Achslast Hinterachse richtig wiegen.

  • Liebe Gemeinde,

    Das Thema gab es schon zigmal, Hinterachse Zuladung etc.pp. Eigentlich war ich auch durch mit dem Thema, ABER........

    Ich habe bisher unser Gewicht immer bei der örtlichen Genossenschaft gewogen und war auch der Meinung alle supie, immerhin 2500kg bei der Hinterachse möglich. Stutzig bin ich geworden, als ich sogar die Anhängerkupplung abgebaut habe, 80 kg mit Achsüberhang von 1,5 m ca110 kg. Trotzdem war die Hinterachse beim Wiegen wieder 80 kg schwerer, 2580 kg 🤔, ich hatte beim Wiegen vorher noch einen schweren Fahrradträger auf der Anhängerkupplung. Da kann doch was nicht stimmen, ich sehe Fahrzeuge mit 2m Achsüberstand, die haben noch einen Roller auf 'ner Bühne und eine große Garage, voll bis unters Dach. Den Vogel abgeschossen hatte ein Womo mit vollgepackter Garage, Rollerbühne mit Roller und zusätzlich Fahrräder, gewogene Achslast 2200 kg. Könnte es sein, dass die Waage der Genossenschaft nur Komplettgewicht wiegen kann?

    LG Thorsten

  • welche möglichkeiten gibt es eine Achslast, also VA und HA getrennt von einander zu verwiegen:

    die beste aller möglichkeiten sind Wiegeplatten. Bei der Polizei, BAG und einzelnen ADAC Prüfstellen
    zufinden. Hier so werden auch Radlasten ermittelt. Firmen welche Auflastungen durchführen, kleine Fahrzeugbauer
    für Anhänger oder Sonderaufbauten, Landmaschinenhändler / Werkstätten haben in der Regel solche Waagen auch.

    andere Wiegemöglichkeiten für die Wiegung von Achslasten:
    Prüfstellen des TÜV, der DEKRA sowie GTÜ habe zum Teil Wiegevorrichtungen in den Rollenbremsprüfständen.

    auf Brückenwaagen: hier gilt es mit dem Wiegemeister ab zuklären, ob die Brückenwaage es zulässt, Teilwiegung
    eines Fahrzeuges vor zunehmen. Für die Teilwiegung gilt es abzuklären ob Länge der Brückenwaage in einem
    gutem Verhältnis zur Fahrzeuglänge / Achsabstand des zu verwiegenden Fahrzeugs steht.
    Dann kann das Fahrzeug nur mit der VA und dann nur mit der HA auf der Brückenwaage befindlich, verwogen werden.
    Bezieht man dann das Fahrzeuggesamtgewicht mit zu Rate, lassen sich die Achweise gewogenen Werte mit der Geamtmasse
    / Gesamtgewicht abgleichen.

    Reich Radlastwaagen: hier gibt es zwei Ausführungen. Einmal bis 1.000 KG Radlast und mit 1.500 KG.
    Für unsere Fahrzeuge reicht die 1.500 Kg Waage aus.

    Ich bin seit 20 Jahren im Besitz einer 1.000 Kg Reichwaage und behelfe mir folgender Maßen.
    Zuerst die Gesamtmasse verwiegen. Dann nur die VA-Last mit der 1.000 KG Waage ermitteln.
    So erhalte ich die HA-Last.

    GutenRutsch:fire2:

    mit freundlichem Gruß, der Rolf aus dem Rheinland

    Reisen ist Leben, wie umgekehrt das Leben Reisen ist. Jean Paul (1763-1825)

  • Das bezweifle ich immer bei meiner Personenwaage 😉.

    Die Platte ist deutlich länger als 10 Meter, kann die verkanten oder sich aufhängen? Vielleicht messfehler wegen einseitiger Belastung? Ich habe inzwischen gelesen, dass nicht alle Waagen Achslasten wiegen können.

    LG Thorsten

  • Es gibt Waagen bei denen die Fehler durch unsymetrische Belasung gut kompensiert sind und welche, wo das nicht so gut ist.

    Die Hersteller benutzen das Argument, man dürfe die Waage nicht unsymetrisch belasten gern um berechtigte Gewährleistungsansprüche abzuwimmeln.

    Deshalb verbieten viele Betreiber das achsweise Wiegen.

    Bei der Reichwaage kann man durch zu langsames oder zu schnelles Drüberfahren ziemlich grosse Messfehler erzeugen. Auch wenn der Untergrund nicht fest und eben ist und wenn man nicht gegenüber einen Klotz in der Größe der Waage unterlegt.

    Wenn man dicht an der Grenze ist, sollte man das mehrfach wiederholen, bis man reproduzierbare Ergebnisse bekommt.

    Guten Rutsch

    OpaLothar

    Die Grundregel derPräzisionsmesstechnik:

    Wer misst, misst Mist.

  • Kaum eine Waage ist zum achsweisen Wiegen geeicht. Bei uns an der Genossenschaft ist sogar eine kleine Rampe vor und hinter Waage, damit wird das Ergebnis verfälscht.

    Ich habe keine Ahnung wie genau die mobilen Überfahrwaagen der Ordnungsbehörden sind, vermute aber die sind auch nicht geeicht und wenn dürfte so ein mobiles Ergebnis anfechtbar sein, da eine Eichung genau einen definierten Zustand hat, ob das auf den Parkplätze ln so möglich ist?

    1299587-1_3.png - 1299587-2_2.png

  • Zur Kontrolle der Waage erst das komplette Fahreug wiegen und dann die einzelnen Achsen. Die Einzelachsen sollten dafür immer ziemlich mittig auf der Waage stehen. Weicht die Summe Vorder- plus Hinterachse erheblich vom Gesamtgewicht ab, dann passt das Wiegergebnis nicht. Die Waagen der Institutonen wie TÜV, Polizei usw. sind immer geeicht und können in der Regel auch Radweise wiegen.

    eppoh

    Eckhard Hoppe

  • Es gibt Waagen bei denen die Fehler durch unsymetrische Belasung gut kompensiert sind und welche, wo das nicht so gut ist.

    Die Hersteller benutzen das Argument, man dürfe die Waage nicht unsymetrisch belasten gern um berechtigte Gewährleistungsansprüche abzuwimmeln.

    Deshalb verbieten viele Betreiber das achsweise Wiegen.

    Also da muss ich mich mal einmischen... ;)
    Alle Fahrzeugwaagen werden nach bestimmten eichtechnischen Regeln geeicht!
    Dabei spielt auch das "achsweise Wägen" eine Rolle. Ist eine Waage für Achsweises Wägen nicht geeignet so steht immer ein Schild an der Waage die darauf hinweist. Kein Schild -> erlaubt. Das verbieten macht nicht der Betreiber sondern die Eichbehörde! Es ist auch schon an der baulichen Gegebenheit zu erkennen; steigt oder fällt die Fahrbahn vor oder nach der Waage ab, so ist das achsweise Wägen zu 95% nicht gestattet, ebenso verhält es sich bei schräg eingebauten Waagen (selten) die ein Gefälle bis 5% haben dürfen, in Ausnahmen sogar mehr.... Ein unsymetrisches Belasten heißt im Eichwesen: außermittige Belastung und bedeutet dass die Waage bei einer Belastung von einem Drittel der Maxlast keine Abweichung über dem Eichwert zugelassen ist wenn das Gewicht einseitig auf der Wägeplattform steht. Die meisten Fahrzeugwaagen liegen innerhalb von 30.000-50.000kg und haben einen Eichwert bis 30.000kg von 10kg und bis 50.000kg von 20kg.
    Generell liegt der max. Eichfehler bei unserer Gewichtsklasse von ca. max. 5.000kg bei 5kg bzw. dem Verkehrsfehler von 10kg. Dass die Waage nur 20kg Schritte anzeigt ist dabei schon mal zweitrangig ;) ein erfahrener Wiegemeister kann die genaueren Werte anzeigen, diese sind aber nicht geeicht sondern nur zur Bestimmung der Gewichtstendenz, also ob es über oder unter dem angezeigten Wert liegt.

    Zum Problem des TE:
    Ist das achsweise Wägen gestattet, so fährt man auf die Waage dass nur eine Achse auf der Waage steht und markiert am Fahrzeug das Ende der Waage, dann wird das Gewicht abgelesen, dann fährt man mit dem kompletten Fahrzeug auf die Waage und ermittelt das Gesamtgewicht, nun fährt man bis zur Markierung von der Waage und ermittelt so das Gewicht der zweiten Achse. GANZ wichtig ist dabei immer ohne zu Bremsen auf der Waage zu messen, auch keine Handbremse! Zur Sicherheit kann man dies dann noch in entgegen gesetzter Richtung wiederholen.
    Wie schon genannt müssen die ermittelten Werte der einzelnen Achsen addiert dem Gesamtgewicht entsprechen... allerdings sind hier wieder die Rundungswerte der Anzeigeschritte zu bedenken: wird hinten 1860kg gemessen so können es real 1850-1869kg sein.... all diese Werte und dazwischen werden als 1860kg angezeigt. Kritisch wird es also wenn man 3 Messungen durchführt, da können sich die Toleranzen eben addieren ;)

    Sollte es noch Fragen geben so einfach fragen.... ich habe versucht es so einfach wie möglich und kurz zu erklären, doch als Fachmann hat man für Einfachheit oft Scheuklappen und versteht nicht wie man "sowas einfaches" nicht verstehen kann 8o

    ich bin schnell, immer und überall!

    also schnell müde, immer hungrig und überall im Weg :P

  • Die Zufahrt zur Waage bei uns ist definitiv nicht eben. Ich habe aber auch nie darauf geachtet ob dort ein Schild steht. Ich werde wohl beim ADAC oder der Polizei nachfragen wenn wir zurück sind. Die Einzeradwaagen für den Heimbedarf funktionieren? Es gibt da ja einige Angebote, eines wurde bei YouTube aber mit sehr großen Abweichungen "getestet".

    LG Thorsten

  • Die Waagen für den Heimbedarf sind weder eichfähig noch kann man die verlässlich kalibrieren. Was da angezeigt wird ist einfach ein Wert ohne Anspruch auf Richtigkeit. Einzig zu Vergleichszwecken der einzelnen Radgewichten kann man da einigermaßen zuverlässig Werte hernehmen.

    Zu der Fahrzeugwaage: das Hinweisschild muss entweder von der Waage aus oder zumindest im Bereich des geeichten Auswertegerätes deutlich sichtbar sein! Eine eventuell vorhandene Fernanzeige ist KEIN geeichtes Auswertegerät ;)
    Der ADAC hat von einer Fahrzeugwaage so viel Ahnung wie ein Apfelbauer vom Metzgereibetrieb. Zuverlässige Angaben erhältst du lediglich bei der zuständigen Eichbehörde! Die Polizei darf nur Waagen nutzen die achsweises Wägen gestatten ;) Die mobilen Waagen der Polizei sind generell geeicht, aber sie haben einen deutlich gröberen Eichwert, der Anzeigeschritt liegt dort bei 20-50kg bei deutlich geringerer Max-Last, in der Regel bei max 10t da höchste erlaubte Achslast in D bei 9t liegt

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  • PacificDigital danke, kenne das Eichgesetz nur aus dem Strommesswesen, aber habe ich mir schon so gedacht.

    Darum fährt die Polizei dann auch bei Auffälligkeiten zu einer (richtigen) Waage und lässt es nicht auf ein anfechtbares Ergebnis ankommen.

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  • in der Regel bei max 10t da höchste erlaubte Achslast in D bei 9t liegt

    schön wieder für ein Spezialgebiet einen Fachmann im Forum zu haben.

    trotzdem sei mir eine Korrektur der Aussage max. zul. Achslast in D = 9,00 t erlaubt.
    Die für den normalen Strassenverkehr (auch Güterverkehr) ist die erlaubte Achslast = 10,0 t.
    Alles darüber hinaus bedarf einer wie auch immer dargelegte Sonder-/ Ausnahmegenehmigung.

    mit freundlichem Gruß, der Rolf aus dem Rheinland

    Reisen ist Leben, wie umgekehrt das Leben Reisen ist. Jean Paul (1763-1825)

  • Zitat

    Die zulässige Achslast beträgt 16 t für die Doppel- und 8 t für die Einzelachse. Obergrenze ist in beiden Fällen die technische Achslast, da nach § 34 Absatz 4 Punkt 2c für die Doppelachse 18 t und nach Punkt 1a 10 t für die Einzelachse zulässig wären.

    jeder weiß jedoch dass die technische Achslast niemals ausgereizt wird oder werden darf ;)
    Wir sind also beide falsch.... weder 9t noch 10t.... aber immer innerhalb der genannten 10t Waage ;)

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  • Frage nochmals zum achsweisen Wiegen auf Waagen, bei denen ein achsweises wiegen nicht zulässig ist 😍

    Kann ich dort achsweise wiegen, die Werte addieren und dann, wenn das Ergebnis nahe dem separat gewogenen Gesamtgewicht ist, davon ausgehen, dass die ermittelten Werte so in etwa passen werden, oder ist es so, dass ich tatsächlich nicht achweisemwiegen darf, weil ansonsten die Waage kaputt geht.


    Sind ja zwei verschiedene Schuhe.

    Im einen Fall weiß ich, dass die Abweichung höher sein kann als es das Ergebnis einer geeichten Wagen vermuten lässt, haben aber einen Anhaltspunkt.

    Im anderen Fall wäre klar, dass der Inhaber der Waage mit dem Metallrohr in der Hnd hinter mir herläuft, weil ich gerade sein Eigentum zerstöre.


    Fragende Grüße


    Rüdiger

  • Moin,

    meines Erachtens, meiner Erfahrung, nach geht das ganz gut, wenn man mittig auf die Wägeplatte von der Seite auffährt.
    Vorn, hinten mit je einer Aches bringt recht starke Meßabweichungen (ggf. 100kg), soweit ausprobiert :wink

    Gruss Emil

  • Moin zusammen.

    Die Technik der Waagen ist eine Wissenschaft für sich. Das fängt bei der Montage der Dehnmessstreifen an und endet mit der Filtertechnik in der Auswertung der Signale der Dehnmessstreifen. Es ist durchaus möglich eine 50 Tonnenwaage auf wenige Gramm genau anzeigen zu lassen, macht nur keinen Sinn weil allein der Wind die Last mindestens im Kilogrammbereich schwanken lässt.

    Bisher bin ich einfach mit beiden Achsen einzeln und auch mit dem kompletten Fahrzeug auf die Waage gefahren, auch wenn achsweises Wiegen auf der Waage nicht zulässig war. Wenn die Summe der Einzelradlasten nicht mehr als 20 kg von der Gesamtmasse abgewichen ist, habe ich das einfach zurecht gerundet. Das hat dann fürs TÜV Gutachten bisher immer gereicht.

    Wenn ich mit dem Wohnmobil an die Grenzen der Achslasten komme, habe ich sowieso ein größeres Problem. Dann wird's lustig mit dem Umverteilen der zum größten Teil fest eingebauten Ladung.

    Viele Grüße,
    huebi

  • Liebe Gemeinde,

    Das Thema gab es schon zigmal, Hinterachse Zuladung etc.pp. Eigentlich war ich auch durch mit dem Thema, ABER........

    Ich habe bisher unser Gewicht immer bei der örtlichen Genossenschaft gewogen und war auch der Meinung alle supie, immerhin 2500kg bei der Hinterachse möglich. Stutzig bin ich geworden, als ich sogar die Anhängerkupplung abgebaut habe, 80 kg mit Achsüberhang von 1,5 m ca110 kg. Trotzdem war die Hinterachse beim Wiegen wieder 80 kg schwerer, 2580 kg 🤔, ich hatte beim Wiegen vorher noch einen schweren Fahrradträger auf der Anhängerkupplung. Da kann doch was nicht stimmen, ich sehe Fahrzeuge mit 2m Achsüberstand, die haben noch einen Roller auf 'ner Bühne und eine große Garage, voll bis unters Dach. Den Vogel abgeschossen hatte ein Womo mit vollgepackter Garage, Rollerbühne mit Roller und zusätzlich Fahrräder, gewogene Achslast 2200 kg. Könnte es sein, dass die Waage der Genossenschaft nur Komplettgewicht wiegen kann?

    LG Thorsten

    Sicher kommt es auch ein wenig auf die Waage an, wie hoch die Toleranz ist bzw. sein darf.

    Waagen, die so weit abweichen, kann ich mir fast nicht vorstellen, denn dann würde beim verwiegen immer einer der Geprellte sein.....

    Ich wiege unseren Dethleffs jedes Jahr 1 x urlaubsfertig beladen und akzeptiere bei einem zGG von 4250 Kg plus - minus 50 Kg nach oben oder unten. Drüber komme ich nie.

    Reisemobilisten, die ihr WOMO so beladen, wie Du es geschildert hast, sind entweder Ignoranten,

    denen ihr zGG völlig egal ist oder Unwissende, die sich garnicht vorstellen können,

    dass sie ihre Cheese vollkommen überladen haben. Häufig Mieter von Wohnmobilen oder Neukäufer.

    Möglich ist aber auch, dass das WOMO schon eine zusätzliche Luftfederung hat und so mehr auf der HA haben darf/kann.

    Das beginnt ja oftmals schon bei der Bestellung des neuen WOMOs, da wird alles angekreuzt,

    was die Zubehörliste hergibt und steht der Traum vor der Tür, ist vielen Käufern immer noch nicht

    klar, dass Ihr Traum leer schon fast das zGG erreicht hat.

    Steht man dann in der Polizeikontrolle und wird gewogen, übrigens immer öfter und nicht nur in D,

    wird der Traum zum Alptraum, fallen die Fahrer aus allen Wolken, denn wie im Bekanntenkreis

    erlebt, AHK, Luftfederung usw, der stärkste und schwerste Motor und die 9 Gang Automatik lassen

    sich teilweise dann garnicht mehr entfernen......

    Was bleibt, ist überladen fahren und beten oder wo möglich, weiter auflasten,

    so es denn der kleine Führerschein oder das Fahrgestell erlaubt.

    MfG
    Peter

    Ich bin nicht neugierig,

    ich will bloß immer alles wissen. :wink

  • Das Problem mit dem Führerschein ist ja, realistisch gesehen, keines.
    Den kann man, ohne Umbauten am Mobil zu machen, einfach bei der nächsten Fahrschule machen.
    Aber das scheuen viele.

    Rüdiger, bei den das damals alles noch „all in“ war.

    Gruß Rüdiger

  • Mein C/CE hat 2016 schon knappe 6 k€ gekostet. Inzwischen dürfte er knapp fünfstellig sein. Und dazu muss man noch gesünder als für den kleinen Schein sein. Meistens kein Problem, kann aber auch schnell kritisch werden.

  • Mein C/CE hat 2016 schon knappe 6 k€ gekostet.

    Hammer, habe damals bei einer kleinen Fahrschule für den Zweier mit 2 Fahrstunden < 500.- DM bezahlt, also ~ 250.-€

    Damals bekam ich als Hiwi ca 12.-DM Stundenlohn. Musste brutto quasi ca 42h arbeiten.

    Heute mit dem ähnlichen Hiwi-Job, vielleicht 15.-€ Stundenlohn, d.h. ganz grob brutto 400h Arbeitszeit. Netto womöglich 700h oder 800?

    Inflation? Die spinnen doch wohl echt.