Parklicht am Ducato? Hier kommt mein`s:

  • Hallo, dass kennt Ihr auch, die Kneipe ist noch um die Ecke und der Parkplatz reicht gerade so für das "Teil" - und die hintere linke Ecke hängt doch etwas ungeschickt in die Straße und das bei der Dunkelheit? Jetzt Leute - kommt meine geniale Lampe zum Einsatz! Nachdem der ominöse CanBus ein Anzapfen von Leitungen verbietet, man andererseits nicht mehr an gänzlich verschweißte Leuchteneinheiten heran kommt, also nun meine Löstung für das Parkproblemchen. Ich habe eine dieser Dioden-Rücklichter vom Fahrrad genommen und hinten einen starken Magneten von einer Memory-Tafel mit Sofortkleber aufgeklebt. Jetzt bloß nicht so einen nehmen mir einer Knopfbatterie o.ä., sondern eine der Rückfahrlichter mit den ganz normalen 1,5 Batterien, - die hier 2 x Mignon AA 1,5 V und fertig! das Gewissen ist beruhigt, der Kneipenbesuch gerettet und mein Womo steht sowas von korrekt in der Landschaft! - Ich hab 2 Bilder angehängt, das Gerät hab ich mal an die Heizung gehängt! nicht das einer denkt ich fahr n`Panzer.

  • Hallo Fildrian, :wink

    dein Fahrzeug hat vermutlich unter 3,5 t.Bei Meinem habe ich Pech(4t).Da gibt`s kein
    Parklicht.Da sind "Parkwarntafeln" im Stadtbereich vorgeschrieben wenn das Fahrzeug
    über 3,5 t zlG,über 6m lang und über 2 m breit ist.Ich werde oft gefragt,wegen meinen
    Tafeln vorne und hinten links.

    Gruß gore :prost

  • Hallo Fildrian, :wink

    dein Fahrzeug hat vermutlich unter 3,5 t.Bei Meinem habe ich Pech(4t).Da gibt`s kein
    Parklicht.Da sind "Parkwarntafeln" im Stadtbereich vorgeschrieben wenn das Fahrzeug
    über 3,5 t zlG,über 6m lang und über 2 m breit ist.Ich werde oft gefragt,wegen meinen
    Tafeln vorne und hinten links.

    Gruß gore :prost


    Hi gore

    das kann ich so nicht bestätigen mit den Tafeln

    hab einen 5t und brauch keine Tafel laut Tüv

    nur ab 7,5t LKW

  • wo bekomme ich für die Aluhaut , mit dem mein Mobil ummantelt ist einen Alumagneten her ? ?( ;)

    Gruß Lu

  • Hi Erik, :wink

    den TÜV interessiert das nicht.Laut STVO innerhalb geschlossener Ortschaften über 3,5 t
    Parken mit Beleuchtung(nicht Parklicht !) oder Warntafeln.Leider habe ich keinen Scanner,
    ich hab`s vor mir liegen.Promobil 4/2002 oder frage bei der Zulassungsstelle.Vielleicht
    kommt mal der richtige Gendarm,der es weiß.

    Gruß gore :ubria

  • Hier der Text aus §17 StVo

    (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,

  • Hallo Fildrian,

    süper Idee von Dir!! Bin auch schon länger auf der Suche nach solch einer absicherung, da ich meisten immer der erste bin, der vor der Arbeit im Dunkeln auf der Sraße parken muß! smilie_iek: Werde mir dieses Teil sofort besorgen. :thumbup:

    Gruß Braunbaer (Volker) :wink

  • Wenn ich den Text der StVo richtig lese, betrifft die Regelung ausschliesslich das HALTEN. Halten ist nach drei Minuten ohnehin vorbei (dann heisst es PARKEN) und dass ich auf unbeleuchteten Strecken das Standlicht anlasse versteht sich von selbst. Fürs Halten die Parktafeln runterklappen wäre ohnehin Schwachsinn, denn dafür müsste ich das Fahrzeug verlassen. Und wer sein Fahrzeug verlässt, PARKT automatisch. Also brauch ich zum Halten keine Parktafeln ;)
    Spitzfindigkeiten - ich weiss ;)

  • Hallo Gemeinde,

    die Straßenverkehrsordnung richtig zu lesen ist manchmal nicht ganz einfach. Es gibt dazu anerkannte Kommentatoren oder Gerichtsurteile zu den einzelnen Themen.

    Jetzt zum Halten §17 StVO. Das Parken beinhaltet auch das Halten. Der Gesetzgeber hat deshalb nur das Halten aufgeführt. Wer parkt, der muss vorher anhalten, sonst kann er nicht parken.
    Weil bereits das Halten eine Gefahrenquelle beinhaltet, hat der Gesetzgeber bereits das Halten im Gesetzestext geschrieben.

    Aber die Spitzfindigkeiten findet man überall in unseren Gesetzen, deshalb gibt es ja anerkannt Kommentatoren. Die müssen schließlich auch Geld verdienen Können.
    Sollte mal jemand bei einer Verkehrssache vor Gericht stehen, schaut mal auf des Richters Pult. Meist liegt dort ein sehr dickes Buch in grau. Das ist der Jagusch.

    Viele Grüße Udo der Schutzmann

  • Mein WOMO hat 4 T, muss ich nun Parkwarntafeln haben oder nicht? Ich hab die Dinger öfter mal gesehen, aber meistens an noch größeren Fz. M.E. kann man die Tafeln anbringen, muss es aber erst ab 7,5 t.
    Gruß Günter

  • Hallo Günter,

    wenn du innerhalb geschlossener Ortschaft auf der Fahrbahn parkst (z.B. in einer Siedlung zum übernachten), dann muss du mit Licht oder Parkwarntafel stehen.
    Die Frage ist aber, kann man an deinem Wohnmobil erkennen, dass es 4 Tonnen zGG hat. Es gibt Wohnmobile, den sieht das an. Oder sie haben Tonnenangaben an den Achsen.
    Das ist übrigens auch ein Grund warum unbedingt die 3,5 Tonnengrenze von den Herstellern eingehalten wird. Als 4 Tonner hat man halt mehr zu beachten. Viele Verbote gelten heute bis 3,5 Tonnen. :ja

    Gruß Udo der Schutzmann


  • Die Frage ist aber, kann man an deinem Wohnmobil erkennen, dass es 4 Tonnen zGG hat.

    Die Frage stellt sich nicht mehr, wenn einer in das unbeleuchtet oder ungesicherte Womo gefahren ist, und der Schutzmann die Papiere sehen will. ;)

    Gruß aus Bremen,
    Heiko,

    Hymer B 774 auf Ducato 244, Bj 2005, 94 KW / 128 PS, 2,8 JTD,