Garantiefrage ?

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Moin,

    mal nee Frage zur Garantie , vielleicht hat ja schon wer Erfahrung damit gemacht?

    Wenn ich mein Garantieheft erst nach einem Jahr erhalte und Garantieleistungen anstehen , hab ich da ein Problem oder der Händler ?
    Lt. Garantieheft ( TRIGANO ) muss der Garantieschein ausgefüllt zur Herstellerfirma zurück. Und das ist jetzt erst nach einem Jahr passiert.

    Gruß Thomas

  • Hallo Thomas,

    da hier noch keiner geantwortet hat, mach ich das mal.

    mal nee Frage zur Garantie , vielleicht hat ja schon wer Erfahrung damit gemacht?

    Vielleicht solltest Du das präzisieren. Viele verwechseln Garantie und Gewährleistungsansprüche.


    Wenn ich mein Garantieheft erst nach einem Jahr erhalte und Garantieleistungen anstehen , hab ich da ein Problem oder der Händler ?

    Warum hast Du es denn erst nach einem Jahr erhalten?
    Was stehen für Garantieleistungen an?
    Und was für ein Problem steht im Raum?


    Lt. Garantieheft ( TRIGANO ) muss der Garantieschein ausgefüllt zur Herstellerfirma zurück. Und das ist jetzt erst nach einem Jahr passiert.

    Also wurden bereits Garantiearbeiten ausgeführt?


    Vielleicht solltest Du einfach mal das Ganze etwas genauer formulieren, um eine entsprechende Hilfestellung bekommen zu können. ;) Weil so, mit Deinen Fragen, hat man überhaupt keinen Überblick, was bei Dir ansteht und passiert ist!

  • Hi lubo,

    passiert ist noch nix ausser dass ich eine feuchte Stelle im Wohnmobil habe und die zweite Dichtprüfung in 2 Wochen ansteht :ja

    Aber der Reihe nach:
    Da dies mein erstes neu gekauftes Wohnmobil ist bin ich nicht so der Profi in Sachen wie viel Garantiehefte man haben muss. Bei Übergabe des Fahrzeugs hab ich
    dann eine Mappe zum Fahrzeug mitbekommen mit dem Name " FIAT CAMPER GARANTIE" die wie ich dann glaubte und wie es eigentlich ja der Name
    ausdrückt halt die Garantie ist. ( Habe dann auch nochmals bei Fiat angerufen und mir den Garantiebeginn schriftlich bestätigen lassen , bei Fiat haben bisher alle Garantiearbeiten, wie zB. Spiegeltausch - da diese anklappten , problemlos geklappt ) Bei der Übergabe sagte der Händler weiter noch dass die erste Dichteprüfung nach einem Jahr ist.
    Jetzt nach einem Jahr habe ich dann angerufen und gesagt dass die erste Dichteprüfung fällig ist. Dazu sagte der Händler dass diese ja nach 6 Monaten schon fällig war und ich sofort kommen sollte. Das tat ich dann auch. Quasi im 12. Monat nach Zulassung wo eigentlich schon die nächste Prüfung fällig ist. Zu diesem Termin habe ich dann ein weiteres Garantieheft für den Aufbau erhalten - von dem ich bis dahin nicht wusste dass es das gibt. ?( Dort stehen jetzt natürlich alle Dichte-Prüftermine drin. Bei der Prüfung wurde dann im Schrank kurz hinter der Fahrertür erhöhte Feuchtewerte festgestellt , von denen der Händler sowas wie Schwitzwasser sagt ... und ein erneutes Messen zur zweiten Prüfung die jetzt zwischen dem 12ten bis 14ten Monat ist.

    Jetzt hab ich mir zwei Messgeräte besorgt und selbst nochmal nachgemessen. In dem Schrank sind oben definitiv 54 % Wassergehalt ( oder halt 100 Digit bei Kapazitiver Messung ) Somit muss was gemacht werden. Jetzt will ich für die nächste Prüfung schon mal vorbereitet sein ....
    Die erste wurde jetzt aber ( aus meiner Sicht von mir unverschuldet ) um 6 Monate überzogen. Wie ich immer wieder lese soll das Probleme mit Garantieleistungen geben ??


    Gruß Thomas

  • Hallo Thomas,

    normal sollte der Händler wo das Fahrzeug gekauft wurde dir alle Unterlagen also auch das Garantieheft für den Aufbau übergeben müssen.

    Er muß dort sogar die Übergabe mit Prüfung festgelegter Prüfpunkte dort bescheinigen und die Halterdaten eintragen.(Übergabeprotokol)

    Wenn das nicht geschehen ist frage da mal nach warum nicht und bitte Ihn die verspätete übergabe des Heftes dir im Heft zu bescheinigen, ferner würde ich der Hauptniederlassung bzw dem Herstellerwerk dieses mitteilen.

    Weil am Ende bist du der Dumme und hast keine Garantie/Gewährleistung mehr für deinen Aufbau und bleibst auf allen Reperaturkosten die anfallen sitzen.

    Das Vertrauen zu dem Verkäufer wäre eh für mich dahin und würde mir eine andere Werkstatt suchen die Garantiearbeiten an deinem Fahrzeug machen darf.

    LG

    Reinhold