Nebelscheinwerfer richtig oder falsch

  • Guten Morgen

    Habe bei meinen Ducato 290 BJ 1992 gestern Zusatz-Nebelscheinwerfer installiert.

    Nur zur Bemerkung, habe auch zusätzliche Fernscheinwerfer am Fahrzeug.


    Sie funktionieren wie folgt:

    1. Standlicht eingeschaltet, Nebelscheinwerfer lassen sich nicht einschalten. Ist so gewollt, da der Seitliche Abstand größer als 40 cm:

    2. Abblendlicht eingeschaltet, Nebelscheinwerfer lassen sich einschalten

    3. Fernlicht eingeschaltet, Nebelscheinwerfer lassen sich nicht einschalten, zusätzliche Fernscheinwerfer brennen.

    Nun zu meinen Fragen:

    Sollten die Nebelscheinwerfer nicht auch bei eingeschalteten Fernlicht brennen?

    Habe aber kein Problem damit wenn sie so nicht brennen.

    Was sagt der Tüv dazu zu dieser Funktionsweise?


    Hoffe ihr könnt mir diese Fragen beantworten, möchte nämlich deshalb keine Probleme beim Vorfahren bekommen.


    werden3

  • Soweit ich das weiß, dürfen Nebelscheinwerfer und Fernlicht nicht gleichzeitig an sein. Nebelscheinwerfer darfst du ja auch nur bei einer Sicht unter 50 m einsetzen. Wenn du bei einer solchen Sicht mit Fernlicht fährst, würdest du geblendet werden und würdest noch weniger sehen.
    Gruß Peter

  • Nebelscheinwerfer darfst du ja auch nur bei einer Sicht unter 50 m einsetzen.

    Du verwechselst Nebelscheinwerfer mit Nebelschlussleuchten ;)

    Die Schaltung ist auf alle Fälle für den TÜV vollkommen in Ordnung. Allerdings weiß ich nicht ob 4 Zusatzscheinwerfer zulässig sind, wir hatten vor über 40 Jahren auf alle Fälle Probleme beim TÜV weil wir 4 Zusatzscheinwerfer montiert hatten, da das Fahrzeug im Rallye und Straßenverkehr genutzt wurde hat der TÜV dann einen Umschalter akzeptiert der die Anzahl funktionierender Scheinwerfer auf 6 reduziert hat, also Abblend,- Fern- und Nebelscheinwerfer gleichzeitig... im Rallyeeinsatz dann 8.
    Wie die gesetzliche Regelung heute ist, das kann ich nicht sagen... aber lockerer kann ich mir nicht vorstellen ;)

    ich bin schnell, immer und überall!

    also schnell müde, immer hungrig und überall im Weg :P

  • Nebelscheinwerfer darfst du ja auch nur bei einer Sicht unter 50 m einsetzen

    Oh - ich dachte bisher, dass das nur für die Nebelschlußleuchte gilt?
    Und da gibt es dann eine zweite Einschränkung, dass damit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ebenfalls auf 50km/h rduziert wird.

    Für die Nebelscheinwerfer kenne ich solche Einschränkungen bisher nicht.

    LG,
    Jo...

  • Siehe Bußgeldkatalog:

    Nebelscheinwerfer: Nebelscheinwerfer strahlen kräftiger als das Abblendlicht, aber nicht so weit wie das Fernlicht. Sie dienen dazu, die gesamte Breite der Fahrbahn auszuleuchten, um den Rand der Fahrbahn gut sichtbar zu machen. Anders als der Name vermuten lässt, sollten Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern auch bei anderen Sichtbehinderungen wie Regen, Schnee oder Staub benutzt werden. Sowohl beim Auto als auch beim Motorrad darf das Fernlicht nicht gleichzeitig mit dem Nebelscheinwerfer brennen.

    Warum kann das Fernlicht nicht die Funktion der Nebelscheinwerfer übernehmen?

    Ein Autofahrer ist nachts bei dichtem Nebel auf der Landstraße unterwegs. Weit und breit ist kein anderes Fahrzeug zu sehen. Ist es dann nicht besser, gleich das Fernlicht einzuschalten, damit er auch gut in die Ferne schauen kann?

    Nein, ist es nicht. Denn Nebel, Schnee sowie starker Regen reflektieren das Fernlicht und werfen es in Richtung des Fahrers zurück. Er blendet sich damit selbst.

  • Die NSW dürfen auch bei Fernlicht leuchten. Ist bei vielen Neufahrzeugen auch so. Sie müssen aber separat eingeschaltet werden und dürfen nicht mit dem Fernlicht angehen.

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )