Mopedbühne Eigenbau.

  • Ich hab aus Alteisen eine Mopedbühne zusammen geschweisst und hab weil mir das System mit den 2 Rohren rechts und links zu schwach vorkam das ganze noch auf der Ahk abgestützt.
    Jetzt kann mann mit 4 mann darauf stehen und die Stossdämpfer testen! Es hält und da bewegt sich nix. Die Hauptholme sind 40er Vierkant Rohr mit 3mm Wandstärke. Die Traverse wo die Ahk drunter ist ist 60 mal 20 mal 2 und der rest ist 40 mal 40 mal 2mm. Und damits nett aussieht Feuerverzinkt. Was meint ihr dazu?

  • Soweit war ich noch garnicht... :)
    Das worauf ich hinweisen wollte kommt dann hier.
    Wollt ihr sehen wie es weitergeht?

  • Der wird da nix abnehmen, da es als ladung gewertet wird. Es sei den der Besitzer will unbedingt Geld loswerden! Und das will ich nicht... Unbedingt. Grins

    Die abstandshalter zur Stosstange hab ich mit angesetzt damit ich überall mit Spanngurten ran kann.

    Morgen noch Nummernschild und Kennzeichenleuchten holen und dann noch eine Tafel Blech.
    Dann, habe Fertig.

  • Durch die Verzinkung kann Wasserstoffveresprödung entstehen welches zum Brechen des Materials führen kann. Könnte beim TÜV Ärger geben.

  • Kannst du das mal näher erklären, warum diese Fahrzeugverlängerung

    Weil es keine Fahrzeugverlängerung ist? Na klar ist es das, aber für den Tüv halt erst in dem Moment wenn es fest, also mit Werkzeug, mit dem Fahrzeug verbunden ist!
    Also mit Flügelmuttern befestigt ist es wie ein Dachgepäckträger... Oder wie ein Koffer im Kofferraum? Und mit normalen Schrauben ist es Eintragungspflichtig mit neuer Fahzeuglänge, oder abnehmbar.
    Und da ich meine Ahk öfter brauch um Autos zu holen! Spar ich mir das Geld. Ich bin aber heute Nachmittag zum Tüv gefahren und hab gefragt ob da was dran auszusetzen ist. Er fragte nur ob ich zum Angeben damit rübergekommen bin, mit einem Grinsen im Gesicht. Und von der Zuladung soll eine Simson Schwalbe Bj. 67 ein Grill 2 Tische und... Mal sehen was da nochso rauf passt rauf. Tragen kann das Ding locker mindestens 400 Kilo, nur das Wohnmobil hatt da gewisse grenzen. ;)

  • Durch die Verzinkung kann Wasserstoffveresprödung entstehen welches zum Brechen des Materials führen kann

    Die Hauptholme haben eine Wandstärke von 4mm und sind durchgehend. Da brauch ich mir beim besten Willen keine Gedanken drüber machen. Eher reist die Achse raus oder die Ahk fällt ab.

  • Hallo
    Könntest du mir mal zum Verständnis ein paar Bilder machen, wie du die Halterung am Fahrgestell befestigt hast.
    Mir kommen da nämlich Zweifel, was die Befestiguungspunkte betrifft und wie die Haltbarkeit bzw. Belastungsfähigkeit der Kugelkopfkonstruktion betrifft

    Außerdem ist eine Erweiterung nach hinten mit einer schraubaren Verbindung am Fahrgestell meines Erachtens eine Verlängerung des Fahrzeuges und somit eintragspflichtig

  • Die Befestigung der Hülsen unter dem Rahmen ist direkt am Rahmen verschraubt und im Prinzip ausreichend um das ganze Gewicht auch alleine zu tragen. Und wenn du an der Kugelkupplung die ja 100 Kilo Stützlast und 2 tonnen Zuglast eingetragen hat Zweifel hast. dann weiss ich nicht. Oder hab ich dich da falsch verstanden? Und ich hatte weiter oben schon geschrieben das wenn es mit Schrauben normal verschraubt wird es Eintragungspflichtig ist. Ich werd mir dafür die Spanner die an den Rennrädern dran sind besorgen. Die an den Radnaben mit so einem Klappbügel. der Tüv ist damit einverstanden.

  • Hallo Tuncer,

    It's cool, man :thumbup: :thumbup: :thumbup:

    Echt feine Arbeit. Die Aufnahmerohre hast Du auch selbst angebracht, oder sind die "zugelassen / Serie" ?
    Denn de Aufnahmen sind ja nicht mit Flügelmuttern an den Rahmen geschraubt, oder?
    Kann man den Rahmen "beliebig" anbohren um da Schrauben 'rein zu packen?

    LG,
    Jo...

  • Moin Moin!
    Schönes Teil und sehr gute Arbeit, nur an deinem Lampenträger möchte ich nicht hängenbleiben weil ich glaub dann ist da mal locker n Ritz in der Hose und ne Schramme im Schienbein (nur an den Aussenkanten). Da hätte ich glaub ich 2er Alu genommen, schön zur Kassette gebogen und die Kanten verschweisst und geschliffen, oder dickeres Tränenblech zum U biegen und aussen abrunden. Super find ich die Sache die AHK mit zu belasten.
    Gruss aus Kiel Andi

  • Weil es keine Fahrzeugverlängerung ist? Na klar ist es das, aber für den Tüv halt erst in dem Moment wenn es fest, also mit Werkzeug, mit dem Fahrzeug verbunden ist!
    Also mit Flügelmuttern befestigt ist es wie ein Dachgepäckträger... Oder wie ein Koffer im Kofferraum? Und mit normalen Schrauben ist es Eintragungspflichtig mit neuer Fahzeuglänge, oder abnehmbar.
    Und da ich meine Ahk öfter brauch um Autos zu holen! Spar ich mir das Geld. Ich bin aber heute Nachmittag zum Tüv gefahren und hab gefragt ob da was dran auszusetzen ist. Er fragte nur ob ich zum Angeben damit rübergekommen bin, mit einem Grinsen im Gesicht.

    Und von der Zuladung soll eine Simson Schwalbe Bj. 67 ein Grill 2 Tische und... Mal sehen was da nochso rauf passt rauf. Tragen kann das Ding locker mindestens 400 Kilo, nur das Wohnmobil hatt da gewisse grenzen. ;)

    Hast du schon mal mit dem " Mal sehen was da nochso raufpaßt " deine Achslasten wiegen lassen,wirst dich wundern was da bei rauskommt,ich sprech da aus erfahrung.Wenn du Zugelassen über 3,5t liegst ist die Situation natürlich etwas anders.

    gruß Herbert

    :saint:

    Einmal editiert, zuletzt von ghost (7. Juni 2012 um 21:32)

  • Tuncer hat Recht, der Träger ist nicht eintragungspflichtig. Das ist vergelcihbar mit einem Dachträger, bei dem auch nicht die Höhe des KFZ im Brief geändert wird. Wohl aber die Halterungen am Fahrzeug, in die der Träger eingeschoben wird. Hier kann man aber eine beliebige Nummer einstanzen und ist dann selbst für die Haltbarkeit und evtl entstehende Schäden zuständig. Und genau hier ist das Problem, warum ich meine Rahmenverlängerung für ein AL-KO Fahrwerk nicht auf meines umbaue.

  • Hallöle

    Hab ich auch noch nicht von gehört, das sowas eingetragen werden muß.
    Dann müßten ja Fahrradträger, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind an der Rückwand, auch eingetragen werden.

    Müssen eigentlich nachträglich angebaute Anhängerkupplungen mit Rahmenverlängerung eingetragen werden???? Am Auto darf ja jeder selber sowas anschrauben ohne TÜV.

    Gruß Dirk

  • Die Hülsen unterm Auto waren schon dran. Ich war auch am überlegen ob ich die neu mache, weil die sind aus Allu und nicht allzu stabil. Deshalb ja zusätzlich auf der Ahk. abgestützt. Die hintere Stosstange bekommt noch Keder an beiden seiten damit die nicht so Scharfkantig bleibt. Da würd auch die Polizei meckern. Und vom Gewicht... Die Tische wiegen 1,2 Kilo das Stück und der Grill 3 Kilo. Macht ihr euch wegen 5 Kilo einen Kopf? Es gibt wichtigeres.

    Vom tüv her ist es fast schon egal was ihr euch unters Auto baut. solange es einigermassen fest ist. Trittstufen oder Wasser, Abwassertanks werden auch nicht abgenommen. Obwohl ihr da ja auch am Rahmen Bohrt Schraubt oder Schweisst. Oder hatt jemand seine Stufe oder Tanks eingetragen?

    Die Ahk´s mit Abe also die nicht eingetragen werden müssen sind die wo alles ohne änderungen passt. Bei Mercedes muss im Rahmen gebohrt werden. Da bekommt mann sowas nicht. da muss immer eingetragen werden,soweit ich weiss. Und eine Rahmenverlängerung würd ich auch immer mit dem Tüv absprechen, selbst wenn die nicht abgenommen werden muss. Denn dann muss mann auch immer das Gutachten dabei haben, und wenn das mal weg ist gibts Ärger wegen nicht abgenommener Teile und bla bla bla...

  • Hallo!
    Will nicht schlau derherschreiben, aber wie siehts mit einer Nummerntafelbeleuchtung aus?
    Wenn da eine Kiste oder Moped drauf ist wird ja das Nummernschild verdeckt.
    Habe ja das selbe Problem.
    Danke für Eure Info
    Gruß
    Heinz

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

  • Hmmm... also jetzt muss ich auch mal was dazu sagen:

    mit einem Dachträger hat das überhaupt nichts zu tun... auch nicht mit den Fahrradträgern hinten. Diese Teile müssen nur nicht eingetragen werden, da vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis eingeholt wird (simpel ausgedrückt: der Hersteller des Trägers ist schon beim Sachverständigen vorgefahren und bekommt von dort eine Bescheinigung und eine Nummer die eigentlich auf jedem Teil aufgedruckt ist).
    Also ich würde mit dem Teil auf jeden Fall beim TÜV vorfahren und mir eine Bescheinigung geben lassen... schon aus Versicherungsgründen (z.B. bei einem Auffahrunfall)

    Grüße aus Bayern