Reicht nach dem Auflasten erst einmal das Schreiben vom TÜV

  • Hallo,

    Ich muß noch vor unserem Urlaub unser Womo auflasten da es mit dem Gewicht einfach nicht mehr hinhaut. Klimaanlage verbaut, Schlauchboot gekauft, na ja eben alles solche Sachen die das Fahrzeug nicht leichter machen. Das Auflasten ist auch nicht das Problem da ich schon seid einigen Jahren alles drin und dran hab um ohne Probleme auf 4t aufzulasten.
    Was ich mich jetzt frage ist, ob es erst einmal reicht die 4t beim TÜV abnehmen zu lassen ohne sie gleich in die Papiere eintragen zu lassen. Ich möchte nach unserem Urlaub noch einen Partikelfilter nachrüsten und müßte dann schon wieder zum Straßenverkehrsamt. Würde extra Geld kosten und wieder einen halben Tag Urlaub (tolle Öffnungszeiten).
    Hat von Euch da einer Erfahrung mit oder kennt die genaue Rechtslagen? Ich habe keine Lust auf Ärger mit den Ordnungshütern und schon garnicht im Ausland!

    Gruß
    Rechtsfahrer :fahren

  • Hallo rechtsfahrer,

    du musst zum STVA und eintragen lassen sonst hast du ein Problem bei einer Kontrolle da der TÜV nur ein Gutachten erstellt was eingetragen werden muß.

    Ist nicht wie ABE zu sehen da brauchst du nichts eintragen sonder nur mitführen.

    Lg

    Reinhold

  • Nein, das ist nur Bescheinigt das es Technisch möglich ist, es zählt nur das was in den Fahrzeugpapieren steht.
    Wir haben das beim Duc so gehabt das wir auf der Fahrt wegen Gewichtsproblemen aufgelastet haben, und da wir als Schausteller nachweisen konnten, das wir es nicht schaffen in die Heimatstadt zu kommen um das einzutragen lassen, wurde das Schreiben des TÜV's an den Brief geheftet und der vermerk hinzugefügt das die Betriebserlaubnis mit 3,1 statt 2,8 t erteilt wurde, und mussten sobald wir in der Heimat-Stadt den Brief ändern müssen.

    Bei der Polizeikontrolle ist es Sache des Polizisten ob der ein Auge zudrückt, da ja was von Tüv vorliegt oder ob er sich an die Gesetzeslage hält und ein Knölchen schreibt.

    Olli

  • Hallo,

    ist auch so. Nur die Eintragung in den Fahrzeugpapieren gilt.
    Hatte letztes Jahr das gleiche Problem. 2 Tage vor meinem Urlaubsantritt hat der TÜV von 3,4t auf 3,5t zugestimmt.
    Bin nur mit dem TÜV-Bescheid in Urlaub. Der hätte mir bei einer Kontrolle nichts genutzt - Info durch einen Urlauber (Polizist) während meines Urlaubs.

  • Wenn du den Partikelfilder einbaust und dein Womo bis 3,5 T. ist, bekommst du Kohle vom Staat. Bei 4 T. bekommst du nichts. Also erst Partikelfilter Staatliche förterung von330 € kassieren dann Auflasten.
    Eine Lauferei ist das auch nicht, da die Werkstatt die Eintragung übernimmt.

    Grüsse Manfred2

  • Genau so ist es Manfred...
    Ich habe soooooooooo lange auf den Gesetzgeber gewartet.
    Nun habe ich vor 4 Wochen von 3,5 auf 4 Tonnen Aufgelastet und nun ist die Förderung mit 330 € für Womo,s bis zu 3,5 Tonnen durch.
    Son Mist aber auch... :wein
    Ich überlede schon wieder Abzulasten, das kostet ja nur die Umschreibung ca 12 €,
    den Filter zu verbauen und die Kohle vom Staat kassieren und dann wieder Aufzulasten.

    Und es ist natürlich Richtig.......nur der Eintrag im KFZ Schein ist gültig, da ja auch die Steuer erst vom Tag der Umschreibung an neu berechnet wird...
    Gruß Balou

  • Na ja,

    Kohle vom Staat ist zwar schön, aber in der Schweiz mit 300 - 400 kg Übergewicht erwischt zu werden ist wohl voll übel !! Da pfeif ich lieber auf die 300 Euronen und hab einen schönen Urlaub. Also werd ich meine 4t eintragen lassen und gut is.

    Gruß

    Rechtsfahrer :fahren

  • Hallo,

    wenn ich das richtig verstanden habe, ist das TÜV- Gutachten erst mit der Eintragung in die Fahrzeugpapiere wirksam.
    Würde das Gutachten vorher Gültigkeit sein, könnte man es ja nur dann anwenden wenn man es braucht. Also wenn ich im LKW-Überholverbot erwischt werde händige ich es der Polizei nicht aus und alles ist gut, wenn ich bei einer bei einer Verkehrskontrolle auf die Waage muss händige ich es aus und alles ist wieder gut. Nach der Kontrolle fahr ich dann wieder mit 130km/h über die Autobahn weil ich ja kleiner 3,5t bin.

    Die Steuer ändert sich ab dem Tag der Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

    Gruß

    Hans - Peter

  • Hallo @ ALL,

    ich will ja kein Spielverderber sein. Das ist ein öffentliches Forum und hier werden Tipps zu einer Straftat gegeben?????

    Liebe Freunde, Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand, da ermittelt der Staatsanwalt. :nono

    Es kann jeder halten wie er will, aber bitte doch nicht Öffentlich. :ichnicht

    Hallo Rechtsfahrer,
    lese Dir Dein Gutachten mal genau durch. Irgendwo steht: "Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."
    Der Gesetzgeber interpretiert diesen Satz so: Am nächsten Werktag.
    Wie Kelte schreibt, sind in bestimmten Fällen Ausnahmen möglich. Diese sind aber mitzuführen.

    Ist leider so. smilie_iek:


    ABER: Wo kein Kläger, da kein Richter. :dito

    In diesem Sinne. :perdono

    Gruß

    Klaus

  • Hallo,

    es ist zwar bei uns keine Auflastung gewesen aber eine Luftfeder. Wir sind zum TÜV und haben Sie abnehmen lassen. Dort erhielten wir ein Gutachten, in dem steht folgendes: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Diese kann jedoch erfolgen, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren zu befassen hat.
    Ein derartiger Eintrag wird in deinen Papieren ja auch stehen, wobei die Dringlichkeit gegeben ist denn du zahlst mehr Steuern in Zukunft. Also gar nicht lange Fragen ab zur Zulassungsstelle !

    Gruß

    Friedhelm