Toter Winkel Aufkleber

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Beim TI haben wir für vorne die Magnettafeln und für hinten haben wir Klebeschilder, die ganz leicht wieder abgehen.
    Kein Ahnung, was mit denen ist, aber da popelt man an einer Ecke und zieht die leicht wieder ab.

    Warum mache ich die nach der Grenze wieder ab?

    Muss ja nicht jeder gleich sehen, dass unser zGG über 3,5 ist und ich gerade nicht überholen darf 😳

    Und gefallen tun mir dienauch nicht.

    Gruß Rüdiger

  • für Spanien braucht es die long-vehicel Schilder bei Anhängern / genau genommen je 2 Stück,

    für Italien die Warnschilder auf den Heckträger - wenn Räder drauf sind,

    und es wird noch immer mehr :

    Seit dem 01.01.2024 braucht es in Frankreich in zahlreichen Städten mit Umweltzonen CRit Air Plaketten.

    Wir müssen es halt akzeptieren - oder wegbleiben !

    Pit

  • ich hab auch seit langem ne graue Plakette - das hatte aber bisher praktisch keine negativen Auswirkungen.

    Seit diesem Jahr darf ich aber nicht mehr über Lyon fahren und durch Grenoble nur noch bei Nacht

    Pit

  • mitnehmen nützt gar nichts, du musst Sie angebracht haben, sonst zahlst du.

    :wink

    Fahre oft durch Frankreich und habe sie bis jetzt immer nur in der Garage mitgenommen. Hat mich noch niemand darauf angesprochen. Auch kein Fahrradfahrer! Bevor er dieses tolle Schild entdeckt, hätte er mit Sicherheit auch bereits mein Wohnmobil oder einen noch größeren LKW entdeckt und verhält sich entsprechend.

    Allerdings achte ich jetzt sehr darauf, dass ich nicht geblitzt werde und die Behörde dann das fehlende Schild bemerkt. Das kommt aber meiner Sicherheit zu Gute.

    Gruß Hajo

  • In Deutschland heißt das mitzuführende Dokument "Fahrzeugbrief" bei uns Zulassungsschein. Das was in diesen Dokumenten bezüglich zulässigen Gesamtgewicht angeführt ist, dass zählt! Wenn die Polizei trotzdem darauf besteht, dass du mit ihnen auf die Waage fahren solltest und es stellt sich heraus, dass eine Gewichtsüberschreitung vorliegt, ist es egal ob du ein Schild angebracht hast, oder nicht.

  • Auf den meisten französischen Autobahnen sind ja nicht einmal PKW. Was soll die Gendarmerie dann dort?

    Ich hatte bisher das Gefühl, dass es auf den Autobahnen lediglich darum ging, das man seine Maut bezahlt... und danach fühlt man sich mit einem Mobil über 3m Höhe sowieso als hätte man die Straße gekauft ;)


    Grüße,


    Sebastian

  • in Frankreich sindt ja ab 3,50 to die hässlichen Aufkleber erforderlich.

    Nicht "ab", sondern über 3,5 Tonnen. Mit Deinem Fast-3,5-Tonner brauchst Du also keine. (Mit einem Genau-3,5-Tonner auch nicht.)

    Und wie es der Zufall will, habe ich vor ein paar Minuten meine vorgestern bestellten Aufkleber aus dem Briefkasten geholt. (Wir brauchen sie, da 4,5 Tonnen.) Ich habe lange gewartet, da ich bislang nur entweder klassische Aufkleber gesehen hatte, die nicht zerstörungs- und rückstandsfrei wieder abziehbar waren. Oder aber Magnetfolien, die auf unserer GfK-Karosserie nicht halten. Diese aber sind - angeblich - problemlos wieder abziehbar und können wiederverwendet werden.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • braucht du kein Schild !!!

    :wink

    Genau so sieht es aus! Wollte nur zum Ausdruck bringen, dass die Fzg. -Daten im jeweiligem Dokument angeführt sind und sich somit die Fragen und Ängste erübrigen.

    Sprich: Kein höchstzulässiges Gesamtgewicht über 3,5t = kein "Toten Winkel Aufkleber" . Das in D kein Aufkleber anzubringen ist, ist mir klar. Mit dem Hinweis des Fahrzeugbriefes für Deutschland, wollte ich nur für die die es nicht wissen, zum Ausdruck bringen, dass darin die Daten des Kfz. ersichtlich sind.

  • In Deutschland heißt das mitzuführende Dokument "Fahrzeugbrief" bei uns Zulassungsschein.

    * Klugscheißmodus*

    Den Fahrzeugbrief hat man in Deutschland nie mitgeführt. Mitgeführt wurde der Fahrzeugschein welcher schon lange durch die Zulassungsbesscheinigung Teil 1 ersetzt wurde.

    Gruß Ralf

  • * Klugscheißmodus*

    Den Fahrzeugbrief hat man in Deutschland nie mitgeführt. Mitgeführt wurde der Fahrzeugschein welcher schon lange durch die Zulassungsbesscheinigung Teil 1 ersetzt wurde.

    Sorry!!! Tut mir leid. Aber das der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt wurde, konnte ich als Össi nicht wissen und wo ist der Unterschied?

    Sind in der Zulassungsbescheinigung 1 keine Gewichtsangaben angeführt? Wenn doch, liegt der Einwand wahrscheinlich an der deutschen Gründlichkeit?:wink

  • Wie immer der "Schein" auch heißt, ist der nicht in ganz Europa gleich?

    So sieht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 in D aus (Ausschnitt mit den technischen Angaben)

    Grüße Karl

    gesendet vom PC von Daheim

  • Wie immer der "Schein" auch heißt, ist der nicht in ganz Europa gleich?

    Erst seit 2005. Bis dahin hat jeder EU-Mitgliedsstaat seine eigenen Dokumente gestrickt. Und vor 2005 ausgestellte "Briefe" und "Scheine" bleiben gültig.

    Seit 2005 heißt das, was früher in Deutschland "Fahrzeugbrief" genannt wurde, "Zulassungsbescheinigung Teil II", und sollte heute wie damals sicher zu Hause verwahrt und niemals im Fahrzeug mitgenommen werden. Für die Mitnahme im Fahrzeug ist die "Zulassungsbescheinigung Teil I", früher "Fahrzeugschein" genannt, gedacht.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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