Meiner Meinung nach gibt es hier nichts mehr zu diskutieren oder nachzudenken: Rückabwicklung des Kaufvertrages (sog. Wandelung) ist hier angesagt. Notfalls mit Hilfe eines Anwalts.
MfG
Gerhard
Ohne Anwalt wird das kaum gutgehen.
Ich sag nur: Ulrich Dähn, Bad Hersfeld, der hat sowas schon öfter durchgezogen.
Gruß dennis