Hey Gerd,
wenn Du wirklich ein paar Fotos kurz vor dem Vorfall gemacht hast kannst sicher auch die längliche Delle dem aktuellen Schaden zuordnen lassen u über die Versicherung abwickeln. Hast ja dann aktuellen Beweis.
Gruß und viel Erfolg. Lukas
Hey Gerd,
wenn Du wirklich ein paar Fotos kurz vor dem Vorfall gemacht hast kannst sicher auch die längliche Delle dem aktuellen Schaden zuordnen lassen u über die Versicherung abwickeln. Hast ja dann aktuellen Beweis.
Gruß und viel Erfolg. Lukas
Jetzt wäre ich dann aber vorsichtig…
Mit Aufarbeitung des Schadens an der Seite, oder finanziellen Ausgleich, da kaum möglich, kommt man dann vielleicht doch schon an die Grenze des wirtschaftlichen Totalschadens…
Lieber der Spatz in der Hand…
Gruß Jerome
Hallo Gerd,
ich wünsche Dir auf alle Fälle viel Glück bei der Abwicklung. Leider werden nicht vollendete Einbruchsversuche von den Versicherungen gerne als "Vandalismus" eingestuft, und die werden von der Teilkasko üblicherweise nicht abgedeckt.
Ist mit ein Grund, warum ich der Devise folge: Entweder Vollkasko, oder nur Haftpflicht.
MfG
Gerhard
Glasbruch weniger…🤭
Mal gehört wenn Krümelglas das Zeitliche segnet? Wirst auch nicht, weil das praktisch geräuschlos platzt -nur so am Rande .-)
Hast du auch Detailaufnahmen von den Brecheisen-Spuren am Türrahmen.
Rein aus Neugier. Würde mich interessieren wie das da aussieht.
Hast du auch Detailaufnahmen von den Brecheisen-Spuren am Türrahmen.
Rein aus Neugier. Würde mich interessieren wie das da aussieht.
Da schließe ich mich an. Manchmal sind Einbruchspuren nicht immer klar ersichtlich.
Wir werden das ja nie erfahren, was wirklich gewesen ist. Wenn bei der Vermutung auf einen Einbruchsversuchs die Teilkasko den Schaden übernimmt ist das allemal besser als ein Rangierschaden mit Fahrerflucht.
Da hängste dann alleine mit zu.
Gruß Jerome
Abschlußbericht: Meine Teilkaskoversicherung hat dem DEKRA-Gutachter folgend einen Schaden in Höhe von 1350 Euro anerkannt. Da ich im Gegensatz zu der Ansicht des Gutachters in keiner Werkstatt für den Betrag eine neue Standardtür mit Türrahmen sowie den Sicherheitsbügel eingebaut bekomme, habe ich die Option Regulierung auf Gutachterschätzung gewählt, lasse mir den Betrag auszahlen und werde die Arbeiten nach und nach selbst erledigen.
Aber immerhin: In diesem Fall gibt es am Verhalten der Versicherung meiner Ansicht nach nichts zu kritisieren.
Der Hammerhai
............................. habe ich die Option Regulierung auf Gutachterschätzung gewählt, lasse mir den Betrag auszahlen ............................
Aber die Versicherung bezahlt dann den Mehrwertsteueranteil nicht aus, oder?
Bei Fiktiver abrechnung gibt es keine Mehrwertsteuer, solltest du Teile zur behebung des Schadens kaufen, kannst du die Mehrwertsteuer geltend machen.
Gruß Thomas
Richtig.
Gruß Hammerhai (Gerd)