Hallo zusammen,
Da demnächst die Hauptuntersuchung bei meinem Womo ansteht, und ich kürzlich mit dem mir bis dato unbekannten TÜV-Mangel eines "in Nullstellung einrastenden Lenkradschlosses" zu tun hatte, würde ich gerne klären, wie sich das beim 280er verhält.
TÜV sagt: solange der Schlüssel steckt, darf das Lenkradschloss nicht einrasten.
Wurde hier auch in einem alten Thread bestätigt. Ich habe da aber leichte Zweifel.
Bei mir ist es so, dass es bei steckendem Schlüssel sehr wohl möglich ist in Nullstellung das Lenkradschloss einrasten zu lassen. Zündschloss kam vor 5 Jahren neu, und verhielt sich schon immer so, meine ich.
Angehängt ist hier ein Auszug aus der Bedienungsanleitung. Sagt meines Erachtens auf Stellung 0 (=ST) sollte das Lenkradschloss einrasten.
Wie verhält sich das denn bei euch?
Liebe Grüße,
Alex