Ablastung von 3850 kg auf 3500kg

  • Hallo, ich bin nun Besitzer eines Weinsberg komet 645 LD . Als Eigengewicht sind 3050kg und unten im Text 3250 kg eingetragen. Da mein sohn nur den neuen BE Füherschein hat ,darf er ja an sich das womo nicht fahren. Hat jemand Erfahrung wie und ob es möglich ist das womo auf 3500kg abzulasten?

    Ich weiß das man schnell über die 3500 kg kommt wenn man alles einlädt was das camperherz begehrt... aber lieber überladen als ohne den passenden Führerschein...

  • Ich würde erst einmal zum wiegen fahren, was überhaupt fahrbereit (inkl. Personen) an Gewicht ansteht. Überladen ist zwar erst mal günstiger, bringt aber nichts wenn du/er nach einer Wiegung (Wägung) ausladen dürft um weiter zu fahren.

    Ansonsten ist ein ablasten in der Regel meist möglich. Was man dabei bedenken muss: Für jeden eingetragenen Sitzplatz wird auch eine Person gerechnet. Mein Espace wurde vom Vorbesitzer um rund 100Kg abgelastet. Dabei wurden auch 2 Sitzplätze ausgetragen.

    Gruß Ralf

  • Klar kann man ablassen aber das löst das Problem nicht. Es gibt nur eins, entweder den passenden Führerschein machen oder nicht überladen fahren. Was hier bei uns in D bei Überladung noch bezahlbar ist kann in den Nachbarländer sehr,sehr teuer werden und bis zum untersagen der Weiterfahrt führen. Ich kann nicht verstehen warum immer alle Gesetze umgangen werden müssen.

    Gruß Bernd

  • Ich würde erst einmal zum wiegen fahren, was überhaupt fahrbereit (inkl. Personen) an Gewicht ansteht. Überladen ist zwar erst mal günstiger, bringt aber nichts wenn du/er nach einer Wiegung (Wägung) ausladen dürft um weiter zu fahren.

    Ansonsten ist ein ablasten in der Regel meist möglich. Was man dabei bedenken muss: Für jeden eingetragenen Sitzplatz wird auch eine Person gerechnet. Mein Espace wurde vom Vorbesitzer um rund 100Kg abgelastet. Dabei wurden auch 2 Sitzplätze ausgetragen.

    Zum ablasten verlangt der Prüfer eh einen Wiegeschein , was das mobil wiegt, und dann kommt es darauf an was es auf die Waage bringt für jeden Sitzplat werden 75Kg berechnet, wenn das zu eng wird gibt es auch keine Ablastung, bei mir wollte der Prüfer einen sitzplatz streichen.

    Grüße an alle

    Jürgen

    wer später bremst, ist länger schnell:haha:haha

  • Lieber Bernd , danke für deine Antwort. Mein Sohn hat eben erst den Führerschein gemacht und deshalb wäre es einfach dämlich gleich den nächsten zu machen.... der überladung kann man mit einem Anhänger entgegenwirken... den er ja auch fahren darf... nur darf die gesamtmasse des zugfahrzeuges halt nicht 3500 kg übersteigen.

  • Hallo Alk, „dämlich“ wäre es jetzt nicht sofort den C1 zu machen wie auch Dietmar schreibt da man die ganze Theorie erlassen bekommt und nur die praktische Prüfung machen muß. Aber muß halt jeder für sich entscheiden. Er kann natürlich auch mit einem Anhänger bis 750 kg. durch die Gegend fahren, aber ob Dein Sohn das möchte.

    Gruß Bernd

  • C1/C1E kostet genauso viel wie C/CE. Damit scheidet der C1/C1E eigentlich direkt aus. Außerdem kann man mit der Berufskraftfahrergrundqualifikation dann auch im gewerblichen Güterkraftverkehr arbeiten.

  • Danke Jungs für die Antworten, nur beantworten die nicht meine Frage.

    Ich möchte den Weinsberg ablasten und ggf.mit Anhänger fahren....

  • Hallo Alk, fahr doch zum TÜV Deiner Wahl und frag den, der die Ablastung eintragen soll, er wird Dir dann verbindlich sagen wie und ob es Sinn macht. Hier im Forum kann Dir keiner die Garantie geben das es funktioniert.

    Gruß Bernd

  • Ich würde erstmal wiegen und dann zum TÜV fahren.

    Je niedriger Dein Leergewicht umso besser! Also möglichst viel rauspacken, Wagenheber, Ersatzrad, Gasflaschen, Tank fast leer ..

    Wenn Du dabei um die 3100kg liegst sollte eine Eintragung möglich sein, da wird dann f.2 in der Zulassung auf 3500 reduziert, f.1 bleibt wie es ist, dann kannst du jederzeit wieder Auflasten.

    Benimar 3118kg leer (eingetragen, echt 3060kg, f.1 und f.2 auf 3500), 4 Sitzplätze, keine Gewichtsprobleme, auch nicht bei der Überwinterung in Spanien, 2 Personen (höchstes je von mir gewogenens Gewicht mit allem voll 90 Liter Diesel, 19 Liter AB, 2 Gasflaschen und 100 Liter Wasser, 2 Personen 3540kg)

    Also nicht entmutigen lassen, wenn man vernünftig packt geht das schon, natürlich darf man nicht seinen ganzen Hausstand mitnehmen.

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  • Lieber Bernd , danke für deine Antwort. Mein Sohn hat eben erst den Führerschein gemacht und deshalb wäre es einfach dämlich gleich den nächsten zu machen.... der überladung kann man mit einem Anhänger entgegenwirken... den er ja auch fahren darf... nur darf die gesamtmasse des zugfahrzeuges halt nicht 3500 kg übersteigen.

    ein womo mit Anhänger wird immer die Gesamtmasse von 3500KG überschreiten.

    Grüße an alle

    Jürgen

    wer später bremst, ist länger schnell:haha:haha

  • Danke Jungs für die Antworten, nur beantworten die nicht meine Frage.

    Ich möchte den Weinsberg ablasten und ggf.mit Anhänger fahren....

    LOL, Wenn du deine Mitfahrer im Anhänger mitnehmen willst klappt das vielleicht.

    Fahre doch zuallererst mal mit dem Modul im fahrfertigen Zustand auf die Waage, dann siehst du ob du ablasten kannst. Oder nur noch eine Person eingetragen bekommst. Kann dann dein Sohn alleine rumtigern, offiziell.

    Oder fahre gleich zum TÜV und frage dort nach, es ist ja auch vom TÜV abhängig. Was hier geht, geht dort vielleicht nicht. Also hau rein und laste ab. Wünsche dir viel Erfolg.