Gesamtzugsgewicht Ducato 280???

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Yogibear

    Ja aber WOHER stammt diese Reduzierung? Nach welcher Richtlinie oder EG Prüfgrundlage wurde das hier ausgestellt?

    Meines erachtens hat das immer noch rein gar nix zu tun mit der Auflastung vom Womo. Das Womo wird ja dementsprechend umgerüstet in Sachen Bremsverstärkung, Fahrwerk!

    Wenn müsste man dann schon eher das Anfahrvermögen nachweisen da das Womo 400kg schwerer ist als das vorherige Gesamtgewicht vom Womo, das würde mir persönlich einleuchten....

  • Hmm, ich denke dass wennschon der Chassis-Hersteller (Fahrzeughersteller) ne Anhängelast festlegt und nicht eine Firma welche "nur" nen Aufbau draufsetzt auf ein Chassis. Deshalb ist es nach wie vor ein FIAT sonnst müsste der Fahrzeughersteller Hymmer sein im Ausweis. Hymmer ist aber nur "Der Umbauer" respektive "der Aufbauer" von einem Aufbau auf ein FIAT Chassis.

    PS: Natürlich ist nen fast 3Tonnen Ducato mit dem kleinen 1.9TD und nem 1000kg Anhänger ein Pausezeichen da muss ich Dir recht geben. Anfahren bei 15% Steigung kannst logischerweise vergessen, aber da ich mit dem Kartanhänger sowieso nur von Rennpiste zu Rennpiste fahre, weiss ich WO ich von A nach B fahre wo keine zu krassen Steigungen sind. Und da der Anhänger logischerweise ne gebremste Ausführung ist bei dem Gewicht, geht das einwandfrei und habe mir in den 10Jahren noch nie ne Bremse heissgefahren! Auch nicht über den Gotthard Pass Talwärts...keine heissen Bremsen. :) Kupplung ist ebenfalls mit 205000km die originale 1. drinnen.

    War eventuell falsch ausgedrückt. Die Fahrzeuge brauchten eine Abnahme vom TÜV, dass die so mit dementsprechenden Überhang und sonstigem eine Zulassung bekommen. Im Zuge dessen wurde dann die Anhängelast nach Vorgaben vom TÜV, bzw. in Zusammenarbeit mit dem, vom Fahrzeug-/Aufbauhersteller angepasst. Da geht es fahrzeugtechnisch nicht nur um das was der ziehen könnte und Stützlast usw. sondern u.a. auch um den Abstand der AHK von der HA („Knickpunkt“). Und das ist vom Aufbauhersteller beeinflussbar bzw. vorgegeben bzw. abhängig.

    Der Fahrzeughersteller (Fiat) gibt nur die maximale Anhängelast für Serienfahrzeuge mit fest definierter AHK vor. So wirst du bei „normalen“ Pritschen, Kawas usw. immer die gleiche Anhängelast in den Papiern haben, bei den Womos mit Aufbau variiert die (siehe andere Beiträge).

    Aber nochmal. Ohne Gewähr, mein Kenntnisstand.

  • Yogibear

    Ja aber WOHER stammt diese Reduzierung? Nach welcher Richtlinie oder EG Prüfgrundlage wurde das hier ausgestellt?

    Meines erachtens hat das immer noch rein gar nix zu tun mit der Auflastung vom Womo. Das Womo wird ja dementsprechend umgerüstet in Sachen Bremsverstärkung, Fahrwerk!

    Wenn müsste man dann schon eher das Anfahrvermögen nachweisen da das Womo 400kg schwerer ist als das vorherige Gesamtgewicht vom Womo, das würde mir persönlich einleuchten....

    Siehe meine vorherigen Beitrag. Und nach welcher Rechtslage das passier bzw. damals gemacht worden ist weiß ich nicht und interessiert mich auch nicht. Das Gutachten von GS ist vom TÜV so geprüft bzw. nach dessen Angaben erstellt worden. Auch mit Fahrversuchr usw..

    Kannst ja versuchen das anzufechten. Die Gutachten wurden vor 30 Jahren erstellt…viel Erfolg dabei.

  • Wenn müsste man dann schon eher das Anfahrvermögen nachweisen da das Womo 400kg schwerer ist als das vorherige Gesamtgewicht vom Womo, das würde mir persönlich einleuchten....

    Da geht’s nicht nur ums Anfahren und Bremsen. Die Physik ist da schon n bisl komplexer und wenn nen Hänger dran hast dann noch mehr.

    Aber das ist ein Thema um es mit dem Ingenieuren und Physikern zu diskutieren.

  • Yogibear

    Kannst Du mir bitte per Mail oder via PN angeben welche Gutachtennummer das Gutachten von Goldschmitt hat, und welcher TÜV dies dazumals erstellt hat? Dann werde ich direkt beim zuständigen TÜV anfragen wie nach welcher Grundlage / Richtlinien solch eine Reduzierung der Anhängelast gerechtfertigt ist, und wie dies technisch begründet wird.

  • Da gehts um das Zug Gesamt Gewicht, nicht um die zulässige Anhängelast.

    Bei meinem 290er habe ich 1500 kg Anhängelast eingetragen. Das WoMo hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg, summasumarum wären das 5000 kg. Meine Fahrzeug hat aber lt. TÜV nur ein zulässiges Zuggesamtgewicht von 4800 kg. Heißt unter Beachtung der Achslasten darf ich nur entsprechend bis 4800 kg kommen. Bei voller Ausnutzung der Anhängelast darf das WoMo höchstens 3300 kg auf die Waage bringen.

    leben und leben lassen

  • Yogibear

    Kannst Du mir bitte per Mail oder via PN angeben welche Gutachtennummer das Gutachten von Goldschmitt hat, und welcher TÜV dies dazumals erstellt hat? Dann werde ich direkt beim zuständigen TÜV anfragen wie nach welcher Grundlage / Richtlinien solch eine Reduzierung der Anhängelast gerechtfertigt ist, und wie dies technisch begründet wird.

    Gutachten Nr. 1810090075 vom 27.05.2002

    TÜV AUTOMOTIVE GMBH Untemehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen

    Otto-Lilienthal-Str. 16

    D-71034 Böblingen

    Die Prüfungen wurden gemäß dem VdTÜV-Merkblatt 751 und

    R E G 71/320/EWG in der Fassung 98/12/EWG aus einer Ge-

    schwindigkeit von 80 km/h und 110 km/h durchgeführt.“


    Ältere Gutachten waren m.W. nach vom Inhalt her gleich und wurden durch dieses ersetzt.

    Viel Erfolg. Wird aber nichts bringen. Warum auch?

  • Da gehts um das Zug Gesamt Gewicht, nicht um die zulässige Anhängelast.

    Bei meinem 290er habe ich 1500 kg Anhängelast eingetragen. Das WoMo hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg, summasumarum wären das 5000 kg. Meine Fahrzeug hat aber lt. TÜV nur ein zulässiges Zuggesamtgewicht von 4800 kg. Heißt unter Beachtung der Achslasten darf ich nur entsprechend bis 4800 kg kommen. Bei voller Ausnutzung der Anhängelast darf das WoMo höchstens 3300 kg auf die Waage bringen.

    Hab ich weiter oben schon so geschrieben.

    Und ich denke, dass du ein Maxi-Fahrgestell hast ohne nachträgliche Auflastung. Kann das sein?

  • Da ich ich vor ein paar Jahren auch damit beschäftigt habe,kann ich Dir sagen das zZGG legt einzig und alleine der Fahrzeughersteller fest. Und das ist bei Dir Hymer und nicht Fiat.

    Da ändert auch eine Auflastung nichts ,es ist genau so wie Yogibaer es geschrieben hat.

    Unser hat 6000 kg davon 5000 kg Womo, als ich eine AHK bei Stäbler habe einbauen lassen hat er mit dem TÜV 1200 kg Anhängelast eingetragen aber nur wenn ich vorne 4800 kg wiege.

    Habe danach mein Womo Auflasten lassen auf 5500 kg,also nur noch 500 kg Anhängelast wenn vorne voll. Habe mit Hymer telefoniert, gemailt und auf der Messe gesprochen, Hymer ist Erbauer und legt es fest.

    Gruß Bernd

  • oldie1200

    Ich habe mehrere verschiedene 280er Fzg. Ausweise schon gesehen hier in der Schweiz, aber bei allen mir bekannten 280er wurde NIE ein Zug Gesamt Gewicht definiert, ebenso würde diese wichtige Angabe auf dem originalen Typenschild stehen müssen von FIAT welches auf der Kühlertraverse aufgenietet ist, aber bei keinem wurde dieses Feld beschriftet, resp. eingeschlagen. Meines Wissens auch nicht bei den 280er in DE .....

    Also WOHER stammen denn die Angaben vom Zug Gesamt Gewicht bei den 280er wenn der Hersteller FIAT dies gar nicht definiert hat...? :/ Der Fahrzeughersteller ist verantwortlich für diese Angaben, erst wenn ein Umbauer in die Fahrzeugstruktur/Chassis eingreift ändert sich diese Situation.

  • Da ich ich vor ein paar Jahren auch damit beschäftigt habe,kann ich Dir sagen das zZGG legt einzig und alleine der Fahrzeughersteller fest. Und das ist bei Dir Hymer und nicht Fiat.

    Da ändert auch eine Auflastung nichts ,es ist genau so wie Yogibaer es geschrieben hat.

    Unser hat 6000 kg davon 5000 kg Womo, als ich eine AHK bei Stäbler habe einbauen lassen hat er mit dem TÜV 1200 kg Anhängelast eingetragen aber nur wenn ich vorne 4800 kg wiege.

    Habe danach mein Womo Auflasten lassen auf 5500 kg,also nur noch 500 kg Anhängelast wenn vorne voll. Habe mit Hymer telefoniert, gemailt und auf der Messe gesprochen, Hymer ist Erbauer und legt es fest.

    Gruß Bernd

    Falsch Bernd

    Fahrzeughersteller ist FIAT AUTO S.P.A. auch auf dem Typenschild. Hymer ist nur ein Umbauer!

    Hymer kauft Chassis/Kabine oder nur Rollchassis und baut darauf seine Aufbauten. Wenn der Fahrzeughersteller Hymer währe, so würde auch im Fzg.Ausweis Hymer drin stehen.

  • Falsch Bernd

    Fahrzeughersteller ist FIAT AUTO S.P.A. auch auf dem Typenschild. Hymer ist nur ein Umbauer!

    Hymer kauft Chassis/Kabine oder nur Rollchassis und baut darauf seine Aufbauten. Wenn der Fahrzeughersteller Hymer währe, so würde auch im Fzg.Ausweis Hymer drin stehen.

    Deine Anhängelast und das Zuggesamtgewicht wird im Zuge des Umbaus durch Hymer und den TÜV angepasst in Abhängigkeit von deinem Aufbau.

    Siehe oben.

  • Deine Anhängelast und das Zuggesamtgewicht wird im Zuge des Umbaus durch Hymer und den TÜV angepasst in Abhängigkeit von deinem Aufbau.

    Siehe oben.

    dies mag allenfalls für DE so sein, aber nicht in der Schweiz. Meine AHK ist nicht von Hymer.

    Immer der Umbauer muss den Nachweis erbringen, dass der Umbau gemäss Richtlinien/Vorschriften/Gesetzen entsprechend ist, NIE der Fahrzeughersteller selbst!

    Bitte nicht verwechseln mit Richtlinien und Vorschriften wie heutzutage eine AHK oder Auflastung geprüft wird!!!! In den 80er Jahren wahr ettliches noch ganz anders....genauso in CH sowie auch in DE.

  • Mein Hochseedampfer Hat ein Fahrzeuggewicht von 3500kg und eine Anhängerlast von 1800kg, also 5300kg Zuggesammtgewicht ohne Einschränkung bei Steigungen.

    Ein Zuggesammtgewicht ist auch bei mir nicht eingetragen.

    Ich habe aber 2,5 Td, große Bremsen vo/hi, 5 Blattfeder + Zusatzluftfeder/hi, Motorradträger, Ahk.

    Hersteller eingetragen ist Fiat.

    Gruß
    mowgli