Lenkradschloss und TÜV

  • Hallo zusammen,

    Da demnächst die Hauptuntersuchung bei meinem Womo ansteht, und ich kürzlich mit dem mir bis dato unbekannten TÜV-Mangel eines "in Nullstellung einrastenden Lenkradschlosses" zu tun hatte, würde ich gerne klären, wie sich das beim 280er verhält.

    TÜV sagt: solange der Schlüssel steckt, darf das Lenkradschloss nicht einrasten.

    Wurde hier auch in einem alten Thread bestätigt. Ich habe da aber leichte Zweifel.

    Bei mir ist es so, dass es bei steckendem Schlüssel sehr wohl möglich ist in Nullstellung das Lenkradschloss einrasten zu lassen. Zündschloss kam vor 5 Jahren neu, und verhielt sich schon immer so, meine ich.

    Angehängt ist hier ein Auszug aus der Bedienungsanleitung. Sagt meines Erachtens auf Stellung 0 (=ST) sollte das Lenkradschloss einrasten.

    Wie verhält sich das denn bei euch?

    Liebe Grüße,

    Alex


  • Hallo,

    war bei mir definitiv so daß erst mit Abziehen des Schlüssels die Lenkradsperre einrasten darf - und somit k.o. Kriterium zum Erhalt der HU Plakette ( länger her bei einem Twingo und aktuell bei einem Dacia )

    Hintergrund laut Prüfer: Es gibt Leute die zum Spritsparen den Berg runter die Zündung aus machen und rollen lassen....wenn jetzt auf Anschlag zurückgedreht wird und beim Rollen das Lenkradschloss einrastet - dann gute Nacht :/:huh:


    Gruß Lukas

    Wenn jeder Mensch an sich denkt, wird an jeden gedacht und keiner vergessen.... :ja

  • Auch bei meinem 280 rastet es erst nach Abziehen des Schlüssels ein.

    Und das sowohl mit dem "alten" als auch mit dem neuen Zündschloss.

    Ich würde im Zweifel eher den Schließbolzen ausbauen oder die Einheit tauschen...


    Viel HU,

    Jo...

  • Servus


    Fahre seit 50 Jahren zur HU, aktuell mit 5 Fahrzeugen mit Lenkradschloß, es wurde noch Niiiie geprüft.

    Wo san ma denn???? I glab i spin, nur weil einige Wahnsinnige das Fahrzeug bergab abstellen,,,,,, ist doch an den Haaren herbeigezogen.

    Hoff diese Prüfer prüfen dann nicht den Bremskrafverstärker, der ja dann nicht funktioniert, und verweigern aus diesem Grund die Plakette.

    Ist das nur beim TÜV, oder bei allen Prüffirmen???

    Geht ned...gibts ned !!

  • Würd mal sagen dem Prüfer ist die sperre eingerastet , sonst wär er warscheinlich nicht dahintergekommen ,was bei eingestecktem schlüssel bzw , nach dem abstellen des Motors NICHT passieren dürfte , ich hab zwei von den 280ern und die sperre rastet nur ein nach abzug des schlüssels , alles andere macht auch keinen sinn ,ich würde die sperre ausbauen oder das komplette schloss wechseln , tippe da auf eine fehlfunktion , wobei schwierig abzuschätzen ist ob das gefährlich werden kann oder nicht .

    Was das abstellen angeht , denk ich, niemand stellt einen 280er bergab ab , ausser er ist lebensmüde

    Gruß Karl

    Was nicht passt , wird passend gemacht 8)

  • Nunja, sehe ich ähnlich.

    Ist mir halt kürzlich bei einem PKW aus den 90ern passiert. War hier bei der örtlichen TÜV Prüfstelle. Konnte das Problem zum Glück mit einer Unterlegscheibe, die das Zündschloss nieder drückt, lösen. Zündschloss tauschen wäre wegen Wegfahrsperre und Schlüssel neu codieren und überhaupt wegen Alter das Autos ein ganz schönes Geschiss gewesen.

    Das Wohnmobil geht zur HU in die Werkstatt. Da hat sowas bisher nicht gestört bzw. wurde, falls geprüft durch gewunken.

  • Das Lenkradschloss muss funktionieren. Auch wenn es gar nicht einrastet, kommst du theoretisch nicht über die HU.

    Welche Prüfer sich das ansehen, steht auf einem anderen Blatt.

    Ich habe beide Typen Prüfer bei mir im Umkreis. Den einen, da geht man hin um einen Kaffee zu trinken & ne Plakette zu bekommen & den anderen, da bekommt man alles eingetragen, was technisch möglich ist... aber es muss dafür passen. Ich würde da keine Kompromisse machen. Wenn es nicht i.O. ist, gehört es gemacht ;)


    Grüße,


    Sebastian

  • Fahre seit 50 Jahren zur HU, aktuell mit 5 Fahrzeugen mit Lenkradschloß, es wurde noch Niiiie geprüft.

    Erstens werden den Prüfern, bei Eingabe des Fahzeugtyps im Programm schon die typischen Schwachstellen angezeigt.

    Zweitens werden viele Sachen geprüft ohne dass der Fahrzeughalter das wahrnimmt. Die Prüfer sind Profis und machen das den ganzen Tag.

  • Wo san ma denn???? I glab i spin, nur weil einige Wahnsinnige das Fahrzeug bergab abstellen,,,,,, ist doch an den Haaren herbeigezogen.

    Sag sowas nicht, die Dummheit kennt keine Grenzen. Ich hab mal Jemanden abgeschleppt- zG mit Abschleppstange- und in der ersten Kurve rollt die Karre geradeaus. Dank meines schweren Zugfahrzeugs hats die Mühle noch rumgerissen. Blick in den Spiegel- hat der Heini den Schlüssel in der Hand....."dachte den kann ich abziehen, Motor läuft ja eh nicht....."

    Viele Grüße

    Oliver

  • Das Lenkradschloss muss funktionieren. Auch wenn es gar nicht einrastet, kommst du theoretisch nicht über die HU.

    Ist das so bei euch das die lenkradsperre vorhanden sein muss ? Das ist verkehrssicherheitstechnisch doch nicht relevant , sondern nur ein diebstahlschutz

    Was nicht passt , wird passend gemacht 8)

  • Ist das so bei euch das die lenkradsperre vorhanden sein muss ? Das ist verkehrssicherheitstechnisch doch nicht relevant , sondern nur ein diebstahlschutz

    Aber der Diebstahl Schutz ist Pflicht.

    Seinerzeit musste ich mir bei einer Einzel-Zulassung ein Lenkradschloss in ein Moped schweißen. Gab auch extra ein Einschweiß-Rohling dafür.

  • Tach,

    Kann es so gewesen sein: Alex ist zum Tüv gefahren, Schlüssel abgezogen, aber Lenkrad schloss ist nicht eingerastet, weil das Lenkrad kurz vor der Sperre steht. Dann zur Anmeldung, "bitte warten sie am Fahrzeug" Er geht wieder raus und steckt den Schlüssel ins Schloss, dreht ihn aber nicht. Der Prüfer kommt, hält sich am Lenkrad fest um einzusteigen. Dabei dreht er das Lenkrad ein wenig und das Schloss rastet ein. Voila, da ham wirs. Schlüssel steckt und das Lenkradschloss rastet ein. Dabei ist es bei jedem Fahrzeug so serienmäßig. Erst wenn einmal die Zündung oder auch nur die Radiostufe an war und der Schlüssel dann wieder auf null gedreht wird,
    darf das Schloss nicht einrasten.

    Gruß
    Konny

    Denkt dran, alles wird gut :wink

  • Ist das so bei euch das die lenkradsperre vorhanden sein muss ? Das ist verkehrssicherheitstechnisch doch nicht relevant , sondern nur ein diebstahlschutz

    Wie oben geschrieben muss das vorhanden sein und funktionieren. Hatte noch keine Zwei-Rad HU an der das nicht geprüft wurde.

  • Ja , gut , wenn ihr das sagts , aber ihr redets nur von zweirädern , ein fahrzeug wird üblicherweise abgeschlossen und ältere fahrzeuge haben auch kein schloss am lenker , aber gut , wird bei euch so sein , hier interessierts keinen

    Was nicht passt , wird passend gemacht 8)

  • ältere fahrzeuge haben auch kein schloss am lenker

    Aber dann steht in der Zulassung, das eine Lenkradsperre (so`n Ding was auf`s Lenkrad gesteckt wird) mitgeführt und benutzt werden muss. Alternativ geht auch eine Gangsperre.

    Gruß
    Konny

    Denkt dran, alles wird gut :wink

  • Ok, Danke für eure Meinungen.

    Werde das Schloss dann mal tauschen, wenn es nicht mehr ganz so kalt ist. Mit tauben Fingern macht das keinen Spaß. Sollte ein Magneti Marelli sein, nehme ich an. Die 20 Euro Zundschlösser auf Ebay taugen wohl nicht viel, oder?

    Tach,

    Kann es so gewesen sein: Alex ist zum Tüv gefahren, Schlüssel abgezogen, aber Lenkrad schloss ist nicht eingerastet, weil das Lenkrad kurz vor der Sperre steht. Dann zur Anmeldung, "bitte warten sie am Fahrzeug" Er geht wieder raus und steckt den Schlüssel ins Schloss, dreht ihn aber nicht. Der Prüfer kommt, hält sich am Lenkrad fest um einzusteigen. Dabei dreht er das Lenkrad ein wenig und das Schloss rastet ein. Voila, da ham wirs. Schlüssel steckt und das Lenkradschloss rastet ein. Dabei ist es bei jedem Fahrzeug so serienmäßig. Erst wenn einmal die Zündung oder auch nur die Radiostufe an war und der Schlüssel dann wieder auf null gedreht wird,
    darf das Schloss nicht einrasten.

    Gruß
    Konny

    Ja, das wäre schon gewesen... war aber leider so, dass das Schloss auch beim Zurückdrehen auf Null einrastete. Nur wenn man den Schlüssel beim Zurückdrehen ins Zündschloss gedrückt gehalten hat, passierte das nicht. Beim Loslassen hat's aber leise Klick gemacht, und beim Drehen am Lenkrad war das Lenkradschloss wieder drin.

    In der Mechanik geht da teilweise Kunststoff auf Metall. Das verschleisst halt und auch die Federn geben nach.

    Wenn ich beim Womo den Schlüssel beim Zurückdrehen auf Null ins Zündschloss gedrückt halte, ist's genau so.

    Denke schon, dass viele mit dem Defekt rumfahren, ohne es zu wissen... bis sie auf einen tüchtigen Prüfer treffen ;)

    Liebe Grüße und schönen Sonntag,

    Alex