AHK nachgerüstet woher Anhängelast ?

  • Moin

    Ich habe an meinem Fiat Ducato 230 Hymer Camp eine AHK nach gerüstet !

    Am vergangen Sonntag war bei unser Autobahnpolizei "Wiegen" mit Besprechung .....

    Der Grund für mein Wiegen war u.a die Nachrüstung der AHK .

    Es fehlen im Schein die Werte für "gebremste und ungebremste Anhängelast " .....

    Ein eifriger Poliziest könnte mich stehen lassen oder ich führe eine Bescheinigung mit den Werten bei mir mit, so seine Aussage !!

    Falls ich mit Anhänger fahre.

    Naja so dachte ich bis vorhin sollte doch kein Problem sein ....

    Erstmal zu Fiat Prof.

    Aussage... mmhhh ...Sonder KFZ ist ja eigentlich kein Fiat ! :?: =O

    Er fragt mal an aber ich denke da kann er mir NICHT helfen...... :cursing:

    Ok... fahre ich zum örtlichen Hymer Händler .... ist ja ein Hymer .....

    Nö sowas haben WIR nicht !!!!

    Vielleicht beim TÜV mal anfragen ????

    Ok,rufe ich da mal an !

    Antwort ...

    Ja kein Problem , Kollege macht dann ein Gutachten mit Einzelabnahme !!! :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing:

    Ich werde IRRE !!!!

    Hat jemand so ein Gutachten liegen ?

    2.5 TDI 116 PS

    Danke erstmal ... oder ein Tip ?

    Meine Frau reichte mir erstmal ein Snickers rüber als ich zur Diva wurde !!!!! 8o

  • Meine Frau reichte mir erstmal ein Snickers rüber als ich zur Diva wurde !!!!! 8o

    :D

    Hymer selbst könntest Du noch fragen.

    Daß Fiat da nichts zu sagen kann/will, verstehe ich. Denn mit dem Aufbau kann sich auch die zulässige Anhängermasse verändern. In unserem Beispiel: Fiat erlaubt im CoC 2100 kg, Pilote als Aufbauhersteller nur noch 1750 kg.

    Dein 230er ist aus einer Ära, als es noch keine CoC-Papiere gab. Bei unserem Bürstner auf 230er waren die Anhängelasten auch ausgestrichen.

  • Wenn ich das richtig verstehe, dann ist es ein TI, also ein FIAT Triebkopf und hinten mit einem ALKO-Leiterrahmen bzw. ALKO-Hinterachse.
    An der Stelle würde es höchstens eine Antwort von Hymer selbst geben. Und wenn die nichts (oder nichts mehr) an Unterlagen haben, bleibt nur der Weg über die Einzelabnahme beim TÜV.
    Rhetorische Frage: Woher wusstest Du denn bisher, was Du ziehen darfst, ohne das was dazu im Fahrzeugschein/Zulassungsbesch. steht? :/

  • Nein, im Schein steht nix drin !

    Bis dato noch nix gezogen.

    AHK ist von Linnepe (neu) und dort ist NUR die Stützlast 100kg vermerkt!

    Ich gucke gerne nachher nochmal alles durch...

  • Tach,

    Das Problem hatte ich auch. Ich hätte ein Gutachten vom Aufbauhersteller (Miller) gebraucht. Ich hab dann ,bei Gante nachgefragt,

    Freundliche Antwort: Wir haben nix und aus Italien wird es schwer, aaaber, rufen sie mal bei Knox Motors an. Die machen die Technik für uns.

    Das hab ich dann sofort gemacht. Ich hab dann ne Weile mit dem Chef gesprochen. Gutachten hätte er, würde aber, ich weiß nicht mehr genau,

    300 oder 400 Euronen kosten.

    Das Ende vom Lied, ich hab die Kupplung bei ihm einbauen lassen. Der Preis war, meiner Meinung 1a. Complett ca 1400€

    Dass heißt, komplettes Material, der Einbau, seine Jungs haben 7Std rumgeochst, + Tüv Abnahme.

    Ich hätte damals nur für,s Material 1000€ bezahlt

    War jetzt etwas OT, aber so kann es gehen

    Gruß

    Konny

    Denkt dran, alles wird gut :wink

  • Du hast doch vorne im Motorraum ne Plakette eingenietet. Da ist bei mir das Gesamtzuggewicht von 4800kg eingetragen minus dem zul gesamt. Gewicht von 3200kg ergab das die 1600kg Zuggewicht.die wurden dann beim TÜV so eingetragen.

  • Aber wieso will der TÜV eine Einzelabnahme ?????

    Fiat Chassis mit Fahrgestellnummer ergibt Anhängelast XY

    Wer mehr haben will - Einzelabnahme usw....

    Oder ist das schon wieder zueinfach ?

  • Aber wieso will der TÜV eine Einzelabnahme ?????

    Fiat Chassis mit Fahrgestellnummer ergibt Anhängelast XY

    Wer mehr haben will - Einzelabnahme usw....

    Oder ist das schon wieder zueinfach ?

    Ist halt kein komplettes Fiat Chassis (Wenn du so etwas meinst, wie einen Ducato Pritschenwagen), sondern im Prinzip ne "Bastelllösung" mit einem FIAT-Triebkopf, einem ALKO-Leiterrahmen/Achse und einem Hymer Aufbau. Da würde ich als Triebkopf Hersteller auch nichts unterschreiben/freigeben.

    Zu Frage 2 - Ja!

  • Und mal bei Alko anfragen, die vertreiben ja auch Anhängerkupplungen über Saeiko.

    Mir wollte weder Fiat noch Dethleffs ein Gutachten zur Auflastung der Hinterachse geben, dann bei Alko angerufen und siehe da habe ich gegen 190€ bekommen.

    Ok da warst du schneller

    Gruß John

    Gruß John

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    Ihr benötigt neue Polsterbezüge, dann sprecht mich an.

  • moin

    Anruf von Fiat Prof. erhalten!

    NEIN , gibt es nicht machen wir nicht bla bla bla...

    Der Meister hat mit seinem TÜV Beamten gesprochen....

    Einzelabnahme es gibt da KEINEN anderen Weg!

    In der ABE zur AHK steht drin . Anhängelast siehe Vehicle..... :D :D :D

    Thema kann dann gerne geschlossen werden.....

    Vielen Dank trotzdem !!!!

  • Hallo zusammen.

    Bei uns ist auch keine Anhängelast eingetragen .Auf der Anhängevorrichtung befindet sich ein Aufkleber mit ,ich glaube kN-Angabe.Damit kann man die Last für die AHK berechnen u.dann vom Gesamtzuggewicht abziehen.So hat man uns erklärt.Es gibt glaube ich auch 2 verschiedene AHK,s, Solche Kugelköpfe die nur mit 2 Schrauben befestigt sind u.welche mit 4 Schrauben. Schöne Feiertage. Gruß M

  • Hallo,

    naja wenn es im alten Brief drin steht ist das doch leicht. Wurde beim Wechsel auf den neuen Brief nicht übertragen. So damit zum Strassenverkehrsamt und den Wert eintragen lassen.

    Grüße Rainer

  • Hallo zusammen.

    Bei uns ist auch keine Anhängelast eingetragen .Auf der Anhängevorrichtung befindet sich ein Aufkleber ........

    Interessante Theorie, dass ein Aufkleber des AHK-Herstellers die Anhängelast des Zugfahrzeuges definiert.
    Hauptsache die Herren in blau/weiß glauben das im Falle einer Kontrolle dann auch.

    Denen hat man nämlich beigebracht, dass die zulässige Anhängelast in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ex Fahrzeugschein) in Feld O.1und O.2 eingetragen ist.
    Kein Eintrag - keine zulässige Anhängelast.

    TÜV/DEKRA/GTÜ ect...... beraten da gerne!