Ablastung von 3850 kg auf 3500kg

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Lädst Du eventuell vom iPhone hoch? Da musst Du u.U. Beim ausgewählten Foto unten links bei Optionen vor dem hochladen in den Einstellungen von automatisch auf am kompatibelsten gehen, so geht es bei mir mit Fotos vom iPhone, sonst geht es bei mir auch nicht.

    KTM 1290 SuperDuke 3.0 und Duke 890 R

  • Jetzt mache hier doch kein Fass auf.

    Lade alles aus, was geht und fahr zur Waage.

    Wenn die Möhre dann ~3100 oder 3150 wiegt passt es doch, dann lasse dir einen Wiegeschein ausstellen, fahre zum TÜV und lasse dir die drei fünf eintragen. Und wenn der Prüfer Zicken macht musst dich eben mit dem auseinander setzen.

    Oder einen anderen suchen. Hier trägt es dir keiner ein.

  • Steht auch alles in den Listen von Benimar, Leergewichte ...

    Ich habe auch schon geschrieben wie ich es machen würde, mach dir nicht so einen Kopf .. sondern mach es einfach

    Mobilvetta Kea I86

  • Jemand lastet sein Fahrzeug von 3850 Kg auf 3500 Kg ab.

    Also F1 3850 , F2 3500

    Ein Unfall passiert mit 3600 Kg

    Welches Argument kann ein Gericht geltend machen um dem Fahrer eine Mitschuld anzulasten ?

    Es müsste nachgewiesen werden, dass der Unfall ohne Überladung nicht passiert oder zumindest erheblich milder abgelaufen wäre. Halte ich ehrlich gesagt für weitgehend illusorisch, zumindest bei so einer geringen Überladung wie hier.

    Es könnte höchstens sein, dass - falls vorhanden - die eigene Vollkaskoversicherung sich mit Hinweis auf die Überladung zumindest teilweise vor der Zahlung zu drücken versucht.

    Fahren ohne passenden Führerschein wäre wohl relevant ?

    Nein.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Ach Gerhard, das nützt nix, diese ewige "Versicherungsschutz verlieren" Gedankengut wirst du nicht aus den Leuten rausbekommen, auch daß viele denken, daß jegliche Veränderungen am Fahrzeug zum Erlischen der BE führt und man im Falle eines Unfalls sozusagen in den Knast kommt und man sein Leben lang bezahlen darf, ja das ist in den Köpfen von so manchem, ist quasi eingeimpft worden..

    Da machse nix..

  • Es müsste nachgewiesen werden, dass der Unfall ohne Überladung nicht passiert oder zumindest erheblich milder abgelaufen wäre. Halte ich ehrlich gesagt für weitgehend illusorisch, zumindest bei so einer geringen Überladung wie hier.

    Es könnte höchstens sein, dass - falls vorhanden - die eigene Vollkaskoversicherung sich mit Hinweis auf die Überladung zumindest teilweise vor der Zahlung zu drücken versucht.

    Nein.

    MfG
    Gerhard

    Dazu müsste die (gefährliche) Überladung schon vorher dokumentiert sein. Oder das Unfallfahrzeug (mit allen auf der Straße verteilten Dinge) vom Abschlepper erst zu einer geeichten Waagegebracht werden. Sehr unwarscheinlich.

    Gruß
    mowgli

  • Hallo zusammen

    Das der Führerschein bei überladung nicht relevant ist habe ich verstanden und eigentlich auch so angenommen.

    Das der Bremsweg bei 3800 Kg länger ist als bei 3500 Kg sollte jedem klar sein.

    Trotzdem ist das Gewicht bis 3850 Kg mit dem Eintrag im KFZ Schein zulässig.

    Damit kann man eine Überladung wenn innerhalb der technischen Vorgaben nicht als Argument zur Mitschuld geltend machen.

    Selbst wenn in F1 keine 3850 Kg stehen und man nachweisen kann das 3850 Kg ohne technischen Eingriff eingetragen werden kann , wird es schwierig ein Argument der Mitschuld gelten zu machen auch nicht gegenüber der Versicherung.

    Bei mir zum Beispiel steht in F1 und F2 3500 Kg und möglich währe ohne Eingriff 4090 Kg möglich.

    Wegen ZLF , laut Cristian Stäbler ( HA 2240 Kg , VA 1850 Kg ).

    Ünrigens mein Eintrag unter G = 2888 Kg bei 7.42m Gesamtlänge

  • Hallo:

    Mein Womo wurde mit 3850 kg geliefert und vor der 1. Zulassung auf 3500 kg abgelastet und das war vor 13 Jahren...:!::!:

    Und was soll ich mir deswegen für Gedanken machen:?::?:

    Ich handhabe das so: reinsetzen und fahren und mit dem tatsächlichen Gewicht im Rahmen der eingetragenen Masse bleiben :klatsch:klatsch

    So long :wink:wink

  • Damit kann man eine Überladung wenn innerhalb der technischen Vorgaben nicht als Argument zur Mitschuld geltend machen.

    Theoretisch schon.

    Ein wohlgemerkt etwas konstruiertes Beispiel: Mit der Absenkung der zulässigen Gesamtmasse auf 3,5 Tonnen fällt ja auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h auf Autobahnen weg. Wenn Du jetzt also im abgelasteten Mobil, aber mit tatsächlichen 3,85 Tonnen mit 140 km/h über die Autobahn bretterst, was ja nur wegen der Ablastung legal ist, dann hast Du etwa den doppelten Anhalteweg als mit den 100 km/h, die Du ohne Ablastung maximal fahren dürftest. Das kann z.B. am Stauende den Unterschied zwischen bequemem Abbremsen und unvermeidlichem Crash ausmachen.

    Aber wie gesagt, das ist alles Theorie. Mir sind aus der Rechtsprechung keine Beispiele dafür bekannt.

    Und noch etwas: Wer wirklich überladen in eine Gewichtskontrolle gerät, sollte keinesfalls anfangen, mit der Polizei über "technische" und "rechtliche" Überladung zu diskutieren! Sondern lieber zähneknirschend ausladen. Andernfalls landet man ziemlich schnell bei der vorsätzlichen Begehung - der Bußgeldkatalog geht immer von Fahrlässigkeit aus - und damit verdoppelt sich das Bußgeld.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Laut Schein ist es ein maxi, 18Q Fahrgestell.

    Hier wird ja fleißig drüber sinniert, aber letztlich bleibt nur der Weg über die Waage und dann mit Wiegeschein zum TÜVer deiner Wahl. Der hat es dann in der Hand. Mehr gibt es nicht zu sagen.

    Es fahren genug maxi herum mit zul. Gesamtgewicht von 3,5t, is halt individuell je Fahrzeug zu sehen.