Mopedbühne Eigenbau.

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • @ Wavemech

    Das mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis wie du das schreibst, kann eigentlich so nicht stimmen.
    Weil dann müßtest du als Fahrzeugführer diese immer bei dir im Fahrzeug mitführen. Und eine allgemeine Betriebserlaubnis wird eigentlich immer in Verbindung mit einem bestimmten Fahrzeug erlassen.
    So kenne ich das aus dem normalen Autobereich und vor allem im Motorradbereich. Hier gibts z.B. Reifenfreigaben nur für bestimmte Motorräder, da die hersteller dies im einzelnen Fahrversuch nachweisen müssen.

    Gruß Dirk

  • @DirkXJ

    ... sollte auch nur "simpel" erklärt sein... es gibt auf jeden Fall Teile bei denen du diese Bescheinigung mitführen musst (oder halt eine Einzelabnahme mit Eintrag machen). Es ist auf jeden Fall nicht so einfach (das wollte ich damit sagen). Wie soll die Polizei den sonst kontrollieren, ob das Fahrzeug für den Straßenverkehr sicher ist (die Prüfung der Teile obliegt den Sachverständigen).

    Hier Auszug aus der StVZO § 19 der hier zu prüfen wäre:

    "Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
    des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
    des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 11 Abs. 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender ..."

    Gruß aus Bayern

  • Also ich habe einen Motorradträger letztes Jahr gekauft und wurde darauf hingewiesen, dass zwar kein TÜV-Vorstellung notwendig sei, ich aber unbedingt die mitgelieferte ABE mitführen muss. Die gehört natürlich dauerhaft ins Fahrzeug, genau wie der TÜV-Bericht und die AU.

  • Hallo,

    dass dieses Teil eintragungsfrei ist, möchte ich stark bezweifeln. Das Teil muss es für den Betrieb an einem Fahrzeug zugelassen sein, wie jedes andere Teil an einem Auto auch. Wenn es das nicht ist, dann erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das ist so wie mit einer anderen Felge, einem Auspuff, einem gepäckträger oder Aufsteckspiegel für den Wohnwagen. Diese Teile haben alle eine KBA-Nummer und sind beim Kraftfahrtbundesamt (oder wie das auch heißt) eingetragen. Auch ein Beiwagen kann nicht einfach an ein Moped geschraubt werden.

    Entweder das Teil hat vom Hersteller eine Zulassung und allg. Betriebserlaubnis (ABE) oder ein TÜV-Gutachten zur Eintragung beim TÜV. Hat es beides nicht, dann muss beim TÜV eine Einzelzulassung gemacht werden. Hier wird dann das verwendete Material geprüft und die Festigkeit der ganzen Konstruktion überprüft. Wenn dies erfolgreich ist, dann gibt es eine Zulassung. Die kostet aber einpaar Euro.

    Jeder kann machen was er möchte und sich ans Auto schrauben, was er will. Interessant wird es dann, wenn ein Unfall passiert, vielleicht noch mit Personenschaden. Dann steht der Staatsanwalt auf der Matte.

    Der TÜV macht von sich aus nichts, denn ihm ist es egal. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der TÜV eine schriftliche Bestätigung ausstellt, wo drin steht, dass der Träger einfach so verwendet werden kann.

    Hier sollte nicht so ein Unsinn geschrieben werden, dass man das einfach so machen darf, denn ein Unwissender macht das vielleicht nach ... mit schlimmen Folgen.

    Gruß Axel

  • Also ein Unwissender bin ich beim besten Willen nicht, und ich hab hier auch geschrieben das ich damit zum Tüv gefahren bin. Und bevor du sowas schreibst und wo du nur denkst das es wohl so oder so sein müsste.
    Informier dich!!!!
    Das Teil was hinten dran ist laut Verkehrsordnung eine reine Zuladung. Und du versuchst bestimmt nicht den inhalt deines Kofferraumes einzutragen, oder? Aber vor dem Gesetzt wird das Teil als genau solche gewertet. Alles was OHNE WERKZEUG abmontiert werden kann ist vom Gesetzt her Ladung. Punkt.
    Wenn es fest verschraubt wird hast du völlig recht. Und selbst dann ist es genau so abnahmefähig. O.K. Kennzeichenleuchten Kantenschutz Nummernschild und einen geschlossenen Boden müssen noch gemacht werden. Ich hab vor 15 Jahren einen Mercedes 608 hinter der Hinterachse durchgeschnitten und hab einen Meter dazwischen Geschweisst. Selbst da hatt der Tüvprüfer nur gegrinst und gefragt ob es genau 1 Meter mehr ist oder ob er nachmessen muss. Wenn mann sich ein paar Jahre schon kennt und immer saubere Arbeit macht gibt es eigentlich keine Probleme.

  • Ich finde das Teil super, und ich hab schon oft gelesen und gesehen das die Träger selbst gebaut werden.
    Solange die die nicht fest am Fahrzeug sind ist das erlaubt habe ich mal irgendwo gelesen, obs stimmt weiß ich natürlich nicht .

    Gruß Stefan

  • Hallo bagcabasi,

    dann scheint sich was geändert zu haben. Es gibt den Begriff "mit Bordmitteln zu lösen", ähnlich wie bei Motorradgepäckträgern. Solche Dinge müssen tatsächlich nicht eingetragen sein. Nur habe ich an meinem alten DB608 einen Motorradträger gehabt (war im Jahr 2000), der auch mittels Bordwerkzeug demontierbar war. Dieser musste eingetragen werden. Ein Bekannter von mir hatte damals ebenso einen Selbstbauträger ans Womo gemacht. Er musste sogar die Festigkeit des Trägers (zusätzlich zur Aufnahme) nachweisen.

    Eine Frage muss aber erlaubt sein: Warum investieren Firmen einen Haufen Geld in Zulassungen, wenn man es auch ohne gehen soll? Warum hat ein Fahrradanhänger, der auf der AHK sitzt, eine Zulassung, wenn sie gar nicht notwendig ist?

    Gruß Axel

  • Ich habs gestern noch geschafft die wichtigsten Sachen zu erledigen. Kennzeichen mit Beleuchtung Keder an den Kanten und den Boden belegt. Was jetzt noch fehlt ist die Schiene für die schwalbe, aber dafür reichte mein Riffelblech nicht mehr aus. Da muss ich erst suchen. Mein Stahllieferant faselt was von 105 Euro für eine kleine Tafel. Der hat Fieber oder irgend eine ganz ganz böse Krankheit.
    Aber vom Prinzip her ist das Teil jetzt Fertig. So wie sie jetzt ist kann sich kein Polizist bei einer kontrolle beschweren. Es sind alle Vorschriften eingehalten worden und eine abnahme ist nicht nötig. Natürlich werden wohl ein paar Diskusionen mit der Obrigkeit entstehen aber es sind keine Punkte die sie bemängeln können.

    Diese version hatt sogar einen riesen Vorteil gegenüber einer eingetragenen Bühne. Wenn ich zum Tüv fahr und sie abnehmen lasse, was so ja kein Problem ist. Muss der tüv eine Zuladung auf der Bühne eintragen. Wenn ich diese Zahl dann Überschreite gibts Probleme. So ohne abnahme, gibt es keine Gewichtsgrenze für die Bühne. Nur die Achslast darf ich nicht Überschreiten. Soll heissen wenn der rest Ler ist kann ich sogar 3 oder 400 Kilo raufpacken (Teoretisch) und keiner kann Meckern. Wenn sie Eingetragen wird höchstens 250 Kilo oder je nachdem worauf ich mich mit dem Prüfer einigen kann. Und wenn ich dann drüber bin muss ich abladen und die Fahrt ist zu ende.

  • Das mit den Herstellern ist wohl ganz einfach.
    Würdest du viel Geld ausgeben wenn der Verkäufer dir sagt das du mit Diskusionen bei einer Kontrolle rechnen musst, und dir versucht zu erklären mit welchen Argumenten du die Polizei davon Überzeugen musst dir das zu glauben und nicht die Fahrt zu beenden? Wohl kaum. Der Punkt mit der Festigkeit besteht bei mir nicht weil ich Schweissfachmann bin und die richtigen Prüfungen hab um Rahmen zu Schweissen. Das heist das ich es eher Beurteilen kann als ein Prüfing. vom Tüv. Was die Jungs auch Akzeptieren. Die Frage ist ja ob mann Gewillt ist Das Wohnmobil zu Wiegen und mit den Wiegenoten zum Tüv zu Fahren und 90 Euro (ingesamt mit eintragung bei der zulassungsstelle) zu Bezahlen und mindestens einen halben Tag zu verschwenden. Oder ab und an mal etwas mit der Polizei zu diskutieren. Ich red auch gern mit den Jungs. ;)

  • Sieht gut aus und kann in der Form wohl kaum ernsthaft beanstandet werden. Glückwunsch zum Ergebnis deiner Arbeit.
    Interessehalber nur mal die Frage: Was wiegt denn diese Konstruktion (Leergewicht)?

    MfG
    Heinz

  • ca 35 Kilo aber es geht auch leichter. Ich hab extrem starkes Material genommen weil ich damit in die Türkei will und nicht langsam durch die Schlaglöcher fahre... Was nix taugt taugt nix. :)

  • Hallo Tunker,

    erst mal Glückwunsch, die Bühne gefällt mir sehr gut. Nach all den Diskussionen hier um eintragen, oder nicht eintragen frage ich mich, ob ich mir jahrelang ein Problem gemacht habe wo gar keins war. Habe mir vor ca. 8 Jahren eine Motorradbühne von Sawiko gekauft. Ich hätte gerne ein ca. 210 kg Motorrad mitgenommen. Laut Aussage von Sawiko und Goldschmitt darf an mein Fahrzeug nur eine Bühne mit max. 150 kg angebracht werden. Probleme mit der Zuladung habe ich bei meinen 4,5 Tonner mit Tandemachse nicht. Habe damals wirklich vieles unternommen, um eine höhere Tragkraft zu bekommen. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde angeblich die Vorderachse zu stark entlastet. Um trotzdem ein halbwegs leistungsstarkes Motorrad mit nehmen zu können, habe ich mit eine KTM LC 4 Supermoto gekauft. (148 kg) Da meine Frau hierauf nicht vernünftig sitzen konnte, habe ich noch einen Motorroller Leonardo 300 gekauft. (auch ca. 150 kg) Nun würde ich mir gerne wieder einen größeren Roller kaufen, scheitere aber wieder am Gewicht. Meine Bühne habe ich noch nicht eintragen lassen, führe aber immer eine Änderungsabnahme § 19 Abs. 3 StVZO mit mir. (lt. Dekra nach der Abnahme angeblich Vorschrift) Meine Motorradbühne kann ich ohne Werkzeug demontieren. Wenn also wirklich nichts eingetragen oder abgenommen werden muss, kann ich ja theoretisch den 150 kg Aufkleber und das Typenschild entfernen und auch 200 kg auf die Bühne laden. Zur Sicherheit könnte ich ja noch einige Verstärkungen an die Bühne schweißen. Ich muss diesen Monat noch zur Hauptuntersuchung und werde das Thema da mal ansprechen. Sollte es wirklich so einfach sein, habe ich in den letzten Jahren viel Geld zum Fenster raus geschmissen.

    Gruß
    Bernhard

  • Hallo Bernhard,

    grundsätzlich könnte das klappen. Jetzt ist die Frage,

    • ob die Bühne, die für 150 kg zugelassen ist, nicht auch für 150kg dimensioniert wurde (Beachte die von Tuncer genannten Schlaglöcher, und die damit wirkenden dynamischen Kräfte!
    • ob Du weisst, wo die Schwachpunkte an Deiner Bühne sind, um diese zu verstärken
    • ob Du die Mindeslast auf der Vorderachse sicherstellen kannst
    • ob die am Fahrzeug verbaute Aufnahme die notwendige Festigkeit aufweist, um die am "Hebel" Bühne angebrachte extra Last zu verkraften


    Insbesondere im letzten Punkt sehe ich den Schwachpunkt, da die Aufnahme wohl eingetragen und geprüft sein muß. Und in den Prüfunterlagen steht als bestimmungsgemäßer Gebrauch dann wieder nur die passende Bühne mit den angegebenen Lasten.
    Und wenn ich das richtig verstehe, darf an der Aufnahme nicht "nachgebessert" werden...

    LG,
    Jo...

  • Ich muß mich als Bühnenbauer auch mal melden.

    Meine Bühnen schweiße ich auch selber,bin kein geprüfter Schweißer,kann es aber.
    Die Prüfer waren immer mit meiner Arbeit sehr zufrieden und haben immer ihren Segen gegeben.

    Die erste Bühne vor Jahren hat sogar einen Prüfstempel vom TÜV bekommen.

    Die Letzte Bühne hat noch nichtmal eine Tragfähigkeit bekommen,"Im Rahmen der Hinterachslast" steht im Schein.

    Ich wollte einfach immer auf der sicheren Seite sein,kostet schließlich nicht die Welt.

    Gruss dieter

    Gruss, Dieter

  • @bagcabasi
    "...Informier dich!!!!
    Das Teil was hinten dran ist laut Verkehrsordnung eine reine Zuladung. Und du versuchst bestimmt nicht den inhalt deines Kofferraumes einzutragen, oder? Aber vor dem Gesetzt wird das Teil als genau solche gewertet. Alles was OHNE WERKZEUG abmontiert werden kann ist vom Gesetzt her Ladung. Punkt. ... "

    NEIN... so einfach ist es nicht

    Das Teil wird nicht als Teil des Kofferraumes gewertet (der gehört nämlich zum Fahrzeug und ist schon abgenommen und zugelassen). Was für deine Aussage zutrifft ist § 22 der StVO "Ladung".

    Auszug:
    § 22 StVO Ladung
    (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
    (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht ..."

    Du willst mit deinem Fahrzeug eine Ladung (=Motorrad) unter Zuhilfenahme einer Ladeeinrichtung (=deine gebaute Bühne) befördern. Das wäre grundätzlich i.O., wenn da nicht der letzte Satz "Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." wäre. Dieser Begriff ist nicht fest definiert, sondern ändert sich ständig (z.B. duch neue Din-Normen, EU-Normen, usw. die dann den Richtern als Anhalt bei einem Unfall dienen).
    Eine gute Zusammenfassung findet man hier: http://www.ladungssicherung.de/content/downlo…11_LaSi_low.pdf

    Neben den von "Jo..." aufgeführten Dingen sind also noch einige Sachen zu beachten.

    Gruß aus Bayern

  • Was soll ich dazu sagen.. Alles wird gut und der Glaube versetzt Berge. Ich hab seit über 20 Jahren mit Fahrzeugen zu tun und hab selbst vom Prüfing der Tüv stelle Rendsburg eine bestätigung das das Ding erstklassig geworden ist und trotzdem gibt es negativ Denker die einfach an irgendwelchen aufgeschnappten Vorschriften festhalten und denken ohne Stempel kann sowas nicht sein. O.K. Dannbau du dir halt keinen.
    Alles wieder gut? Ich hoffe die Welt ist wieder in Ordnung.
    Ich hab das Ding dran und meine welt ist auch in Ordnung. Also können wir jetzt beide zufrieden und glücklich alt werden. Einverstanden?

    Und Jo, der Teil unter dem Wohnie muss nicht mit Stempel und Prüfung sein. Auch das darf mann selber bauen. Solange mann die Statik des Fahrzeuges nicht verändert und die aussenmase nicht verändert werden ist auch damit die Welt in Ordnung.
    Und weiter oben mit dem 200Kg Moped. Ich hab das Teil auf der Ahk abgestützt. Da die Ahk alleine schon eine Stützlast von 100 Kilo hat verändert das die lage im vergleich zu einer gekauften schon so stark das mann es nicht vergleichen kann. Die Original Blechdinger find ich mit 150 Kilo schon grenzwertig. Wenn du ein paar Bilder und Wandstärken der Profile schreibst kann ich dir was dazu sagen. Und das bei 4,5 Tonnen die Vorderachse zu sehr entlastet wird... Wieviel kommt der vorn aus den Federn? 20 bis 30 Kilo? Gefährlich... Aber auch da gibt es bestimmt leute die sagen, Absolut Verboten und Unfahrbar!

    Ein R4 mit R5 Turbo Motor ist unfahrbar oder ein Opel Kadett b mit 4 Liter 6 Zylinder ist unfahrbar, aber machen einen Heidenspass. Aber ein 4,5 Tonner dem 100 Kilo auf der Vorderachse Fehlen. Wer merkt das denn bitteschön?

  • @bagcabasi
    und wieder verstehe ich deine Antwort nicht

    "Was soll ich dazu sagen.. Alles wird gut und der Glaube versetzt Berge. Ich hab seit über 20 Jahren mit Fahrzeugen zu tun und hab selbst vom Prüfing der Tüv stelle Rendsburg eine bestätigung das das Ding erstklassig geworden ist und trotzdem gibt es negativ Denker die einfach an irgendwelchen aufgeschnappten Vorschriften festhalten und denken ohne Stempel kann sowas nicht ..."

    1. Ich habe auch seit über 30 Jahren mit Fahrzeugen zu tun und muss mich beruflich mit den Kontrollen beschäftigen :)
    2. wenn du das Ding dem Prüfer beim TÜV Rendburg vorgestellt hast und er bestätigt hat, dass es erstklassig geworden ist, dann ist doch alles i.O. -> dann hast du ja Bestätigung vom TÜV
    3. wenn das Ding unter Ladung fällt, dann bist du eh selbst für die Sicherheit verantwortlich und wirst im Ernstfall herangezogen

    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Spaß mit dem Träger.

    Gruß aus Bayern

  • Hallo zusammen,

    war gestern zur Hauptuntersuchung bei der Dekra. Habe den freundlichen Prüfer nach der Sachlage mit den Motorradbühnen gefragt. Seiner Meinung nach ist es wirklich so, dass alles, was nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist als Ladung zählt. Dafür ist dann der Fahrer verantwortlich. Er wies aber darauf hin, dass der Fahrer dann auch dafür verantwortlich ist, dass die Befestigungspunkte für die Last geeignet sind und alle Achslasten und sonstige Vorschriften des Fahrzeugherstellers eingehalten werden. Dies würde aber wahrscheinlich höchstens im Falle eines schweren Unfalls überprüft werden. Warum ich nur 150 kg laden darf konnte er auch nicht verstehen. (Das Thema beinhalte eine gewisse Grauzone) Zu meiner Bühne hat er mir hinter vorgehaltener Hand geraten, sie gar nicht erst eintragen zu lassen und mich für 40 kg mehr nicht an den A....... zu packen.

    Gruß
    Bernhard

  • "... im Rahmen der zulässigen Achslast und des zgG."
    Man bedenke auch, je mehr Gewicht und je weiter hinter der Hinterachse, desto mehr schwimmt die Karre als dass sie fährt. In der Kurve und beim Ausscheren hat man dann schnell eine "Heckschleuder".

    Sawiko sagte mir als ich meinen Motorradträger kaufte, dass an mein Fahrzeug max. ein Träger für 130kg zulässig wäre. Das muss doch einen physikalischen Grund haben dessen Berechnung wir alle wahrscheinlich nicht mächtig sind. Also nur die zul. Achslast beachten reicht wohl nicht aus. Die bieten doch auch nicht ohne Grund Träger mit verschiedenen Traglasten an.

    Die Arbeit als solche ist nichts desto trotz eine gute Leistung wie es scheint. Gelernt ist halt gelernt. Ich würde mich aber dennoch immer wieder fragen ob wirklich alles rechtens ist. Im Falle eines Unfalls alles selbst zu bezahlen kann die Existenz gefährden.
    Oder sagst du "Nach mir die Sintflut"?

  • Die mit ihren Vorschriften müssen so rechnen das wenn sich jemand ans Steuer setzt der grad den Führerschein gemacht hat und nichtmal weiss das hinten so ein Teil dran ist ohne Probleme fahren kann. Und mal ganz ehrlich, wenn ihr 300 Kilo auf einer Bühne hinten dran habt wollt ihr auf einer kurvigen Landstrasse an der Grenze des Fahrwerks fahren? Ganz bestimmt nicht! Davon geht aber der Tüv aus! Und wenn es eingetragen ist dürft ihr an der Grenze fahren und wenn was Passiert den Prüfer vor Gericht Zerren. Und das mit recht.
    Auf der anderen seite. Wenn ihr bei einem Wohnmobil anstatt 1500 Kilo auf der Vorderachse "nur" 1300 Kilo habt und genauso vorsichtig fahrt wie ihr eh schon alle fahrt wollt ihr mir ernsthaft erzählen das ihr da Probleme mit der Bodenhaftung habt? Euer Pkw wiegt im ganzen wahrscheinlich nicht mal 1300 Kilo! Aber bei der Vorderachse mit 1300 Habt ihr Angst? Ihr wisst was ich meine. :cursing: ?( Was soll ich sagen.
    Ich freu mich das meine Servo weniger Stress hat und über die etwas leichtere Lenkung. wenn es denn so ist. Ich hab zum testen, ja wirklich nur zum testen 450 Kilo auf die Bühne geladen und bin 5 Km gefahren um die negative auswirkung zu testen. Ich habs nicht gemerkt obwohl ich mch bemüht hab. Ich fahr schliesslich mit Frau und drei Kinden in alle Ecken der Türkei von Schleswig-Holstein aus. Ich bin nicht Bekloppt oder Übermütig. Oder will meine Familie Umbringen. Nur einige Übertreiben hier völlig. Wie Schrieb oben ein Zitat von der Dekra? Nicht Eintragen lassen und mach dir keinen Kopf wegen 40 Kilo! Ist doch wahr, von den 40 Kilo hebelt das Ding vielleicht 10 Kilo vorne aus. Wenn 2 Schlanke oder 2 richtig Dicke fahren hast du einen unterschied von 150 auf der Achse. Da ist es Egal. Oder seh ich was Falsch?