Defekte Wasserhähne während der Garantiezeit, aber keine Übernahme

  • Hallo zusammen,
    ich war heute bei meinem Händler (ist nicht der Händler, bei dem ich gekauft habe), um einen defekten Wasserhahn (Toilette) zu reklamieren. Ein neuer Hahn wurde eingebaut. Bei der anschließenden Funktionsprüfung wurde festgestellt, daß auch der Hahn der Dusche tropft. Der Händler sagte mir, daß er beide Hähne zusammen mit einem Garantieantrag (das Fahrzeug wurde Mitte Dezember 2011 gekauft und Anfang April 2012 zugelassen) an den Womo-Hersteller schickt. Nach seiner Einschätzung haben beide Wasserhähne einen Frostschaden erlitten. In diesem Fall würde die Herstellergarantie nicht greifen.
    Sollten die Schäden tatsächlich durch Frost entstanden sein, so liegt die Schuld dafür nicht bei mir. Sofort nach Kauf des Womos wurde dieses in einer beheizten Halle abgestellt und nach der Zulassung Mitte April 2012 für eine kurze Reise benutzt. Während dieser Zeit bestand kein Frost. Der Schaden kann also nur während der Standzeit vor dem Kauf beim Händler entstanden sein. Dies ist für mich aber nicht beweisbar.
    So wie es aussieht, bleibe ich auf den Kosten für zwei Wasserhähne plus Montagekosten sitzen.
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Was kann man dagegen tun?
    Danke für Ratschläge.
    Gruss
    Horst

  • Hallo,

    der Händler, bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast, ist zuständig. Noch bis Mitte Juni gilt die Beweislastumkehr, das heißt der Händler muss nachweisen, dass der Schaden erst bei Dir entstanden ist.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo!


    Es geht hier nicht daraus hervor ob bei der Übername des Womos die Wasseranlage in Ordnung war. Warum bist Du zu einem anderen Händler gefahren ? Der ausführende Händler hat keinerlei Beweislast zu erbringen, der reicht halt nur ein. Versuche das mal über den Verkäufer zu regeln.

    Pamir


    Pamir

  • Guten Morgen,
    danke für Eure Beiträge.
    Bei der Übernehme des Fahrzeugs wurden die Hähne nur ganz kurz geprüft. Dabei konnte ich allerdings keinen Defekt feststellen. Vielleicht war wegen der Kürze der Zeit noch nicht genug Druck im Wassersystem aufgebaut um die Undichtigkeiten erkennen zu können. Der Händler, bei dem ich gekauft habe liegt ca 300 km von meinem Wohnort entfernt. Mein jetziger Händler nur 25 km. Deshalb Händlerwechsel.
    Es ist ja noch nicht nachgewiesen, dass es sich wirklich um einen Frostschaden handelt. Aber es ist schon merkwürdig, dass zwei Wasserhähne betroffen sind.
    Ich werde mal mit dem ausliefernden Händler Kontakt aufnehmen.
    Für weitere Meinungen bin ich dankbar.
    Gruss
    Horst

  • Hallo Horst!

    Der Händler, bei dem ich gekauft habe liegt ca 300 km von meinem Wohnort entfernt. Mein jetziger Händler nur 25 km. Deshalb Händlerwechsel.


    Das ist nun mal das Problem, wenn man bei einem weit entfernten Händler kauft: Die gesetzliche Sachmängelhaftung trägt nämlich immer der Händler, bei dem man gekauft hat. (Zwar sollte es theoretisch möglich sein, diese Haftung von einem Händler auf einen anderen zu übertragen, aber dazu müssten beide Händler einverstanden sein.) Und die von mir schon genannte Beweislastumkehr ist eben ein Teil dieser gesetzlichen Sachmängelhaftung.

    Du solltest jetzt vor allem wegen der Frist aufpassen: Denn die Beweislastumkehr läuft 6 Monate nach dem Kauf aus, bei Dir läuft sie also gerade nochmal einen Monat. Danach musst Du nachweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war! Lass Dich jetzt also besser nicht zu lange hinhalten, sondern nimm Kontakt mit dem Händler auf, der Dir das Womo verkauft hat. Auch wenn Du dafür in den sauren Apfel beißen und die 300 km zu ihm hintuckern musst.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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  • Hallo Gerhard,
    der Händler, bei dem ich gekauft habe, hat nach der Zulassung des Womos den Garantiebeginn an Knaus gemeldet. Danach hat er mit Knaus nochmals Kontakt aufgenommen und von dort die "Erlaubnis" erhalten, mein Womo zur weiteren Betreuung an den von mir gewünschten und vorgeschlagenen Händler "abgeben" zu dürfen. Ist also alles bei Knaus bekannt und von dort abgesegnet.
    Wie schon gesagt, werde ich nun unverzüglich per E-Mail Kontakt mit dem liefernden Händler aufnehmen.
    Gruss
    Horst

  • der Händler, bei dem ich gekauft habe, hat nach der Zulassung des Womos den Garantiebeginn an Knaus gemeldet.


    Es geht hier aber nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung genannt). Das wird oft verwechselt. Wichtigster Unterschied ist, dass die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, während eine Garantie immer nur eine freiwillige Leistung ist.

    Die von mir schon mehrfach erwähnte Beweislastumkehr gehört zur Gewährleistung, nicht zur Garantie.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Moin moin,

    also wenn das ein Neufahrzeug ist, dann fällt das unter die Garantie des Herstellers. Da gibts keine Beweislast oder ähnliches. Schaden -> Reparatur -> Kostenübernahme Hersteller. Da der Hersteller die Kosten tragen muss, ist es egal bei welchem Händler. Der Frostschaden kann ja locker im Februar oder März irgendwo auf irgendeinem Hof in einem Auslieferungslager entstanden sein!

    Handelt es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug, ist die Beweislast für eine Gewährleistung in den ersten 6 Monaten beim Händler (Verkäufer muss dem Käufer nachweisen), in den weiteren 6 Monaten beim Käufer. Der Käufer muss dann dem Verkäufer nachweisen, dass der Schaden vor dem Kauf schon vorhanden war.

    Wie ich das sehe, muss der Händler Dir in diesem Fall nachweisen, dass Du den Schaden selbst verursacht hast (Wenn das unter Gewährleistung fällt!). Das dürfte schwer für den Händler werden. Davon abgesehen musst Du bei Gewährleistung zuerst zu dem Händler gehen, der Dir das Fahrzeug verkauft hat. Du kannst ihn auch anrufen und bitten, das über den Händler in deiner Nähe abzuwickeln. Bei uns wären es einfach 160km gewesen. Das hat der Händler eingesehen und hat uns erlaubt, einen KV machen zu lassen. Der war allerdings einiges zu hoch (der freundlichen F-Händler). Wir haben den Vorschlag "Teile schicken, wir lassen es bei einem freien machen" gemacht. Wurde akzeptiert. Händler hat bezahlt. Ohne Abzug.

    Also Tipp: ruf' den Verkäufer an, schildere ihm das Problem. Dann wird das schon.

    Grüße
    Holger

  • ...also wenn das ein Neufahrzeug ist, dann fällt das unter die Garantie des Herstellers. Da gibts keine Beweislast oder ähnliches.


    Nein, tut es nicht!

    Egal ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeug, wenn es von einem gewerblichen Verkäufer an eine Privatperson verkauft wurde, dann gilt immer die gesetzliche Sachmängelhaftung, und die läuft über den Verkäufer! Nicht über den Hersteller!

    Die einzigen Unterschiede zwischen Neu- und Gebrauchtkauf sind, dass beim Gebrauchtkauf die Gewährleistungsfrist von normalerweise zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden kann, und dass Schäden, die dem Käufer bekannt sind (z.B. weil der Verkäufer den Käufer (nachweislich) darauf hingewiesen hat), von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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  • Hallo,
    ich habe soeben dem ausliefernden Händler in einer ausführlichen Weise per E-Mail den Sachverhalt geschildert und dabei auch sehr deutlich gemacht, das der Schaden nicht während des Besitzes des Womos durch mich entstanden ist. Mal sehen, wie sich der Händler nun äussert. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
    Gruss
    Horst

  • Hallo,
    du bist in der Beweispflicht das der Händler/Verkäufer das Reklamationsschreiben erhalten hat und das geht nur mit Einschreibebrief der über einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird.Kosten Ca 20-30€.
    Oder übergabe des Schreiben mit Zeugen und Unterschrift und Datum des Empfangenden Händlers/Verkäufers.
    Und das alles Innerhalb der Fristen die schon beschrieben worden sind.
    Lg
    Reinhold

  • Hallo,

    wenn einmal begonnen wrde, auf Garantie eine Sache abzwickeln, wenn schon ein Teil ausgebaut wurde, dann wird es mit der Gewährleistung schwierig. Schwierig wird es außerdem, weil der Hersteller ja schon - nach seiner Meinung - bewiesen hat, dass es sich um einen Frostschaden handelt, den der Käufer verursacht hat. Jetzt kann man natürlich mit einem Gutachten arbeiten, ein Gericht bemühen ...

    Ich meine, dass es sich wieder einmal zeigt: Es ist wichtig, einen Händler des Vetrauens vor Ort zu haben, auch wenn der am Anfang nicht der billigste zu sein scheint.

    Ich würde das alles unter "blöd gelaufen" abhaken, es ist nicht toll, es ist ärgerlich. Aber die Summen sind jetzt nauch nicht so schlimm, dass man sich darüber so viel ärgern sollte. Bau einfach neue Hähne ein, fahr raus in die Sonne und freu Dich am neuen Womo!

    Gruß
    Klaus

  • Hi Klaus,
    sicherlich, der Geldbetrag, der hinter der ganzen Sache steht, ist nicht die Welt. Aber ich sehe auch nicht ein, für Schäden zu bezahlen, die ich nicht verursacht habe. Die Höhe des Schadens muß dabei im Hintergrund bleiben. Ich habe zufällig heute mit dem ausliefernden Händler telefoniert. Dieser machte mir die Zusage, daß er für den Schaden einstehen würde, falls der Garantieanspruch von Weinsberg abgewiesen werden sollte. Schlechtes Gewissen?
    Gruss
    Horst