Das erste mal HU ...und ich fiel aus allen Wolken

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Hallo Leute,
    dass was ich jetzt schreibe, hätte auch in die Themen Umweltplaketteplakette gelb/grün bzw. Typenschild gepasst.
    Gestern war ich nach 3 Jahren das erste mal zur HU und siegesbewußt wie ich war, dachte ich mir, es kann ja bei einem 3 Jahre alten Fahrzeug mit 28000km auf der Uhr nicht viel passieren. Aber dann holte mich der Prüfer aus meinem Traum. An meinem Womo gab es absolut nichts zu bemängeln, aber an meiner Zulassungsbescheinigung Teil I (das ist schon meine 3. Zulassungsbescheinigung, die mir auf Grund von Schreibfehlern am Tag der Erstzulassung, ausgestellt wurde). Da waren soviele Fehler drin, dass ich die letzten 3 Jahre eigentlich garnicht hätte fahren dürfen.
    z.B.
    -Pkt. G Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs = Pkt. F2 im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse = Pkt. F1 technisch zulässige Gesamtmasse
    -Pkt. 7.1 und 8.2 sowie 8.1 und 7.2 vertauscht (Achslasten)
    -und über meine Abgaseinstufung war der Prüfer auch etwas erstaunt, was er aber nicht weiter bemängelte (bloß keine schlafenden Hunde wecken)
    -Schreibfehler in der Halteradresse (war mir aber bekannt und wurde von mir ignoriert, da mir am Tag der Erstzulassung ja schon die 3. Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde und ich an dem Tag dann die Schn... voll hatte)
    Der Endeffekt war, dass ich gestern eine halbe Stunde vor der Schließung im Straßenverkehrsamt war und dort 3 zeitweise sogar 4 Mitarbeiterinnen beschäftigt habe, um mir anhand einer amtlichen Kopie der COC-Bescheinigung in italienischer Sprache (bloß gut, dass ich die noch hatte) eine neue Zulassungsbescheinigung auszustellen.
    Der HU-Prüfer sagte mir noch, dass die sogenannte COC-Bescheinigung genormt ist auch wenn die Ausfertigung in italienisch ist (die EU lässt grüßen). Anhand der einzelnen Punkte hätte man die Daten für eine deutsche Zulassung ableiten können.
    Jedenfalls habe ich seit gestern meine 4. Zulassungsbescheinigung mit gültiger HU und hoffe, dass es jetzt keinen weiteren Trödel gibt. Ich habe für mich langsam so meine Bedenken, ob man nicht alles anzweifeln muß, was einem so ausgestellt oder zugeschickt wird. Man ist ja schon bemüht so gut wie es geht sich selber kundig zu machen, aber man kann doch nicht von allen Dingen Ahnung haben. Vorallem nicht, wenn die Behörden sich selber schwer tun mit den vielen Gesetzen, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen.
    So und jetzt komme ich zum Schluß und wünsche uns allen noch eine schöne und unfallfreie Saison.
    viele grüße von feuerfliege

  • Dank eingetragenem Heckträger habe ich jetzt eine zulässige GesamtHÖHE von sechs Metern !

    Wer haftet eigentlich für diese Fehleintragungen? (Doppelte TÜV-Vorführung, halber Tag Urlaub, etc).

  • ich frage mich eher, wer haftet, wenn ein gewissenhafter Bulle Deinen überhohen ungenehmigten Schwertransport auf der Stelle stilllegt?

  • Hallo,
    da hatte ich bei unserem alten Mobil noch Glück gehabt : Eingetragen als "So-KFZ bis 2,8t" und zGG 3000 kg ?( . Ich durfte danach das Mobil ganz offiziell mit mind. 200 Kg überladen :D .
    Hatte dann mit der Sachbearbeiterin eine "kleine" Diskussion. Ich sollte zum TÜV fahren und das im Fahrzeugbrief ändern lassen. Der falsche Eintrag ist aber schon 1988 passiert. Als wir das Mobil 2003 gekauft und umgemeldet haben hat genau die selbe Sachberabeiterin diesen Fehler übernommen. Da ich vorher mit ihrem Chef telefoniert hatte ging es dann doch sehr schnell; und vor Allem kostenlos :ja .
    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Als ich im Sommer 2008 mein neues Womo zuließ, legte ich die italienische COC-Bescheinigung vor. Darauf der Sachbearbeiter: "Ojeh, das ist ja in Französisch!!!" Einige
    Telefonate mit Kollegen, eine deutsche Bescheinigung von SEA und eine halbe Stunde später bekam ich dann doch die grüne Plakette.

    Irgendwie hatte ich das Gefühl, in einem Meer von Ahnungslosen zu schwimmen. ?(

    Gruß
    Andreas

  • Hallo Leute,
    dass was ich jetzt schreibe, hätte auch in die Themen Umweltplaketteplakette gelb/grün bzw. Typenschild gepasst.
    Gestern war ich nach 3 Jahren das erste mal zur HU und siegesbewußt wie ich war, dachte ich mir, es kann ja bei einem 3 Jahre alten Fahrzeug mit 28000km auf der Uhr nicht viel passieren.

    Hallo feuerfliege

    Hattest du auf deinem Wohnmobil 3 Jahre HU? Oder war das Womo zwischendurch mal bei der HU?
    Meiner hatte nur 2 Jahre HU als neues Fahrzeug. War auch gestern bei der HU.

    Sorry, dass ich vom Thema abweiche. Interessiert mich aber.

    Grüße aus dem Neckartal!

    Berti :wink

  • Hallo Leute
    ein paar Nachträge noch zu meiner gestrigen HU. Die Neuausstellung der Zulassungsbesch. war für mich kostenlos (war auch besser so, sonst wäre ich aus der Jacke gesprungen). Urlaub hatte ich keinen, da etwas länger Dienstfrei. Der HU-Prüfer hat mir nur die normale HU in Rechnung gesetzt und keine Nachprüfung.
    Ja und bei dem Gedanken: Was wäre wenn mich ein sorgfältiger Beamter angehalten hätte oder ich in einen Unfall verwickelt worden wäre? Ich glaube hätte Probleme bekommen ohne Ende.
    Hallo Riberti
    Meine HU war aktuell und für 3 Jahre ausgestellt ab Tag der Erstzulassung. Aber meine ASU war nur für 2 Jahre gültig und vor einem Jahr abgelaufen. Das war ein weiterer Fehler der Zulassungsstelle auf den mich der HU-Prüfer hingewiesen hatte.
    Eigentlich fehlt jetzt nur noch das Finanzamt. Vielleicht finden die ja auch noch etwas, was sie mir in Rechnung setzen können obwohl sich meine zul. Gesamtmasse nicht geändert hat (war ironisch gemeint).
    viele Grüße und noch einen schönen Abend von feuerfliege


  • Hattest du auf deinem Wohnmobil 3 Jahre HU? Oder war das Womo zwischendurch mal bei der HU?
    Meiner hatte nur 2 Jahre HU als neues Fahrzeug. War auch gestern bei der HU.

    Sorry, dass ich vom Thema abweiche. Interessiert mich aber.

    bis 3,5 To bei EZ 3 Jahre (wie PKW), über 3,5 To 2 jahre

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost

  • Hallo,


    habe mit meinem Vorfahrzeug die selbe Odysee erlebt:


    + falsche kW-Zahl eingetragen (93 statt 94 kW) - dadurch keine Zuordnung Partikelfilter möglich

    + Fahrzeughöhe 8,43 Meter

    + falsche Personenzahl

    + falsche Abgasnorm (eine die es nur für Pkw gibt)

    + Schreibfehler

    ...


    Papiere wurde seinerzeit bei der Erstzulassung falsch erstellt. Da ich Zweitbesitzer war hatte ich keine COC-Papiere.

    Viele, endlose Telefonate mit Fiat, Adria, Landratsamt - teils mit ahnungslosen, demotivierten Sachbearbeitern ... schlussendlich dann über das Straßenverkehrsamt Bochum (dort erfolgte die Erstzulassung) die COC-Papiere per Fax erhalten. Dann ging alles ganz schnell.


    Ich möchte nicht wissen, wie viele Wohnmobile hier mit falschen Papieren unterwegs sind.


    Ich kann jedem nur empfehlen, seine Papiere genauestens zu prüfen.


    Viele Grüsse


    Andik

    Mein Gold klimpert nicht - es glänzt in der Sonne und wiehert in der Nacht !

  • Echt doof was Ihr da erlebt habt, aber Eure Fahrzeughöhen finde ich schon lustig....
    Ich stelle mir das mal bildlich vor, 2,3m breit und über 8m hoch... :cursing: ?( :D
    Hört sich irgendwie nach Cargo-Lifter an....

  • ... und wir konnten trotzdem alle 4-Meter-Brücken/Tunnels durchfahren - ohne Dachschaden :aetsch


    LG


    Andik

    Mein Gold klimpert nicht - es glänzt in der Sonne und wiehert in der Nacht !

  • Hallo,

    + falsche kW-Zahl eingetragen (93 statt 94 kW) - dadurch keine Zuordnung Partikelfilter möglich

    + Fahrzeughöhe 8,43 Meter

    + falsche Personenzahl

    Hallo ich bin neu hier und das ist mein erster Beitrag hier. Ich finde dieses Thema aber so typisch für unsere überzogene Bürokratie, dass ich was dazu schreiben möchte.

    Also mein Ducato ist mit 96kw eingetragen.

    Höchstgeschwindigkeit ist lt. ZB. Teil 1 160 km/h was ich recht beachtlich für solch ein Fahrzeug finde. :fahren

    Die Fahrzeuglänge beträgt 6,794 bis 7,294 Meter. Ist also variabel, da kann man wohl noch etwas ausfahren, was ich bislang nicht wusste.
    Im Katalog stand nur Länge 6,69 Meter. Mal sehen, was die Fährgesellschaften daszu sagen!

    Und schließlich hat das Womo als Teilintegrieter mit vier Gurten doch Tatsächlich 8 !!! Sitzplätze in den Papieren unter S.1 eingetragen.

    Ok, wenn ich alle Sitze maximal belege und sich noch 2 Personen ins Bett legen könnte das gehen. Obwohl auf der Toilette könnte dann ja auch noch einer sitzen. Das haben die wohl im Amt nicht bedacht! Oder muss die Toilette während der Fahrt immer frei zugänglich bleiben für alle Passagiere? Das wäre logisch!

    Ich werde dann jetzt nochmal die Fahrzeugpapiere mit dem COC vergleichen müssen. Die sind ja echt lustig unsere Gesetzesvertreter!

  • Hallo Heinz,


    ... müsste dann ein extremer "Leichtbau" sein - mit viiiiiel Zuladung !


    Spass beiseite - das kann nicht stimmen. Schau mal in den COC-Papieren (falls vorhanden).


    LG


    Andik

    Mein Gold klimpert nicht - es glänzt in der Sonne und wiehert in der Nacht !

  • Hallo Leidtragende,
    laut meiner Zulassungsbescheinigung Teil II habe ich 2 Achsen und davon 2 angetriebene. Wer baut mir nun den Heckantrieb ein? Die Zulassungsstelle oder der TÜV?

    Gruß Walter

    Ein Leben ohne Wohnmobil ist möglich ;( , aber langweilig :wein .

  • ...na das ist ja mal interressant! Ich muss mit meinem Womo Katenwagenausbau mit 3,3t bereits nach zwei Jahren zur ersten HU-Prüfung.
    Kann es sein, dass dies deshalb so ist, weil das Fahrzeug ursprünglich mal ein Transporter war? Hat da die Zulassungsstelle etwa auch einen Fehler gemacht?
    Ist die erste Abgasuntersuchung etwa auch erst nach drei Jahren bei Womos?
    Wäre ja eigentlich folgerichtig, weil ja ab diesem Jahr die AU immer zusammen mit dem TÜV gemacht wird.


    Gruß, Matthias

  • Schau mal in den COC-Papieren (falls vorhanden).

    Hier kann ich es nur erraten.

    In den Papieren alles auf italienisch steht unter Punkt 12.1 " Massa del veicolo carrozzato in ordine di maracia ..................2804 kg"

    Wenn es das ist, dann hat das KFZ - Amt die 2 vergessen. Statt 2804 kg ist geschrieben 804 kg.
    Muss man das ändern lassen?
    Man sagt ja auch " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"


    Von Matthias
    Ich muss mit meinem Womo Katenwagenausbau mit 3,3t bereits nach zwei Jahren zur ersten HU-Prüfung.

    Fahre mit meinem Wagen auch nach 3 Jahren erstes Mal zur HU und AU

    Auf was man alles achten muss

    Gruß
    Heinz

  • Als ich meinen Ducato 244, Bj. 2006, zGG 3,3 t, zugelassen bekam, war die erste HU-Untersuchung bereits im Werk (Knaus) erledigt worden. Dauer: 2 Jahre.

    Auf meine Nachfrage beim zuständigen Straßenverkehrsamt in Hamburg, warum nicht 3 Jahre, wurde mir erklärt, die gebe es nur bei zGG bis 2,8 t, weil bis zu dem Gewicht alles wie PKW gesehen würde.

    Klingt für mich logisch. Die Frage ist nur, wieso dann so viele abweichende Regelungen getroffen wurden. Sind einige Mitarbeiter in den Zulassungsstellen schlecht informiert oder schlichtweg Dussel?

    Gruß
    hobo

  • Eigenartig, mein WOMO Bj.2009 zGG 3500KG muß erst nach 3Jahren zur Prüfung
    auch meine Kiste geht laut Brief 152Kmh und ist für 8 Personen zugelassen

    gruß
    tom

    Laika Kreos 5009

  • Hallo,

    ich empfehle Euch allen die KFZ Papiere sorgfältig zu prüfen, Fehler können überall passieren.
    Ich hatte wegen einen falschen Gewichtseintrag großen ärger. Verantwortlich ist immer der Fahrer.

    Der Spass hat mir außer meinen Nerven ca. 200 Euro gekostet

    Grüße Gerhard