Tausch Nockenwellensimmerg, Demontage Nockenwellendeckel erforderlich?

  • Hallo liebe Forums Mitglieder,

    ich bräuchte mal eure Hilfe.

    Wir fahren unser Wohnmobil auf einen Fiat Ducato 250 2,3 Liter 160 PS von 2021.

    November 2023 wurde die große Inspektion gemacht. Hier wurde festgestellt, dass der Wagen von unten sehr Ölig war. So wurde im Rahmen der Garantieleistungen (24 Monate) ein Motorölverlust am Nockenwellengehäuse beseitigt. Schriftlich hat man mir mitgeteilt: …. im Rahmen einer Garantieleistung durch den Hersteller, wurde ein Motorölverlust am Nockenwellengehäuse beseitigt. Es lag eine Undichtigkeit am Nockenwellen Simmerring vor, im Rahmen der Behebung wurde der Zahnriemen Ohne Spannrollen, Simmerringe der Ein- und Auslassnockenwelle erneuert.

    Nun habe ich im März 2024 eine erneute Undichtigkeit zwischen Nockenwellendeckel und Gehäuse mit deutlichem Ölverlust festgestellt.

    Mir stellt sich nun die Frage, ob es sein kann, dass die aktuelle Leckage auf dem Photo im direkten Zusammenhang mit den Wartungsarbeiten aus November im Rahmen der Garantieleistung stehen. So hätte ich dann vermutlich heute erneut einen Garantieanspruch, auch wenn das Fahrzeug eigentlich schon draußen ist. Mir ist nicht klar, ob man für den Tausch der Simmerringe den Nockenwellengehäuse Deckel demontieren muss? Denn nur bei dieser Arbeit könnte ich mir eine falsche Montage der Deckeldichtung vorstellen. Weiter ist die herausstehende Dichtung deutlich spürbar aus Gummi. Müsste hier nicht eine flache Papierdichtung verbaut sein? Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Ich kann dir technisch leider nicht helfen. Nur klarstellen, dass durch den Tausch eines Teiles innerhalb der Garantie sich der Garantieanspruch entgegen der häufigen Meinung NICHT verlängert.

    2 Jahre Garantie

    Nach 22 Monaten geht was kaputt, wird getauscht. Restgarantie auf das getauschte Teil: 2 Monate.


    Leider.
    Aber man kann es zumindest versuchen, sollte aber wissen, was einem zusteht.


    Gruß Rüdiger

  • Heißt es nicht eigentlich Gewährleistung? Garantie ist doch eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Lieferanten - die kann er auslegen wie er möchte. Oder liege ich da falsch?

    Nur damit die Bezeichnungen nicht durcheinander kommen.

    Gruß Peter

  • Ich kann dir technisch leider nicht helfen. Nur klarstellen, dass durch den Tausch eines Teiles innerhalb der Garantie sich der Garantieanspruch entgegen der häufigen Meinung NICHT verlängert.

    2 Jahre Garantie

    Nach 22 Monaten geht was kaputt, wird getauscht. Restgarantie auf das getauschte Teil: 2 Monate.


    Leider.
    Aber man kann es zumindest versuchen, sollte aber wissen, was einem zusteht.


    Gruß Rüdiger

  • 2 Jahre Garantie

    Nach 22 Monaten geht was kaputt, wird getauscht. Restgarantie auf das getauschte Teil: 2 Monate.

    Beleg für diese zweifelhafte Aussage?

    Nach nur 2sec google hatte ich x Gerichtsurteile die genau das Gegenteil bestätigen.

    Wär ja auch praktisch für nen Händler- Motorschaden innerhalb der Gewährleistungsfrist kurz vor Ablauf: also ne abgenudelte Maschine einbauen, die es so grade über die Frist schafft und fertig... wird nicht klappen.

    https://www.haufe.de/recht/deutsche…glichen,1%20BGB).

    Zur Beachtung- nach 22 Monaten hast schon keine GARANTIE mehr! Das ist mal das Eine, zum anderen tritt für das Tauschteil (wenn in den AGBs der Garantieausschluss geschrieben steht ) die Gewährleistung ein, welche sich aber eben wieder auf zwei Jahre erstreckt.

    Viele Grüße

    Oliver