitzer mitgegeben und hat auch noch die kopie zuhause die er mir zuschicken kann wenn ich das auto kaufe.
    hab heute dann mal beim tüv angerufen und da nachgefragt,dieses sagte mir allerdings genau das gleiche was ihr auch alle geschrieben habt ab 3,5 tonnen jedes jahr tüv.
    ich werd morgen abend auf jeden fall den besichtigungstermin für samstag fix machen und mal paar fotos vom fahrzegschein.diesen werde ich wenn es recht ist mal hier einstellen.
    mfg thorsten

  • Hallo nochmal!

    sehr hilfsbereit der mann und mir wirklich alles über das mobil erzählt.


    Dann hoffe ich mal, dass er von Wohnmobilen mehr versteht als vom Verkehrsrecht. Von letzterem hat er nämlich offenbar keinen blassen Dunst:

    ... was mich allerdings stutzig machte war die aussage,tüv sind alle 2 jahre bei den fahrzeug fällig ...


    Falsch! Nur die ersten 6 Jahre ab Erstzulassung ist der TÜV alle zwei Jahre fällig, danach jährlich.

    ... und eine geschwindigkeitsbegrenzung gibt es auch nicht.


    Auch falsch! Zur Höchstgeschwindigkeit gilt, was ich oben schon gesagt habe. Also max. 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen und max. 80 km/h auf sonstigen Straßen außerorts.

    allerdings soll seit 3 monaten ein mindestabstand auf autobahnen von 50 m gelten bei fahrzeugen über 3,5 tonnen.


    Noch falscher! Diesen Mindestabstand gibt es erstens schon seit Jahrzehnten und zweitens ist das eine der ganz wenigen Regelungen in der StVO, die sich ausdrücklich auf Lastkraftwagen (und Kraftomnibusse) über 3,5 Tonnen bezieht. Trotzdem ist es natürlich vernünftig, auch mit einem Wohnmobil eher reichlich Sicherheitsabstand zu halten.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Soweit mir bekannt ist, ist die 2jährige Vorführung, innerhalb von 8Jahren.
    Die Schwerlastabgabe ist meines Wissens für jeden Tag, für alle Straßen fällig, auch wenn Du auf dem Campingplatz stehst. Ich kaufe mir inmmer einen 10er Schein und der ist 1Jahr gültig.Kostet 32,50 CHF. Das genügt. In Österreich braucht man eigentlich keine Autobahn. In Städten muß man sehr oft auf der "Hut" sein, da man fix auf der Autobahn ist, ohne es zu merken. Ich würde nie mein Wohnmobil ab lasten. So kann ich beruhigt in eine Kontrolle einfahren und ohne was aus zu laden, weiter fahren. Keine externen Lagergebühren für ausgeladene Sachen- keine Bußgelder.

  • Hallo,

    was Gerhard in seinem letzten Beitrag geshrieben hat, ist absolut korrekt, auch was die HU angeht. In den ersten 72 Monaten nach Zulassung (also sechs Jahre) alle zwei Jahre zur HU, danach jährlich. Kannst Du gern einmal googeln. Gib nur HU Wohnmobil ein uns geh dann auf die Seite des GTÜ. Ist dort ganz eindeutig beschrieben.

    Auch Sonnyboy hat eigentlich vollkommen Recht mit dem, was er über die Schweiz und Österreich schreibt. Ich selber komme auch immer mit den zehn Tagen innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr) gut hin und in Austria fahre ich ebenfalls keine Autobahn.

    Grundsätzlich bin ich hier auch der Meinung, dass das höhere zulässige Gesamtgewicht viel Ärger ersparen kann und die Nachteile überschaubar sind. Lediglich das unsinnige Lkw-Überholverbot in Deutschland ist für die Womos zwischen 3,5 to und 7,5 to absoluter Blödsinn.

    Du solltest auf jeden Fall das fertig beladene Fahrzeug mit den Personen mal über die Waage fahren und dann schauen, was diese anzeigt. Bedenke auch, dass bei einem längeren Camperleben in der Regel immer die Ansprüche ein wenig steigern und Du dann auch immer mehr mit Dur rumschleppen wirst. Wenn Du beim Wiegen aber erkennst, daß Du mit 3,5 to gut hinkommst, dann solltest Du auf jeden Fall ablasten. Würde mich allerdings ziemlich wundern, wenn dies der Fall wäre. Trotzdem viel Glück.

    Didi

  • hallo
    ja mit der 100er beschränkung könnte ich evtl. noch leben mein jetztiges geht ja von haus aus nicht recht viel schneller :) .
    was mich allerdings am meisten stört ist natürlich die sache mit der go box und das jährlich zum tüv fahren.fahre auf mein womo im jahr keine 4000km und jedes jahr nach 4000km zum tüv find ich persönlich sehr übertrieben.
    hab jetzt für morgen 13 uhr mal einen termin fix gemacht,mal schaun was der jetzige verkäufer sagt,evtl. ist er ja bereit die kiste zumindest mal leer auf die waage zu fahren.
    werd euch morgen mal berichten wie es ausgegangen ist.

  • Wenn Du jedes Jahr zum TÜV fährst, weißt Du wenigstens das immer alles in Ordnung ist. :thumbup:

    Der Mindestabstand wird im übrigen bereits in der Fahrschule gelehrt.

    Kraftfahrzeuge über 3,5 to dürfen nach meinem Kenntnisstand nur 60 Km/h aus Land- und Bundesstrassen fahren. :fahren :fahren

  • Kraftfahrzeuge über 3,5 to dürfen nach meinem Kenntnisstand nur 60 Km/h aus Land- und Bundesstrassen fahren. :fahren :fahren


    Nein. Nur wenn sie einen Anhänger ziehen, dürfen Kfz zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen höchstens 60 km/h fahren. Ansonsten gilt diese Höchstgeschwindigkeit erst für Kfz mit mehr als 7,5 Tonnen.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • hallo
    so zurück von da schneider fahrt wie man bei uns so sagt.sind zum glück nur ca. 30km einfach gewesen.
    erst mal zum womo innen:
    sehr wirklich sehr sauberer ausbau wie vom verkäufer beschrieben,alles schön hell und absolut sauber (so weit ich das beurteilen kann)verarbeitet.allerdings ist innen keine dusche und das wc steht einfach nur so rum.ja es steht wirklich nur so rum kein sepperater raum nichts.keine ahnung was sich der erbauer da gedacht hat,aber das ist für innen auf jeden fall ein erheblicher mangel für mich.
    aussen:
    das fahrzeug soll neu lackiert worden sein vor 3 jahren sowas,holla überall wo man hinschaut blättert der lack ab.an silikon wurde auch nicht gespart,wenn ich jetzt schreibe das da mindestens 20 tuben aussen verarbeitet wurden ist das mit sicherheit noch untertrieben.wirklich um jedes fenster,jedes anbauteil usw. silikonnähte von der übelsten sorte.
    zum tüv und da war ich wirklich überrascht,das ding hat tatsächlich 2 jahre im februar bekommen.leer sagte mir der verkäufer hat das ding 3400kg auf die waage gebracht (halb voll mit diesel,halber wassertank und geschirr).
    also würde eine ablastung schonmal ausfallen.
    für mich ist das fahrzeug ein absoluter blender (auch wenn es auf den fotos wirklich super aussah).
    natürlich hab ich den schein fotografiert evtl. kannman über diesen klarheit schafen wegen den tüv.
    mfg thorsten