Poessl 2WIN Kauf

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  • Hallo zusammen,


    ich bin im Begriff, mir einen Poessl 2WIIN auf Fiat Ducato Basis EZ 2006 zu kaufen. Nun hat der Händler mir einen Kaufvertrag zugeschickt, wo unter "Besondere Vereinbarungen" steht:" Keine Garantie/ keine Sachmängelhaftung" . Das hat mich etwas nachdenklich gestimmt.....Warum schließt der Händler dies ausdrücklich aus? Ist da was faul? Ist das überhaupt nach geltendem Recht so möglich?

    Der Händler ist ein VW Händler, der den Ducato in Zahlung genommen hat.


    Vielen Dank für Eure hilfreichen Tipps.


    (....Die Signatur und das Profil-Bild werden natürlich geändert.... :D )

  • Kaufst Du den Pössl vom gewerblichen VW Händler (Kaufvertrag mit VW Händler) oder privat vom Inzahlung gebenden Vorbesitzer (Vermittlungsvertrag VW) ? ................ das ist die Frage..... es muss nicht unbedingt was faul sein mit dem Fahrzeug. :nono

    Wenn von VW Händler direkt an Dich verkauft wird, dann würde ich auf gesetzliche Regelungen der Gewährleistung + Sachmängelhaftung bestehen und die Ausschlüße sicherheitshalber durchstreichen . :ja

    Gesetzliche Regelungen können in Individualverträgen praktisch aber ohnehin nicht wirksam ausgeschlossen werden.


    Bei dem Investment würde ich je nach KM + Zustand ansonsten mit dem Fahrzeug mal zur FIAT Werkstatt oder zum TÜV / DEKRA oder anderem SV "probe" -fahren und gründlich durchchecken lassen - angesichts des Anschaffungswertes sicher eine lohnende Ausgabe.


    Gruss ausm RHeinland :wink

    Dieter K

    Bei FIAT sollte zudem die Werkstatthistorie des Fahrzeuges gespeichert sein.

    "Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann - das Gegenteil ist schwieriger"
    (Kurt Tucholsky)

  • Hallo,

    ich sehe das auch so wie Dieter.

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, also Fiat. Damit hat der Händler "nichts am Hut", außer, dass er die Aufwendungen Fiat in Rechnung stellt. Es ist also keine eigene Leistung. Bei einem Fahrzeug Bj. 2006 ist die Garantie kein Thema mehr, wohl aber evtl. später Kulanz (bis 5 Jahre bei WoMo).

    Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist gesetzlich normiert und kann durch Einzelvereinbarung nicht ausgeschlossen werden. Allerdings kann die 2jährige Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen einzelvertraglich auf 1 Jahr begrenzt werden (kann - muss aber nicht! Also verhandeln.)

    Wenn der Händler aber ein Fahrzeug "i. Auftrag" verkauft, ist er nicht Verkäufer, sondern Vermittler. Und als Vermittler übernimmt er selbstverständlich keinerlei Haftung, ähnlich einem Immobilienmakler, der durch die Vermittlung eines Hauses auch keine Verantwortung übernimmt.

    Also noch einmal recherchieren und notfalls "hart" bleiben!

    Gruß
    Clemens

  • Danke für die Antworten schonmal. Im Kaufvertrag steht EIgengeschäft und als Verkäufer steht der VW Händler drin, also nicht im Auftrag....


    Deswegen frage ich mich eben, ob er die gesetzliche Sachmangelhaftung (ich glaube 1 Jahr gültig) überhaupt ausschließen kann????


    Der Ducato hat erst 28500Km gelaufen und einen Vorbesitzer.


    Danke für eure Denkanstöße.... :wink

  • Hallo,
    kaufst Du als Privat oder als Gewerbetreibener ( Selbstständiger ) ?
    Als Privatmann kann er die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen. Kaufst Du hingegen als Gewerbetreibener, kann , nicht muß, er die Gewährleistung ausschließen.
    Gewährleistung 1 Jahr bei Gebrauchtteilen, wobei sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt, d. h. Du musst dann beweisen, dass der Defekt schon vorher vorlag.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )