Fahrzeug ablasten um damit eine höhere Anhängelast zu bekommen

  • Also im Prinzip braucht man das Fahrzeug nicht ablasten, sondern "nur" die Anhängelast auflasten.

    Bei mir ist das genauso. Mein Fahrzeug darf 3500 kg wiegen und 1800 kg dranhängen. Zusammen darf ich aber nur 5200 kg fahren. Also entweder das WoMo auf 3400 kg beladen und 1800 kg dran hängen oder WoMo 3500 kg beladen und 1700 kg dranhängen. Daher wäre ein Ablasten nicht nötig.

    Ich würde in dem Fall mich direkt an AlKo wenden. Der Herr Warne (sofern er noch im Unternehmen ist) hat damals bei mir alles gemacht mit Auflasten der Vorderachse, Hinterachse und Zuggesamtgewicht. Der wusste aus dem Kopf raus was geht.

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Hallo Klaus Hymer . Wenn keine Anhängelast eingetragen ist ,kann man auch nix dran hängen.Bei mir war auch nix eingetragen.Mit Tüv-Prüfer sprechen ,der schaut sich die verbauten Komponenten an und recherchiert beim Aufbau-Hersteller.Da gab es einen Thread dazu.Gruß M

  • Hallo,

    was (fast) niemand beachtet: Die AHK und ggf. auch die RV haben einen D-Wert. Der begrenzt auch die Anhängelast.

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Ja ,über den D-Wert ( gibt eine Formel dazu) lässt sich berechnen ,was die AHV ziehen kann.Und dann wird geprüft was das Fzg. ziehen darf .Wenn nix eingetragen ist ,wird er um den TÜV nicht herum kommen.Ich habe die Anhängelast auch der Vollständigkeit halber eintragen lassen .Hat nochmal 200.- gekostet.Dafür sind die Papiere im Falle einer Kontrolle jetzt i.O.

    Gruß M

  • Hallo Leute es geht um das Zuggewicht mit dem Anhänger der eine Auflaufbremse hat!

    Es gibt da eine Möglichkeit die wäre eine Elektromechanische Bremse die kommt aus den Minisattel Bereich sprich bis zum 1,3 fachen vom Zugfahrzeug da man da mit ziehen!

    Zu Beispiel Zugfahrzeug 4500 kg Zgg x 1,3 = 5850 Anhängelast !

  • Das mag ja sein ,daß es sowas gibt.Glaubt der Beamte dann das

    was irgendein Wohnmobilfahrer ihm erzählt oder hält er sich an die Fakten die er schwarz auf weiß in den Papieren stehen hat u.was die Waage anzeigt.So einfach die Gewichte hin u.her rechnen wird wahrscheinlich nicht funktionieren.

  • Hallo Kasi,

    Diese Bremse ist aber weder im PKW noch Womobereich anzuwenden.

    Und wenn das zZgG eben so eingetragen ist nützt die Bremse Dir überhaupt nichts. Da kann man sich auch nichts schönrechnen.

    Gruß Bernd

  • @ klaus hymer 544 .

    Ich habe einen Tüv-Prüfer auf den fehlenden Anhängelast -Eintrag angesprochen.Bin dann mit dem Fzg.vorgefahren .Er hat alle möglichen Typ-Schilder fotografiert. Also Ducato Alu-Schild am Motorraum ,Fahrgestellnummer.

    Alko ,Anhängevorrichtung.Räder u. Reifen. Aufbau Hymer.Der schaut sich auch an wie es verbaut ist.Dann macht er sich an die Arbeit. Fiat weigert sich ,weil Alko Rahmen geändert hat .Zuständig ist der letzte in der Reihe ,der das Fzg. in Umlauf gebracht hat.Kann auch sein,daß der TÜV bessere Informationen von Hymer bekommt als eine Privatperson .Auf jeden Fall hat man es danach schriftlich u.kann es eintragen lassen.So denke ich bin ich auf der sicheren Seite ,ob Kontrolle Schaden oder sonstwas.

    Hoffe geholfen zu haben.

    Gruß M

  • Hallo MP622, ja auf der sicheren Seite möchte ich auch sein. Ich warte jetzt mal auf die Antwort von Hymer, anschließend werde ich beim TÜV mal vorstellig, was die so zusagen haben.

    Danke euch allen für die Antworten, werde berichten (Kan ein wenig dauern) was dabei raus gekommen ist.

    Gruss Klaus

    Gruß Klaus

  • Hab ein Wohnmobil mit Laika Aufbau und Fiat Maxi-Chassis: lt. COC Zuggesamtgewicht = 6250 kg.

    Naja das Zuggesamtgewicht stimmt schon, ABER laut meines Wissens gibt es wohl kein Ducato (Wohnmobil) mit 3t Anhängelast. Was du meinst ist dein Wohnmobil, 4,25t + 2t Anhänger.

    3t bekommt nur der Kastenwagen weil mehr Blech die Anhängerkupplung stabilisiert.

    Steht bei dir echt 3t Anhängelast drin?

    Würde mich wundern....

    Die Gedanken sind Frei, wer soll sie erraten....

  • Steht bei dir echt 3t Anhängelast drin?

    Habe ich gar nicht behauptet. Da hast Du was falsch gelesen.

    Das mit den 3t war der User C0M0 in #33.

    Bei mir stehen 2 t in den Papieren, dürfte aber nicht mehr klappen, da von 4,25 t auf 4,5 t aufgelastet.

    Bleiben nur 1,750 t Anhängelast übrig, da Zuggesamtgewicht 6.25 t.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Zwischen Info

    Die Antwort von Hymer

    Für das angefragte Fahrzeug können leider keine Unterlagen zur Reduzierung der technisch zulässigen Gesamtmasse angeboten werden. Eine entsprechende Gewichtsvariante wurde für dieses Modell und Modelljahr leider nicht angeboten.

    Bitte wenden Sie sich daher in Eigenregie an eine Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV, Dekra,...)

    Das zum TÜV fahren wird aber noch etwas länger dauern, o Anfang nächstes Jahr.

    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus , das ist ja so wie ich geschrieben habe.Ob das in deinem Fall mit Ablastung u. Erhöhung der Anhängelast funktioniert kann auch nur der TÜV klären.Wahrscheinlich wird der Prüfer auch nochmal Rücksprache mit Hymer halten.Und dann kann zumindest ein Wert für die Anhängelast eingetragen werden.Mit dem muß man halt zurecht kommen.

    ( muß das Boot halt etwas kleiner ausfallen 😉)

    Beim TÜV vorstellig werden kannst du ja so ,wie es dir zeitlich reinpasst. Der Prüfer wird wahrscheinlich ein paar Tage für die Recherche benötigen u. danach noch die Eintragung in die Zulassungsbestätigung ,Termin.Ich weiß auch nicht ,ob ich die AHV mal zum ziehen brauche ,aber ich muß mir dann keine Gedanken mehr wegen des fehlenden Eintrags machen.Wünsche schönes Wochenende. Gruß Markus

  • Nochmals zum mitschreiben: Du brauchst keine Ablastung des Zugfahrzeug (dazu wäre auch nichts vom Hersteller nötig da es auch ohne "technische Änderung" geht und nur von der Zuladung abgezogen wird sofern dies möglich ist ) sondern eine Erhöhung der Anhängelast. Du hattest in '#20 geschrieben dass du unter Q nichts eingetragen hast. Das wäre auch seltsam wenn da was stehen würde da dieses Feld für das Leistungsgewicht bei Zweirädern ist.

    Also nochmals: Was steht unter O.1 (das ist über der Reifengröße das linke Feld)

    Wenn etwas geändert werden muss dann diese Eintragung und nichts anderes. Ob allerdings deine AHK und die Befestigung seitens Fahrwerkhersteller bzw. Hymer mehr als 1500Kg kann weiß ich nicht.

    Würde in O.2 nichts stehen hättest du eine Anhängelast von genau 0kg. Dann wäre der Knubbel nur für einen Fahrradträger oder eine Heckbox zugelassen.

    Gruß Ralf