gurt plicht und personen beschränkung

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • hallo wer kennt sich mit gurt plicht in wohnmobilen aus laut hören sagen gibt es für mein wohnmobil keine gurt plicht ich fahre ein fiat ducato 2,5 td mit 70 kw 3,5 to bj 16,7,1992 und 6 personen sind eigetragen aber wir sind 8 personen darf ich die alle mit nehmen oder wie kann ich die eintragung von 6auf 8-9 sitzplätze er höhen lassen und was kostet sowas :fahren ?(

  • Wir hatten früher auch einen 91er Hymer ohne Sicherheitsgurte hinten und Eintragung 6 Personen. Ich habe damals beim TÜV gefragt und die haben gesagt. :soviel Personen wie Sitzplätze, aber auf Gesamtgewicht achten! 8x 75 Kg = 600 Kg! Das dürfte für ein schon mit etwas Dauerbeladung versehenes Womo zuviel sein. Z

  • Ich schätze mal, dass es für die Gurtpflicht entscheidend ist wie die Sitze stehen.
    Stehen sie quer, also wie normal, dann braucht man Gurte.
    Stehen sie längs, sitzt man also quer zu Fahrtrichtung, dann brauch man keine.
    Hatte mal einen Landcruiser mit 8 Sitzen auf 2 Längsbänken hinten. Der brauchte auch keine Gurte.
    Gebe allerdings keine Gewähr hierdrauf.
    Wenn keine baulichen Änderungen nötig sind, wird es wohl nicht so teuer. Die Eintragung kostet nicht viel.
    Fahr einfach mal beim TÜV in den alten Bundesländern oder Dekra in den neuen BL vorbei.
    Die geben gerne unverbindlich Auskunft.
    Viele Grüsse,
    Helmut

  • Moin Maik,
    ich schätze mal das eine Erweiterung auf 8-9 Personen nicht klappen wird.
    Fahre selbst einen alten Duc 280 Bj. 90 mit Fahrer- Beifahrersitz, 4er Dinette und bis November einer Hecksitzgruppe an der 7Personen Platz
    hatten.
    Eingetragen ist eine Zulassung für 6 Personen ( 2x Fahrerhaus und 4x an der Dinette ).
    Bei 6 Personen plus Gepäck wirst Du schon die Schmerzgrenze, beim zulässigen Gesamtgewicht überschritten haben.
    Mit der Gurtpflicht, im Wohnraum, wirst Du wohl keine Probleme haben ( Bestandschutz ) .
    Soweit mir bekannt ist darf auf einer längs eingebauten Sitzfläche, während der Fahrt niemand sitzen.

    Gruß

    Freddy

  • Hallo Maik,

    seit letztes Jahr dürfen nur noch soviele Personen wie Gurte vorhanden sind mitfahren. Sitze in Längsrichtung sind auch mit Gurte verboten. Alte Personenzahleintragungen haben keine Gültigkeit mehr. Bestandschutz ist nicht.

    Lediglich Oldtimer sind wegen fehlender Montagemöglichkeit ausgenommen.

    Gruß

    Heinrich

  • Hallo zusammen,

    wenn 6 Personen eingetragen sind, dürfen max. 6 Personen mitfahren.


    Gruß Klaus

  • Hallo Heinrich,
    wenn Deine Aussage richtig ist, frage ich mich wie unser WOMO, im Sept. 08 durch den TÜV kommen konnte!?
    Auch bei der Anmeldung gab es keinerlei Probleme.
    Ein Eintrag im Fz.-Schein besagt nur das Personen während der Fahrt an der Dinette sitzen müssen ( Wohnraum ) und nicht herum laufen
    dürfen.

    @ Maik,
    auf Fahrer und Beifahrersitz solltest ( mußt ) Du den Gurt schon anlegen.

    Gruß

    Freddy

  • heinrich
    Ende letzten Jahres waren Sitze in Längsrichtung definitiv noch nicht verboten.
    Und Gurte braucht man bei diesen Sitzen auch keine. Andernfalls hätte man mir wohl keine Sitzplatzerhöhung in meinem Landcruiser eingetragen.
    Aber vielleicht hat es sich ja in der Zwischenzeit geändert.
    Den Hinweis auf den Bestandsschutz verstehe ich allerdings nicht. Soll das heissen, Sitzplätze die eingetragen sind und die jetzt nicht mehr zulässig sind, dürfen nicht benutzt werden?
    ?(
    Grübelnde Grüsse
    Helmut

  • Hier gibt es Informationen, man beachte die unterschiedlichen Vorschriften je nach Zulassungsjahr.

    http://www.tuev-nord.de/23591.asp?print=1


    Gruß Helmut

    danke für denn link ich habe es hir kopiert


    Wohnmobile „Marke Eigenbau“



    Begriffsbestimmung und Mindestausstattung
    Wohnmobile
    sind Kfz mit Einrichtungen für Wohnzwecke. Der Wohnteil muss mit seinen
    Einrichtungen dazu geeignet sein, einer oder mehreren Personen einen
    Wohnaufenthalt zu ermöglichen.

    Sitze, Rückhalteeinrichtungen, Sicherheitsgurte im Wohnteil
    Die Zahl der Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, richtet sich nach

    • der möglichen Zuladung,
    • dem zulässigen Gesamtgewicht und
    • dem Erstzulassungsdatum ds Wohnmobils sowie
    • der sicherheitstechnischen Ausrüstung der einzelnen Sitze.


    Für vor 1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt: Für alle Sitzplätze sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B.

    • bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit
      ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten
      Abstützmöglichkeiten befinden,
    • geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Plätze,
    • Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind.
    • Für ab 01.01.92 in den Verkehr kommende Fahrzeuge gilt:
    • bauartgenehmigte Sicherheitsgurte und geprüfte Verankerungspunkte
      für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze (vorn außen
      Dreipunktgurte, für die übrigen Sitze genügen Beckengurte),
    • bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die
      vorgenannten Anforderungen. Sitzplätze, die während der Fahrt nicht
      besetzt werden dürfen, sind entsprechend zu kennzeichnen.


    Bei ab dem 01.01.1992 in den Verkehr gekommmenen Wohnmobilen sind an allen in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätzen bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit geprüften Verankerungspunkten erforderlich und zwar

    • vorn außen Dreipunktgurte,
    • an den übrigen Sitzen genügen Beckengurte.


    Seit dem 01.10.1999 müssen neu zugelassene Wohnmobile ausgerüstet sein mit:

    • 3-Punkt-Automatikguten auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung
    • 3-Punkt-Automatikguten auch auf hinteren äußeren Sitzen in
      Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht
      über 2,5 t liegt
    • mindestens bauartgenehmigten Beckengurten an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.


    Wir empfehlen aus sicherheitstechnischen Gründen auf Sitzplätze quer
    zur Fahrtrichtung, die während der Fahrt benutzt werden sollen, zu
    verzichten.

    Zusatzheizungen
    Zusatzheizungen müssen
    bauartgenehmigt sein und entsprechend der zugehörigen Montageanweisung
    eingebaut werden. Das Fabrikschild mit Prüfzeichen muss auch nach dem
    Einbau jederzeit zugänglich sein. Ob der vorschriftsmäßige Einbau
    begutachtet und bestätigt werden muss, entnehmen Sie bitte der
    Bauartgenehmigung.

    Flüssiggasanlagen
    Alle Geräte und Teile der
    Flüssiggasanlagen – auch flüssiggasbetriebene Heizungen – müssen den
    Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 607 entsprechen.
    Die Vorschriftsmäßigkeit der Gesamtanlage wird an unseren TÜV-STATIONENdurch die Mobilitätsberater überprüft und bestätigt. Wiederholungsprüfungen sind nach jeweils zwei Jahren erforderlich.

    Elektrische Installation
    Zur Vermeidung von
    Bränden durch Kurzschlüsse und Überlastungen müssen die einschlägigen
    VDE-Vorschriften erfüllt werden; dies gilt insbesondere für die
    Installation von 230 Volt Anlagen.

    Ersatzräder
    Außen am Fahrzeug mitgeführte
    Ersatzräder müssen durch zwei voneinander unabhängige Befestigungen
    gesichert sein und dürfen keine scharfen Kanten aufweisen.

    Betriebserlaubnis
    Durch den Umbau des Fahrzeugs
    entsteht eine neue Fahrzeugart; dies führt zum Erlöschen der
    Betriebserlaubnis. Eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen des TÜV ist erforderlich.
    :wink :fahren :prost

  • hallo freddy mein schwieger vater hat den 290er ducato bj 92 mit 8 sitzplätze eingetragen und gesamt gewicht von 3499kg :wink :fahren

  • Hallo,


    darf jetzt auf meiner Bank, die längs zur Fahrtrichtung eingebaut ist, ohne jedlichen Gurt, während der Fahrt niemand mehr sitzen, obgleich dieser als Sitzplatz eingetragen und auch so bezeichnet ist????


    Gruß Helmut

  • Hallo,


    darf jetzt auf meiner Bank, die längs zur Fahrtrichtung eingebaut ist, ohne jedlichen Gurt, während der Fahrt niemand mehr sitzen, obgleich dieser als Sitzplatz eingetragen und auch so bezeichnet ist????


    Gruß Helmut

    was für ein bj hast du helmut

  • Hallo Zusammen,


    ... also ich finde das ALLES sehr lustig! Ich habe den Eindruck, niemand weiss etwas genaues.

    Mein Ducato hat die Erstzulassung im Juni 2006. Ein knappes Jahr später habe ich ihn gekauft und auf mich zugelassen. Ich darf 6 Personen mitnehmen. 2 auf Fahrer- und Beifahrersitz klar, und dann habe ich hinten rechts und links 2 Bänke, die mit einem Tisch zu einer Liegefläche umgebaut werden können. Auf diesen Bänken dürfen 4 Personen sitzen. Es sind keine Sicherheitsgurte vorhanden. Die Aussagen vom Händler, Dekra und Polizei war im April 2007 unisono:

    Da die Sitze nicht in Fahrtrichtung angeordnet sind, sondern parallel zur selben, sind Sicherheitsgurte nicht vorgeschrieben. Die Polizei erklärte sogar, das sie beim Bremsen auch keine Wirkung hätten, da die Gurte nur nach "vorne" bzw. "hinten" sichern würden!


    März 2008 bin ich anstandslos durch den TÜV gekommen ...


    LG blubber :bahnhof

  • liebe Leute,

    die neue Verordnung meine ich wäre letztes Jahr erst herausgekommen. (Die erwähnte Tüv- Aufstellung ist älter)

    Es dürfen nur soviel Leute mitfahren wie Gurte vorhanden sind. Für jede Person ein Gurt, und nur quer zur Fahrtrichtung. Längssitze sind auch mit Gurte nicht mehr erlaubt.

    Im übrigen interessiert den Tüv diese Sache nicht!!

    Die eingetragene Personenzahl in der Zulassung hat, wenn sie davon abweicht keine Gültigkeit. Ein Umtragen der Personenzahl ist nicht notwendig, denn es gibt auch Fahrzeuge bei denen die Gurte an den Sitzbänken sind. Wenn dann die Sitzbank zu Hause bleibt sind Sitzplätze und Gurte in der Anzahl auch mit der Eintragung in der Zulassung unterschiedlich.

    In dieser Verordnung hat sich auch die Mitnahme von Kindern verschärft. Vorher durften mehr Kinder als Sitzplätze vorhanden mitfahren, wobei die angeschnallten Kinder auf "Kindersitzen" sitzen mußten. Das zul.Gesamtgewicht durfte nicht überschritten werden. Nun müssen alle Kinder angeschnallt in Kindersitzen sitzen.

    Gruß

    Heinrich

  • Anhang


    ich habe den Beitrag 3.Mal bearbeiten wollen und war gesperrt?

    Wenn ich längere Texte schreibe, so ist es mir öfters passiert das Alles weg war. Aus diesem Grunde schreibe ich den Text in der Urform und bearbeite ihn nochmal.

    Hinzufügen möchte ich meinem Geschriebenen:

    Ich verstehe auch nicht wie einige Womofahrer von 8-9 Personen (bei derFahrt) sprechen können. Mein 6m Mobil hat zwar 4Gurte (in der zul. stehen 6Pers.), aber wenn wir mit 2Personen losfahren, mit vollem Kühlschrank und allem notwendigen Krams, so weiß ich sicher wenn ich mit 3,5T gewogen werde muß ich das Frischwasser zum großen Teil ablassen.

    Gruß

    Heinrich

  • Hi Womo633,


    ... klar mußt du bei allem dein zulässiges Gesamtgewicht beachten, aber z. B. mit meinem Adria Club L darf ich exakt 823 Kg zuladen, da wären 8 Personen + Gepäck gewichtmäßig kein Problem ...

  • Hallo Blubber,

    mein Mobil wiegt leer 2600kg. Das sind 900kg Zuladung. Bei mir reicht's gerade für 2Personen, und ich bin nicht so gut sortiert wie manch andere Womofahrer die außer einem Schutzgasschweißgerät Alles mit haben.

  • was für ein bj hast du helmut


    Die EZ ist 08.2004!

    Ich war und bin immer noch der Meinung, dass die zwei Sitze auf den zwei Bänken, die längs zur Fahrtrichtung aufgebaut sind, während der Fahrt benutzt werden dürfen, auch wenn sie keinerlei Gurte haben.

    Bei neueren Fahrzeugen (Stichtag nicht bekannt, aber deutlich nach 2004) ist dies nicht mehr zulässig!

    So ist jedenfalls mein Kenntnisstand, der hoffentlich noch stimmt.


    Grüße Helmut