AHK nachgerüstet woher Anhängelast ?

  • Hallo

    das Problem hatte ich auch, im neuen Brief war die Anhängelast verschwunden wurde aber Problemlos und Kostenlos durch die Zulassungsstelle geändert.

    Wir haben erst ausgelernt, wenn alle Finger gleich lang sind

  • Hallo,

    naja wenn es im alten Brief drin steht ist das doch leicht. Wurde beim Wechsel auf den neuen Brief nicht übertragen. So damit zum Strassenverkehrsamt und den Wert eintragen lassen.

    Grüße Rainer

    Moin Rainer,

    seit Einführung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, steht im Brief eh nicht mehr viel drin. Denke daran liegtr dass.

    In wiefern der Teil 1 davon hätte vervollständigt werden sollen, müssen, kann ich nicht sagen :wink

    Gruss Emil

  • Hi Emil,

    das Problem hab ich auch bei den PKWs. Früher standen da alle Reifen-Grössen drin. Heute steht ein Größe drin. Allerdings ist das dann nicht mein Problem.

    Grüße Rainer

  • Hallo

    Bei der Anhängelast verhält es sich etwas anders, die muss eingetragen sein in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter O1 / O2.

    Sollte trotz Nichteintragung der Anhängelast eine Anhängerkupplung verbaut werden, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

    Bei den Reifen hat Rainer natürlich recht, da ist nicht immer ersichtlich welche Größe montiert werden darf.

    Gruß

    Wir haben erst ausgelernt, wenn alle Finger gleich lang sind

  • Schaut doch mal da nach

    Peter144
    30. November 2017 um 17:47

    Gruß Claudius

  • Moin

    War gerade bei der Zulassungsstelle und habe dort mein Problem geschildert.

    Wurde OHNE Bezahlung von Gebühren KOSTENLOS eingetragen!!!!

    Warum kostenlos ?

    Bei der Übertragung vom ALTEN Brief auf den Neuen Brief wurde viel gelöscht , also lag der Fehler bei der Zulassungsstelle !

    Jetzt habe ich die Anhängerlasten u.a. im Schein und Herr Wachtmeister ist ebenso glücklich wie ich.....

    Vielen Dank an Euch für Tipps !!!

    Gruß Rainer

  • Hallo zusammen. Die Betriebserlaubnis erlischt deswegen noch nicht.Probleme gibt es dann wenn etwas daran hängt.Laut meinen Unterlagen errechnet sich die Anhängelast mit folgender Formel.

    D-Wert mal zGg in kg mal 1000 geteilt durch zGg mal 9,81minus 1000mal D-Wert. In meinem Fall wären das 2003....kg das die Anhängevorrichtung kann.Da aber das Gesamtzuggewicht abzüglich zZg geringer ausfällt ,gilt natürlich dieser Wert als Anhängelast.Falls ich jetzt vom Aufbau-Hersteller nix Schriftliches bekomme ,muss ich schauen, ob der TÜV mir das so einträgt.Gruß M

  • Hallo M

    Da passt in Deiner Argumentation leider einiges nicht.

    Über den D Wert kann man nur ausrechnen, was die Anhängerkupplung in Verbindung mit den ZGG darf.

    Das hat leider gar nichts damit zu tun, für welche Anhängelast das Zugfahrzeug freigegeben wurde.

    Der geringere Wert aus der Berechnung über den D Wert und der Freigabe des Zugfahrzeugs zählt. Eine Rückrechnung ist nicht möglich.

    Weiterhin kann sehr wohl das ZGG des Fahrzeugs PLUS die zulässige Anhängelast ÜBER dem ZUGGesamtgewicht liegen.

    Auch das kann man nicht umrechnen.

    Man muss sich dann nur entscheiden, ob man vorne alles ausschöpft und dann einen leichteren Anhänger dran macht oder aber ob man vorne es „leicht“ lässt und dann hinten die Anhängelast ausschöpft. Die Summe der TATSÄCHLICHEN Gewichte darf das zulässige Zuggesamtgewicht nicht überschreiten.

    Gruß Rüdiger

  • Die Antwort von LMC steht noch aus.Mit dem TÜV will ich auch nochmal sprechen,wie man das machen könnte.Ich kann auch nicht sagen ,ob ich die Anhängevorrichtung jemals brauche.Ich hätte nur gern der Richtigkeit halber ,die Papiere ordnungsgemäß. Gruß M

  • Hallo zusammen.Wegen der Anhängelast beim TÜV-Sued gewesen.

    Das Reisemobil wurde damals kurz vor einer Typ-Genehmigung per Einzelabnahme zugelassen. Der Erstbesitzer hat einen Rollerträger montieren lassen ,dafür musste die AHV drunter ,daher der fehlende Eintrag der Anhängelast.Nach Recherche u.Prüfung aller verbauten Komponenten wurde jetzt ,wie damals schon von LMC vorgeschlagen, folgende Anhängelast eingetragen: ungebremst 750 kg. gebremst

    1875 kg.Dies entspricht der Berechnung von Gesamt-Zuggewicht minus zGg Reisemobil.In unserem Fall, 5375 kg-3500 kg=1875kg. Jetzt eben amtlich per Einzelabnahme . Kosten für Alles ca. 200-.

    Hoffe geholfen zu haben.Schönes Wochenende. Gruß Markus