TÜV sagt: solange der Schlüssel steckt, darf das Lenkradschloss nicht einrasten.
Ist aber auch relativ....Machst du den Motor aus und drehst den Schlüssel komplett zurück, bleibt das Schloss offen bis du den Schlüssel abziehst . Steckst du den Schlüssel aber bei eingerastetem Schloss ein (geparktes Fz) , bleibt die Lenkradsperre drin bis der Schlüssel gedreht wurde.
Also ist die pauschale Aussage so falsch. Es kommt auf den Betriebszustand (davor) an.
Hab das die Tage mal an 6 Fahrzeugen probiert - immer gleich.