Heckbeleuchtungsbastelei

  • Ja das mit dem TÜV und der Gensdamerei ist mir bewusst. Hab lange überlegt es seperat zu schalten . Da es aber nicht blendet und die Sicherheit extrem erhöht wollte ich den Versuch wagen.
    Ich will auch niemanden zu Illegalem animieren.
    gruß
    t o m

  • Ich vermute mal, dass die auch meckern, wenn es nicht eingeschaltet ist....
    Andererseits, wenn ich so manche LKWs sehen, was die alles so angebaut haben, das entspricht auch nicht alles den Vorschriften in D.

    Grüße aus dem Lipperland :wink

    Hans

  • Wenn es ausgeschaltet ist sieht es man es kaum. Aber jetzt im Dunkeln muss ich es wohl noch etwas dimmen ( wiederstand vorschalten ).

  • Mal ne kritische Antwort. Ich denke nicht dass das sinnvoll ist wenn jeder seinen eigenen Christbaum konstuiert. Wenn viele solche Lichter anbauen kommt der nächste und klebt dann noch ne blaue Lichleiste dazu. Weil ja die roten Lichtleisten alleine ja dann nicht mehr auffallen.

    Auf deutsch, ich halte das für absoluten Blödsinn. Wenn du dein Heckbild verbessern willst, dann mach es auf die zulässige Art. Häng irgendwelche typgeprüften Teile hin die auch von der Leuchtstärke bestimmt werte erfüllen. Hinter den Vorschriften steckt ein wenig mehr als nur lästige Gängelei. Auch zum Beispiel die Helligkeitsdifferenz zw. normaler Beleuchtung und Bremslichtern. Die könnte nämlich bei deiner Konsturktion leiden. Und dem nachfolgende Verkehr fällt nicht mehr so schnell auf, dass du auf die Bremse gehst.

    Also vielleicht einfach nochmal überdenken. TÜV und Polizei? Kein Thema. Da bist du voll dabei :(

  • da streiten sich 2 Seelen in meiner Hühnerbrust.
    Der Reini hat sicher recht, aber geil siehts dennoch aus !!!

    Meine erstes Mobil (´86) habe ich vorne mit einigen Lampen verziert. (Man kam sich ja damals vor wie ein Minitrucker :fahren ) Waren wohl so 11 Stück .
    Der TÜV-Mann : " Mann det sieht ja aus, als ob mir ne Baustelle entjejen kommt. Mach ab die Scheisse !!....................... ach wat, las dranne, wenn ´de vom Hof bist, machst du det ja doch wieder dran !"

  • Hallo Tom,

    spätestens bei einer Verkehrskontrolle oder beim TÜV wirst du Ärger mit deiner Bastelei bekommen.

    Alle lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen müssen dem § 49a StVZOentsprechen.

    Deine Bastelei kann mit Sicherheit die Forderungen des Gesetzes nicht erfüllen, außer du hast dafür eine Einzelabnahme vom TÜV bekommen.

  • Halo Reini,

    da ich beruflich öftermal mit dem LKW unzterwegs bin habe ich die WichtigKeit des Gesehen werdens oft vor Augen. Wenn du mal Winters in Norwegen / Schweden fährst verstehst du warum die Trailer so beleuchtet sind. Ich gebe dir recht , daß die Helligkeitsdifferenz zum Bremslicht groß sein muss. Daher werde ich die Leisten noch dimmen .

    Hallo Micki,

    wenn ich die Leisten mit E-Prüfzeiuchen kriege tausch ich Sie aus. Manches neue KFZ hat in der Zwischenzeit (ok nicht ganz so lange ) Ledleuchten im grüssen Längen.

    t o m

  • Wann fährt man mit dem WOMO nachts ??

    Man hat doch Urlaub nach dem Motto " der Weg ist das Ziel ", da möchte man doch von der Landschaft etwas sehen .

    Kann ich allerdings leicht sagen, da ich Rentner bin und nicht auf ein paar Urlaubstage angewiesen bin.
    Also nichts für Ungut

    Schöne Grüße aus München
    Franz

  • Hallo,

    ich hatte vor Jahren auch aus (wie ich dachte) "Sicherheitsgründen" an meinem Wohnwagen oben rechts und links jeweils ein rotes Katzenauge mit ca. 6cm Durchmesser angebracht. Der TÜV-Prüfer hat verlangt es sofort abzumachen, ansonsten gibt es keine Plakette. Im Extremfall erlischt sogar Zulassung. Und ohne Zulassung zu fahren ist strafbar.

    MfG, Harald
    ---------------
    Bürstner T595 auf FIAT-Ducato 244, 2.8 [lexicon]JTD[/lexicon], 127 [lexicon]PS[/lexicon], Baujahr 4/2004
    Jetzt sind die guten alten Zeiten, nach denen wir uns in zehn Jahren zurücksehnen (P.Ustinov)

  • Hallo Logistiker!

    Da gab es neulich mal einen Fred über ne Reflexfolie am Heck.

    guckst du hier

    Wie wäre es denn mit sowas. Sollte deinen Zweck auch erfüllen und ist zumindest erlaubt, wenn man einige Dinge beachtet/ erfüllt (Fzg > 6m, E-Prüfzeichen, etc.) Aber lies doch einfach selber.

    Grüße

    Bubu

  • bin letzte Woche in eine Kontrolle geraten. Aussage der Polizisten: Gut zu sehen Ihr Fahrzeug! Nach Kontrolle der Paiere ( Kein Verbandskasten etc.) durfte ich weiterfahren.

    gruß

    t o m

  • Hallo!

    Hallo, um nach hinten heller zu sein schalte ich wenn nötig die Nebelschlussleuchte an. Das ist doch am einfachsten.


    Ist aber ebenfalls verboten. Die Nebelschlussleuchte darf nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels weniger als 50 Meter beträgt. Bei Zuwiderhandlung zwischen 10 und 35 € Bußgeld.

    (Gleichzeitig darf man bei so niedriger Sichtweite auch nur noch max. 50 km/h fahren, weswegen ich es befürworten würde, die Nebelschlussleuchte zwangsweise mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer zu koppeln. Die Dinger blenden nämlich verdammt heftig!)

    Aber im Gegensatz zur Lösung des Logistikers bleibt wenigstens die Betriebserlaubnis erhalten.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • (Gleichzeitig darf man bei so niedriger Sichtweite auch nur noch max. 50 km/h fahren, weswegen ich es befürworten würde, die Nebelschlussleuchte zwangsweise mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer zu koppeln. Die Dinger blenden nämlich verdammt heftig!)

    Hallo Gerhard,

    mein reden seit Jahren, aber da traut sich kein Politiker ran.

    Vielleicht eine andere Alternative, die Nebelschlussleuchte ab 55km/h Zwangsweise abschalten und bei unterschreiten von 50km/h darf nur durch manueles zuschalten möglich sein.

    Gruß

    Hans - Peter

  • Vielleicht eine andere Alternative, die Nebelschlussleuchte ab 55km/h Zwangsweise abschalten und bei unterschreiten von 50km/h darf nur durch manueles zuschalten möglich sein.

    Das erachte ich als die sinnvollste Variante.
    Doch es scheitert, wie du schon erwähnt hast, an unseren Politikern. Schade!!!

  • Vielleicht eine andere Alternative, die Nebelschlussleuchte ab 55km/h Zwangsweise abschalten und bei unterschreiten von 50km/h darf nur durch manueles zuschalten möglich sein.


    Hätte halt den Nachteil, dass sich die Nebelschlussleuchte unbemerkt abschalten könnte, wenn man in wirklich "dicker Suppe" unterwegs ist und versehentlich kurzzeitig mal das Limit überschreitet.

    Nein, wenn schon, dann wirklich die Geschwindigkeit begrenzen.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo, also ich denke, wenn man zusätzliche Beleuchtung wegen schlechter Sicht braucht, ist man sowieso nicht schnell unterwegs. Aber es ist richtig, mit der Nebelschlussleuchte wird Unfug getrieben,bei geringsten Nebelschwaden werden die Dinger eingeschaltet, aber Blinken bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr scheint scheint die Autofahrer zu Überfordern. ... aber das ist wieder ein anderes Thema.

    Viele Grüsse Christian