nach Selbstausbau Probleme bei TÜV

  • Und den Gasschlauch darfst du nicht so anbringen! :hack

    Der darf nicht durchhängen sondern muss ohne Durchhang montiert werden.

    Also Flasche drehen und den Schlauch als "Spirale" von oben nach unten verlegen. :ja

    Das ist nicht ganz richtig, es handelt sich um einen Niederdruckschlauch, da der Druckminderer direkt an der Flasche sitzt. Die Regel, von der Du screibst, gilt nur für Hochdruckschläuche, wo der Druckminderer am Gehäuse des Gaskastens befestigt ist und Flasche mit Druckminderer mittels Hochdruckschlauch verbunden sind. Diese Druckminderer können dann auch während der Fahrt betrieben werden, da sie mit einem Chrshsensor ausgerüstet sind.

    Viele Grüße

    Frank

  • Ich fahre einen zugelassenen LKW und möchte mir Balkonkästen an die Fenster hängen- ich gehe nicht davon aus, das sich ein Prüfer dafür interessieren wird.

    Na, wenn es immer so einfach wäre.....

    Ist schon etwas älter und vermutlich auch nicht ernst gemeint, regt mich aber dazu an mal zu klären, was eintragungspflichtig ist und v.a. was nicht.

    Balkonkästen, die in den Fenstern hängen wären NICHT eintragungspflichtig, da nicht fest verbaut. Die wären Ladung und die Polizei würde wegen unzureichender Ladungssicherung aktiv werden. So sind z.B. auch Dachträger, die mit "Bordwerkzeug" entfernt werden können NICHT eintragungspflichtig sondern "Ladung" und in der Folge auch alles daran Befestigte - Solarmodule z.B. Deswegen sind z.B. seitlich Leitern gern ein Thema, da Ladung seitlich nicht überstehen darf. Gut, die Debatte ist immer wo die Fahrzeuggrenzen sind, aber lassen wir das.

    Also, wenn die Solarmodule verschraubt sind (nicht geklebt) und damit mit "Bordwerkzeug" abbaubar, sollten diese "Ladung" sein. Insbesondere, wenn sie auf dem Dachträger montiert wurden. Auf dem dürfte ich ja auch Fenster transportieren, sofern gut gesichert.