Dichtigkeitsprüfung / Garantieabgelehnt

  • Hallo Allerseits,

    ich brauch mal wieder eure hilfe. Bei der Dichtigkeitsprüfung wurde eine feuchte Stelle am Gaskasten festgestellt. Soweit ja kein Problem. Garantieantrag wurde gestellt und das warten beginnt. Nach 4 Woche kommt dann ein heute Anruf. Die Garantie wurde abgelehnt.
    Ich hab das Fahrzeug jetzt 2 Jahre (Bj. 2008) und habe in 2010 und 2011 die Prüfung gemacht. Laut Prüfbuch wurde von dem Händler (Fahrzeug lief 1 Jahr als Mietwagen) 2009 die Prüfung gemacht. Laut Hersteller ist die aber nie gemacht worden. Was kann ich jetzt machen?

    Gruß Niels

  • Hallo Niels,

    wenn du das Womo beim Händler gekauft hast, ist er dein Vertragspartner, an den du deine Ansprüche stellen mußt.

    Die Dichtigkeitsgewährleistung kann er an den Hersteller weiterreichen und dieser wird bei vorgeschriebenen und
    durchgeführten Kontrollen auch dafür gerade stehen. Sollte nun der Nachweis vom Händler fehlen, ist dies sein Problem.
    Vielleicht wurde auch nur im Prüfbuch eingetragen, ohne daß etwas gemacht wurde, dies wäre evtl. Urkundenfälschung.
    In jedem Fall kannst du deine Ansprüche beim Händler geltend machen, wo er seine Kosten ersetzt bekommt, kann dir
    egal sein.

  • Unter Umständen hat der Händler die Prüfung nicht dem Hersteller gemeldet, was dann ein problem sein könnte. Den Händler, der im Prüfbuch steht, ansprechen.

    Conferio

  • Hallo,

    die Dichtheitsgarantie ist eine Garantie die vom Hersteller gewährt wird. Der Händler bzw. Verkäufer gibt nur die gesetzliche Gewährleistung. Demnach ist der Hersteller dein Ansprechpartner. Ich würde zunächst die Fa. ansprechen die 2009 die Dichtigkeitsprüfung gemacht hat. Ebenso würde ich dem Hersteller mitteilen, dass du die Nachweise in Form des Prüfbuches hast, das alles gemacht wurde. Auch musst du dich mit den Garantiebedingungen vertraut machen. Steht dort drin, dass die Prüfungen dem Hersteller mitgeteilt werden müssen? Ich kann mir allerdings nicht vorstellen dass die die Garantie ablehnen können, nur weil sie von einer Prüfung nichts wissen wollen. Dann währe die Garantie ja immer einfach abzulehnen.

    Gruß

    Hans - Peter

  • Moin,


    in 2010 und 2011 gab es bei der Dichtigkeitsprüfung keine Mängel, oder?


    Dann ist es schon eine Unverschämdheit, die Garantie abzulehnen, obwohl Du sogar einen Nachweis für die Prüfung in 2009 hast. Würde das nicht so hinnehmen und ggfl. mal einen Fachanwalt befragen.


    Gruss

    Michael

  • Das ist ja schön gesagt,
    ,,Der Händler ist in der Pflicht"

    Was ist denn wenn der Händler insolvent ist oder sich umfimiert hat ?
    Da gibt es dann nichts zu holen und man bleibt selber auf den Kosten sitzen.

    Besser wäre es gewesen (und ist es, für diejenigen, die vor der Dichtigkeitsprüfung stehen)beim Hersteller nachzufragen wie so eine Garantieabwicklung abläuft.

    Da erfährt dann der Besitzer ob der Händler alle Daten an den Hersteller weiterleiten muß usw.

    Ich stehe demnächst auch vor der ersten Dichtigkeitsprüfung und werde mich auch noch geauer erkundigen.
    Bei Dethleffs soll es wohl so sein, daß es Dichtsprays etc gibt.
    Diese Mittel beinhalten wohl einen Aufkleber der ins Wartungsheft einzukleben ist.
    Sozusagen das Beweismittel.

    Ich halte es für die Pflicht eines jeden Wohnmobilbesitzers sich vor dem ersten Schaden über die Garantiebestimmungen zu erkundigen.
    Z.b. ist es häufig so, daß nur die Prüfung durch einen Vetragshändler anerkannt wird.

    Es ist einfach unüberlegt abzuwarten, bis dass Kind in den Brunnen gefallen ist.

    Ich hoffe du kommst dennoch heile aus der Geschichte raus.

    Grüße

  • Hallo Allerseits,

    vielen Dank erstmal für die Tipps.

    Also es handelt sich um einen Chausson Flash 07. Die Prüfungen 09 10 waren einwandfrei. 2011 (September) ist die Feuchtigkeit festgestellt worden.


    Ich hab mich heute mal mit dem Händler der die Prüfung 2009 gemacht hat in Verbindung gesetzt. Nach ca 2 Stunden bekam ich einen Rückruf der Werkstatt, dass die Prüfung gemacht wurde und auch weiter gereicht wurde. Sie wollten sich dann heute noch mal mit dem Generalimporteur in Verbindung setzten. Auf die Rückmeldung warte ich jetzt noch.


    Die Prüfungen waren alle bei eingetragenen Händlern, die laut Hersteller die Prüfung auch machen dürfen.

    Ich halte euch auf dem laufenden.

    Gruß Niels

  • Die Prüfungen waren alle bei eingetragenen Händlern, die laut Hersteller die Prüfung auch machen dürfen.

    Moin moin,
    ein ähnliches Tehma gab es schon mal hier.
    Es ist offenbar unabdingbar, dass die Dichtigkeitsprüfungen durch einen von Aufbauhersteller authorisierten Händler/Fachbetrieb durchgeführt werden. Dieser Betrieb ist dann aber in der Pflicht, ein Protokoll zu erstellen und dieses auch tatsächlich an den Hersteller weiterzureichen. Wir als Auftraggeber für die Prüfung sollten uns das Protokoll in Kopie immer aushändigen lassen.

    (Schluck: das habe ich bei der Prüfung in diesem Jahr versäumt, muss ich mir also noch besorgen.)

    Und wir als Auftraggeber haben leider keinen Einfluß darauf und können auch kaum nachvollziehen, inwieweit der Fachbetrieb seinerseits seiner Verpflichtung zum Weiterreichen des Protokolls an den Hersteller nachgekommen ist. So eine Pflichtverletzung stellt sich dann halt immer erst später heraus.
    Und dass die Hersteller bei etwaigen Garantieansprüchen sich liebend gern auf das Nichtvorliegen einer lückenlosen Nachweiskette berufen, ist zwar sehr bedauerlich, aber ich denke, bei einem Rechtsstreit kommen sie damit nicht durch, zumal wenn die Überprüfung immer bei einer durch sie selbst authorisierten Werksvertretung durchgeführt worden ist.

    Den Ärger hat aber in erster Linie der Kunde.
    Gruß quabi

    Das Ziel liegt manchmal genau vor Dir, wenn Du Dich umdrehst. :fahren