Fahrzeug ablasten um damit eine höhere Anhängelast zu bekommen

  • Hallo zusammen, ich fahre ab Werk einen 4,5 T und darf 1,5T als Anhänger ziehen.

    Ich Frage jetzt nur die, die das schon mal gemacht haben: Ich möchte das Fahrzeug um 250 kg auf 4,25 T ablasten und erhoffe mir davon eine erhöhte Anhängelast auf 1,75 T zu bekommen.

    Eine Anfrage habe ich auch schon nach Hymer geschickt, die Antwort steht noch aus.

    Die AHK ist bis 2T ausgelegt, das sollte also nicht das Problem sein.

    Diese Frage habe ich auch schon in einem anderen Forum gestellt, aber dort konnte mir nicht wirklich geholfen werden.

    Noch ein schönes Rest Wochenende

    Klaus

    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus,

    was sthet denn in Deinem COC für ein zulässiges GespannGesamtGewicht.

    Bei mir steht dort:

    16.4 . Technically permissible maximum mass of the combination ... 6250 kg

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Mei Wohnmobil hatte vorher 4.250 kg und 1.250 kg Anhängelast,

    nach der Auflastung auf 4.500 kg ohne technische Veränderung

    hatte ich 1.500 kg Anhängelast.

    Ich denke das wird bei dir dann nach dem Ablasten identisch sein.

    Du wirst sicherlich auch ein Alko Chassis haben wie ich.

    Wenn ich aber in die Alko Papiere schaue sollten es bei 6.000 kg

    Fahrzeugkombi und 4.250 kg Wohnmobil 1.750kg Anhängelast sein.

    Gruß John

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ihr benötigt neue Polsterbezüge, dann sprecht mich an.

  • Es gibt zwei Arten.

    1. das zulässige Gesamtgewicht.

    Solo Fahrzeug

    2 das Zuggesamtgewicht.

    mit Anhänger und das beträgt zu 95%.. 6000 kg.

    je nach Fahrgestell....auch 5500kg

    Wie du das verteilst ist dein Problem , Hauptsache die Achslasten stimmen.

    Die Gedanken sind Frei, wer soll sie erraten....

  • Das Modell wurde mit Alko Fahrgestell gebaut

    Gruß John

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ihr benötigt neue Polsterbezüge, dann sprecht mich an.

  • Vielleicht ist es ja interessant zu erfahren, welche Anhängelast und welche Gesamtzuglast bisher in den Papieren eingetragen ist.

    z.B. bei der Zugesamtmasse kommt es es nämlich nicht auf die max. zulässigen Gesamtmassen von Fahhrzeug und Anhänger an, sondern auf die tatsächlichen Massen. Wiegt z.B. das Womo tatsächlich nur 4,25 Tonnen (obwohl es lt. Papieren eine zul. Gesamtmasse von 4,5 Tonnen hat) darf es durchaus auch einen tatsächlich 1,75 Tonnen schweren Anhänger ziehen (Vorausetzung: die eingetragene max. Anhängelast ist mind. 1,75 t. und das max zulässige Zuggesamtgewicht ist 6 Tonnen.

    Gruß

    Tom

  • Wiegt z.B. das Womo tatsächlich nur 4,25 Tonnen (obwohl es lt. Papieren eine zul. Gesamtmasse von 4,5 Tonnen hat) darf es durchaus auch einen tatsächlich 1,75 Tonnen schweren Anhänger ziehen

    Das ist schlicht und einfach falsch interpretiert :thumbdown:

    Es gilt immer das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges lt. Papieren.

    Das mit dem Tatsächlichem Gewicht gilt nur für den Anhänger, z.B. wenn dieser leer ist.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Nein, das ist schlicht und einfach falsch interpretiert. :wink

    Für das einzelne Fahrzeug gilt das max. zulässige Gesamtgewicht lt Papieren. Nur beim Zuggesamtgewicht zählt das tatsächliche Gewicht, also das was aktuell auf einer Waage für den gesamten Zug angezeigt wird. Das einzelne Fahrzeug darf dabei nicht schwerer sein als die in den jeweiligen Papieren angegebene max zul. Gesamtmasse, aber sowohl das Zugfahrzeug, als auch der Anhänger dürfen leichter sein als Ihre jeweils max. zul Gesamtmasse, Hauptsache das max. zul. Zuggesamtgewicht und die zul. Anhängelast wird eingehalten.

    Tom

  • Nein, das ist schlicht und einfach falsch interpretiert. :wink

    Hauptsache das max. zul. Zuggesamtgewicht und die zul. Anhängelast wird eingehalten.

    Tom

    und die Achslast nicht 🫣

    Gruß John

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ihr benötigt neue Polsterbezüge, dann sprecht mich an.

  • Genau so ist es richtig.

    Und als Ergänzung: Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als die eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeugs darf (zumindest in Deutschland) die tatsächlich vorhandene Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet werden sofern dessen eingetragene Achslast/Gesamtmasse nicht überschritten wird. Somit darf die Anhängerachse bis zum erreichen der eingetragenen Anhängelast beladen werden. Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers gleich oder kleiner der eingetragenen Anhängelast ist die tatsächlich vorhandene Stützlast Teil der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers Somit dürfte die tatsächliche Masse des Anhängers die eingetragene Anhängelast nicht übersteigen. Die Achslast des Zugfahrzeugs ist dabei trotzdem im Auge zu behalten.

    Dies ist in so fern interessant wenn dem Zugfahrzeug nur ein paar Kilo Anhängelast für die gewünschte Fuhre fehlen.

    Gruß Ralf

  • Tom und Ralf haben es perfekt erklärt. Ist bei unserem auch so durch Carsten Stäbler eingetragen worden. zZGG liegt bei 6000 kg. Womo hat zgG 5500 kg Aufgelastet, Anhängelast aufgelastet 1200 kg. Normal hat das Mobil 5000 und 1000 kg.

    Also wenn ich das Mobil auf 4800 kg bekomme darf ich 1200 ziehen. Sollte ich vorne 5400 kg wiegen darf ich noch 600 kg ziehen.

    Natürlich unter Berücksichtigung der Achslasten.

    Gruß Bernd

  • Hier noch mals die Daten. 4,5 T darf das Womo max. wiegen und ich darf 1,5 T dran hängen. Die Hinterachse kann 2,5 T und die Stützlast ist glaube ich bei 80kg.

    Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe kann ich das Womo zb nur bis 4,2 T beladen und mir dann 1,8 T hinten dranhängen.

    Hymer prüft akt. anhand meiner Papiere was da geht.

    Zu Bernd, muss du den in den Papieren ablasten um auf 4,8 zu kommen oder wie verstehe ich das

    Gruß Klaus

  • Nein, das hast du falsch verstanden oder uns fehlt eine Info.

    Wenn du eine eingetragene Anhängelast von 1500Kg hast darfst du generell nicht mehr anhängen, egal für was die Anhängerkupplung letztendlich ausgelegt ist.

    Und genau um die eingetragene Anhängelast unter O.1 in deiner Zulassungsbescheinigung geht es erstmal.

    Stehen da z.B. 2000Kg drin dann ist das Zuggesamtgewicht (also gewogenes Gewicht von Anhänger und Zugfahrzeug zusammengerechnet) interessant.

    Wenn da dann die 6000 Kilo in der Zulassungsbescheinigung bzw auf deinem Typenschild vom Fahrzeug stehen dürftest du alles was du vorne an Gewicht sparst hinten dazu packen. Das hat aber nichts mit ablasten zu tun (das wären ja zulässige Gesamtgewichte die sich nicht ändern) sondern mit umpacken tatsächlicher Gewichte.

    Du kannst ja mal ein Bild von deinem Fahrzeugschein einstellen. Dazu aber die FIN und deine Daten schwärzen.

    Dann sieht man, ob wir hier seit einigen Beiträgen auf Grund einen Missverständnis aneinander vorbei schreiben.

    Gruß Ralf

  • Ah, endlich bin ich erleuchtet. Es steht keine Anhängelast in meinen Papieren, nur 4,5 t fürs Womo und 6 t Gesamtmasse. Q1 ist ohne Eintrag.

    Wenn ich das Womo mit Beladung nur auf zB 4,2 t bringe , könnte ich eben 1,8 t dranhängen, richtig?

    Gruss Klaus

    Gruß Klaus