Erfahrungsbericht, oder Odyssee zum Thema: Reifeneintragung 225/70R15C auf X250

  • Hallo zusammen,

    heute möchte ich Euch einmal von meinen scheinbar nicht enden wollenden Erlebnissen zum in der Betreffzeile genannten Thema berichten. :stopp

    Vieleicht hat ja von Euch schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?!


    Auf Grund der Tatsache, dass meine Originalbereifung, Continental Vanco Camper (215/70R15CP); leider ist nur diese Reifengröße in meinen Papieren eingetragen; bereits nach 2Jahren und ca.30tkm komplett verschlissen ist, kam mir die glorreiche Idee, unser WoMo mit Ganzjahresreifen in der Reifengröße 225/70R15C auszustatten. Diese fährt ein Freund auf seinem Lieferwagen bereits mehrere Jahre ohne dass er sie bisher austauschen musste! Hierbei ist zu bedenken, dass er sein Fahrzeug gewerblich nutzt und damit 5Tage in der Woche "auf Achse" ist.

    Das soweit zu meinen Beweggründen in Zukunft eine andere Reifengröße nutzen zu wollen.

    Als erstes habe ich mit Weinsberg (bzw. Knaus/Tabbert Group) Kontakt aufgenommen, um zu klären, ob es eine Freigabe für meine gewünschte Reifengröße gibt.

    Auf meine Frage erhielt ich recht schnell die Antwort, dass in der COC von FIAT nur Reifen der Größe 215/70R15CP für mein Fahrzeug freigegeben seien und ich mich für andrere Freigaben direkt an FIAT wenden solle!

    Von der FIAT AG erhielt ich dann Antwort, das es für das Chassis meines X250 sehr wohl andere Freigaben gebe, ich mich aber an den Aufbauhersteller wenden solle, da nur dieser wisse, "wie viel Platz in den Radkästen" wäre und er nur entsprechende Freigaben machen könne!

    Jetzt wies ich daraufhin, dass ich langsam anfinge mich im Kreis zu drehen...

    Nach Schilderung des Ergebnisses meiner Anfrage bei Weinsberg riet man mir beim TÜV vorzusprechen um dort eine Einzelabnahme durchführen zu lassen.

    Nachdem ich mir die von Robert Most bereitgestellte Service News zum Thema Winterreifen X250 ( herzlichen Dank dafür an dieser Stelle!!!) heruntergeladen und verinnerlicht habe, dachte ich mir nun, bevor ich die Reifen kaufe und montieren lasse, fahre ich mal schnell zum TÜV und hole mir erst mal grünes Licht für die geplante Aktion.

    (Ab jetzt drohte ich in die Kostenfalle zu schlittern...)

    Hier klärte man mich jetzt aber darüber auf, dass meine Anfrage ja eine kostenpflichtige Auskunft sei, zu welcher aber der Herr Ingenieur gegen Zahlung
    von €9,95 gerne bereit sei.

    Nach Zahlung der genannten Summe, einer kurzen Wartezeit von 1,5h und einer schnellen Recherche im Internet wies dieser mich dann auch gleich darauf hin, das bei den gewünschten Reifen der Abrollumfang eine Abweichung von 2,1% habe, wobei aber nur +/- 2% zulässig seien und somit möglicherweise eine Tachoangleichung vorzunehmen ist.

    Eine "Tachoüberprüfung" wäre gegen eine Gebühr von ca. €38 aber im Hause möglich.

    Sollte sich hierbei herausstellen das die Tachoabweichung größer als besagte 2% ist, müsste ich dann aber noch eine Tachoangleichung durchführen lassen! (Dies allerdings extern...)

    Nach Einhaltung dieser Auflagen und der Voraussetzung dass in den Radkästen noch genügend Freiraum vorhanden wäre, würde er dann aber auch nach Zahlung weiterer €78 die Eintragung vornehmen!

    Danach bräuchte ich nur noch zum Straßenverkehrsamt und könnte mir dort gegen Zahlung von weiten €40 die erfolgte Einzelabnahme in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen................................

    Puuuuuuhhhhhhhhhhhhhhh, da habe ich ja wohl richtig Glück gehabt, ich hätte mit mehr Schwierigkeiten gerechnet und das ich das Ganze vieleicht schon für nur knapp €170 bekomme, daran hätte ich im Traum nicht gedacht ;)

    Ist das wohl Normalität?

    Oder bin ich einfach nur ein Glückskind?


    P.S.: Ich werde den Weg zu Ende gehen, die Reifen sind bestellt! Ich stelle mich dieser Herausforderung...


    In diesem Sinne Grüße aus der Kulturhauptstadt 2010,

    Michael


    ...wenn man davon ausgeht, das die Welt ein Irrenhaus ist, bin ich mir jetzt zumindest ziemlich sicher, wo sich die Zentrale befindet !!!!

  • Ich fühle mit Dir............

    Wenn man seit vielen Jahren die unterschiedlichsten Motorräder fährt, diese ab und zu mit technischen Maßnahmen technisch verbessern will und dann so seine Erfahrungen mit "a.a.S." der unterschiedlichen Prüforganisationen gesammelt hat - tja, dann kommt man unweigerlich zur Variante "B":

    - technisch besseres Teil anfertigen bzw. kaufen
    - Verbesserung durchführen
    - Fahrzeug fahren und sich am Ergebnis erfreuen
    - nachdenken, was als nächstes verbessert werden kann.

    Da lässt sich 'ne ganze Menge Geld in neue Verbesserungen stecken, wenn man sich die Kosten für den "a.a.S." sparen kann.

    Ach ja, "a.a.S." ist die bürokratische Abkürzung für " amtlich anerkannter Sachverständiger": Man braucht also nicht viel Ahnung haben, darf in der Regel nichts selbständig entscheiden, aber muß " a. a." sein.

    Jedoch will ich nicht den Eindruck erwecken, hier gäbe es nicht - wie überall - solche und solche. EIN solcher hat mir in meinen Anfangsjahren mit vielen tollen Tips und noch mehr Geduld und Konzilianz geholfen, nicht das rechte Maß zu verlieren und technisch "auf dem Boden" zu bleiben.


    Jeder wie er mag,


    brainless :wink

  • Ist wohl von Tüv zu TÜV unterschiedlich. Bei unserem Vorgänger hatten wir auch v. 215 auf 225 umgerüstet.

    1. Vorab- Anfrage beim TÜV, ja Geht auf der vorh. 7 Zoll Felge. Da die Tachos eh ebbes voreilen, dürfte die Angleichung wegfallen. Diese Info war Kostenfrei

    2. Unbedenklichkeitsbesch. (Kostenpflichtig) erhalten, fertig!


    Gr K_Petry

    X 2/51 Maxi-Fahrwerk 3,0 - 6m Ti -

  • Hi!

    Wollte ich auch bei meinem Kastenwagen, ist sogar gegen Aufpreis bestellbar, aber Fiat Österreich
    wollte dies nicht, also Pech gehabt. Der Lastenindex wäre beim 225er höher, war mein Argument,
    Fiat meinte die LI recht vom 215er, pasta.

    LGryße
    Mike aus Salzburg

  • Ich hatte beim ersten Winter ein ähnliches Problem - Winterreifen in der laut Fahrzeugschein freigegebenen Größe gibt es gar nicht. Nach einigen Anläufen (Anrufe TÜV, Anrufe FIAT, Super-Unterstützung durch Robert Most in diesem Forum) habe ich dann von Fiat ein Schreiben bekommen:

    "Bezüglich Ihrer Anfrage informieren wir Sie, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) immer nur noch eine Reifengröße eingetragen ist. Auf der Rückseite ist jedoch folgender Hinweis hinterlegt:

    Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)
    Andere als die angegebenen Bereifungen können imRahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.

    Die zulässigen Reifengrößen für Ihr Fahrzeug mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ZFA250xxxxx lauten wie folgt:
    215/70 R 15 C 109 Q
    225/70 R 15 C 112/110 R M+S

    Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die oben genannten Rad/Reifennkombinationen sind bereits Bestandteil der ABE/EG-Typgenehmigung odes Gesamtfahrzeuges, welche beim Kraftfahrtbundesamt hinterlegt ist
    [...] "

    Im Ergebnis fahre ich jetzt im Winter auf den 225ern, wie oben angegeben - und das Schreiben liegt zur Sicherheit im Handschuhfach.

    Viele Grüße,
    Stefan

  • Hallo,

    gleiche Erfahrung gemacht wie Michael H...
    nur, dass ich für die Mühe des TÜV - Mann in seine " schlaue Bibel " zu forschen, keine Gebühr bezahlen musste..
    Bin dann doch bei 215er geblieben...

    gruss,

    gary

  • Hallo.
    Auf meinem Fahrzeug (NEU) sind Serienmässig Conti 225/75R - 16CP montiert :fahren

  • Hallo,
    ich habe auch von 215/70 R 15 auf 225/70 R 15 umgerüstet (Ganzjahresreifen).

    Allerdings habe ich An- Umbau und gleichzeitige TÜV-Prüfung beim Reifenhändler machen lassen.

    Ergebnis: keine Diskussion. keine Besserwisserei. No Problem.

    Die Fahrzeugscheinänderung fiel dann noch bei der Behörde an. Diese kostete dann nochmal 30 - 40 Euro.

  • Hallo!

    Habe auch umgerüstet von 15" auf 16" Zoll 225/65R16 all Season bei meinen X 250 durch die Firma Goldschmitt mit ABE.
    Ohne Probleme


    gruss robert

  • Hallo zusammen,

    vor unserem Urlaub habe ich von meinem Reifenhändler die gewünschten Reifen aufziehen lassen und bin damit erst einmal ohne Eintragung Richtung Holland gefahren.
    Als ich in unserer Nachbarstadt dann auf die Autobahn auffahren wollte, entdeckte ich dierekt an der auffahrt eine TÜV Filliale. Ich dachte mir kurz, das es jetzt egal sei, ob ich eine Std. Früher oder später in NL eintreffe und steuerte diese Filliale an und äußerte dort meinen Wunsch auf Eintragung der nunmehr aufgezogenen Reifen (225/70 15C).
    Hier wurden mir ohne irgendwelche Komplikationen, Rückfragen, geschweige denn Auflagen, innerhalb von 10min bei einer kostenlosen Tasse Kaffee meine Reifen eingetragen!!!!
    Ich war entsetzt! Damit hatte ich jetzt überhaupt nicht gerechnet.

    Fazit: Im Falle von UNWILLIGER Abfertigung einfach mal dem TÜV in einem anderen Ort ausprobieren...

    Bis bald,
    danke nochmal für Eure ermutigenden und Tipp's

    Liebe Grüße aus Essen,

    Michael :klatsch


  • OLG Köln 1997 v. 07.02.1997:
    Allein die Verwendung von Reifen einer Größe, die im Kfz-Schein nicht eingetragen ist, führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn davon keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu befürchten ist.

    Hiermit bestätigen wior als Hersteller der Stufe2, dass bei dem Wohnmobil mit der Fahrzeugindentnummer ZFA 250.......... zu der Bereifung 215/70R15C, LI 109 / 107 Q auch wahlweise die Bereifung 225/70R15C, LI 112 / 110 Q möglich und vom Basisfahrzeughersteller mit der ABE L 778 genehmigt ist.