Hallo Robert Most

  • Habe eigentlich direkt mal ein paar Fragen?

    Muß ich eine Motrrollerbühne und Luftfedern grundsätzlich eintragen lassen ? habe gehöhrt das Luftfedern eingetragen werden müssen und die abnehmbare Bühne nicht.

    Stimmt das so und ist das Eintragen lassen ein Problem oder geht das mit den Unterlagen des Herstellers problemlos?

    Das Fahrzeug ist ein 2008 Bauj. wegen der Rollos Robert du weist schon.

    Die letzte Frage betrifft die hier viel zitierten Rückholaktionen. Die Garantie bei dem Fahrzeug läuft am 27.04 2010 ab, wenn es da Rückholaktionen giebt oder gegeben hat die kenne ich nicht. Mich hat weder der Händler oder Fiat über Rückholaktionen unterrichtet. Da ich nächste Woche eine Inspektion machen lasse würde mich das schon brennend interessieren.

    Hier ein paar Fahrzeugdaten: Aufbau Nobelart t850
    Zugahrzeug D1=Sea D2=ZEHC D3=P200 2 = Fiat (I) E=ZFA250000013xxxxx

    Ich weis Robert das ist einiges was ich da wünsche aber evt kannst du mir da weiterhelfen.

    Gruß und danke

    Axel
    EDIT: Fg-Nr. bitte nur per PN senden. Danke. Gruss Ghost

    Einmal editiert, zuletzt von ghost (19. März 2010 um 19:51)

  • hallo,

    schicke mir bitte noch deine fahrgestellnummer per pn, dann kann ich da auch nachschauen, nicht hier öffentlich einstellen!

    so wie du es gehört hast ist es schon richtig, eine abnehmbare roller oder motorradbühne muß man nicht eintragen lassen, wenn die benötigten papiere alle dabei sind, aber man kann wenn man möchte.
    zusatztluftfedern muß man eintragen oder abnehmen lassen und wenn man auch auflasten will, muß es in die fahrzeugpapiere nachgetragen werden aus steuerrechtlichen gründen.

    gruß robert

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen