Gesamtzugsgewicht Ducato 280???

  • Hat jemand Dokumente oder Unterlagen vom Ducato280 wo irgendwo nachzulesen ist, wie hoch das Gesamtzugsgewicht von nem Ducato 280 sein soll??

    Meines Wissens und bisherige Recherchen haben bis jetzt ergeben, dass für den Ducato 280 gar nie von seitens Fiat oder SEVEL ein Gesamtzugsgewicht definiert worden ist....

    Wer weiss hier eventuell was genauer oder hat genauere Infos darüber?

    MfG Reto :wink

  • Hallo Reto,

    Du brauchst nur in Deien Fahrzeugpapiere unter F1 und/ oder F2 zu schauen, da steht das zGG.

    Oder gibt es in der Schweiz andere Papiere?

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Hi

    In dem Fahrzeugtypenschein welche vom Bundesamt für Strassen erstellt werden bei der 1. Homologation wurde kein Gesamtzugsgewicht hinterlegt oder angegeben.

    Was steht den bei Euch in Deutschland bei dem Gesamtzugsgewicht?

  • Hallo Bernd,

    Du hast recht, er sucht das Zuggesamtgewicht (er schreibt: Gesamtzugsgewicht)

    Wenn man kein COC für sein altes Fahrzeug hat, dann kann man das auch errechnen:

    zGG (zulässiges Gesamtgewicht lt. F1) + technisch zulässige Anhängelast gebremst (O2) = Zuggesamtgewicht (ZzGG)

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Hallo Reto,

    nach Deinen Papieren

    Position 33 = 3100 kg zGG, Position 31 = 1350 kg max. Anhängelast

    3100 kg + 1350 kg = 4450 kg

    So wird bei uns gerechnet, wenn keine Angabe in den Papieren steht.

    Leider weiß ich nicht was bei den Angaben die Kennzeichnung ** bedeutet.

    Links ist das Bild ja abgehackt.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Das Gesamtzuggewicht beträgt für das in der Schweiz zugelassene Fahrzeug gemäss abgebildetes Ausweises: 4450 kg

    Das Gesamtzuggewicht ergibt sich automatisch durch Gesamtgewicht des Fahrzeuges plus maximale Anhängelast.

    Daher ist die Eintragung des Gesamtzuggewicht nicht erforderlich. Anders sieht es aus, wenn es weniger wie der errechnete wert ist. Dies ist äusserst selten der Fall.

  • Der Grund weshalb ich hier nachfrage ist folgender;

    Ich würde sehr gerne mein Womo Auflasten auf 3500kg da das Leergewicht laut Fahrzeugwaage bei weitem NICHT übereinstimmt mit den lachhaften 2050kg von meinem Fzg. Ausweis. Als ich 2017 das Womo widermahl prüfen musste bei der MFK (TÜV), musste ich auf die geeichte Fzg. Waage und ich bin erschrocken wie schwer mein leeres Womo gewesen ist; Sagenhafte 2720kg !!!! Es wahren aber alle Schränke, Staufächer ectr. komplett leer.....also keinerlei Uttensilien wie Werkzeuge, Kleider, Besteck, Teller, Pfannen ectr. drinnen.

    Somit wusste ich, dass dazumals entweder der Schweizer Importeur oder wer auch immer nen komplett falsches Leergewicht angegeben hatte....oder aber die hatten dazumals den Ducato 280 Homologiert ohne jegliche Innenausstattung!!! Ich kanns mir nicht erklären woher diese enorm grosse Differenz von 670kg herkommt. ( 2050kg lauf Fahrzeugausweis (CH-Homologation) und dem tatsächlichen Leergewicht von 2720kg)

    Mein Problem ist, dass wenn ich den bekannten Auflastungsumbau von Goldschmitt machen würde, mir die 400kg welche ich nachher mehr habe auf 3500kg, lauf CH-Gutachten an der Anhängelast abgezogen würde.

    Ich hatte mit den zuständigen CH Leuten gesprochen und habe relativ schnell bemerkt, dass diese nach der aktuel neusten Fassung wie es praktiziert wird bei den neuen Autos gehandhabe würde. Ich aber meine, dass logischerweise wenn dazumals KEIN Gesamtzugsgewicht vom Hersteller definiert wurde, mir die jetzigen 1350kg Anhängelast bleiben müssten!

  • Hallo bei meinen ersten WOMO ein Ducato 280 mit Fiat Motor ca 75 PS 4500 kg Zuggewicht und beim Peugeot J5 mit 72 PS (Ducato 280 L Fahrgestell) mit Nutzlast Erhöhung auf 3500 kg war das Zuggewicht 4900 kg!

    Gruß Claudius

  • Sorry Leute, ich suche einen offiziellen Nachweis von dem Gesamtzugsgewicht des Herstellers, keine Rechenbeispiele.

    PS: die zwei Sternchen ** im Ausweis bedeuten; keine Angaben vorhanden bei der CH-Homologation.

    Pss: Meine AHK wurde von nem dazumaligen Fachbetrieb in der Schweiz erstellt (WANN weiss ich nicht, kann von Anfang an gewesen sein)....dazumals konnte jeder welcher AHK's herstellen konnte einfach selber das Zugsgewicht festlegen frei nach Lust und Laune.

  • Habe natürlich auch mit Goldschmitt Schweiz kontakt aufgenommen und mit dem Herr gesprochen dass es für mich absolut NICHT logisch ist, dass wenn ich von 3100kg auf 3500kg auflaste, mir danach diese 400kg von meiner Anhängelast weg genommen werden. Ebenfalls habe ich mit dem DTC (Dynamic Test Center) telefonischer Kontakt gehabt, da ich dem DTC unterstellte, dass das DTC selbst beim umschreiben vom deutschen Gutachten auf das Schweizer Dokument "vermutlich" nen Fehler passiert sein muss, und ich somit einsicht haben möchte in das originale deutsche Gutachten von Goldschmitt. Das wurde mir verweigert.

    Kann mir jemand ne Kopie vom originalen Goldschmitt Gutachten von Deutschland zusenden per Mail auf retolea @ blxxxx.ch?

    PS: Der ach so tolle hochgebildete Engineer vom DTC wollte mir erklären, das nach der Auflastung um diese 400kg diese 400kg ebenso auf die vorhandenen Schraubverbindungen der jetzt schon installierten AHK wirken werden.....

    Ich konnte echt nur noch laut herauslachen was für ein Blödsinn er mir da erzählen wollte.....

    Edit: Mail-Adresse aus Sicherheitsgründen unkenntlich gemacht. Bitte per PN austauschen. Gruß Laika78

    Einmal editiert, zuletzt von Laika78 (26. März 2023 um 19:35)

  • Für Deutschland und ohne Gewähr:

    Der Aufbauhersteller legt die zulässige Anhängelast und damit das Zuggesamtgewicht fest auf Grund von Aufbaulänge usw. in Abhängigkeit des zgG. des Fahrzeugs bei Auslieferung und den Herstellerangaben. Falls aufgelastet wird muss das dementsprechend reduziert werden.

    Beispiel (bei meinem Fahrzeug, 290er 55kW):

    Bei Auslieferung 2800kg plus 1700kg Anhängelast ergibt 4500kg Zuggesamtgewicht.

    Aufgelastet auf 3100kg bedeutet dann Anhängelast 1400kg.

    Nochmals aufgelastet auf 3500kg bedeutet dann 1000kg Anhängelast.

    Bei mir wurde das allerdings nie in den Papieren berichtigt und deshalb dürfte ich laut Fahrzeugschein 3500kg plus 1700kg Hänger bewegen was 5200kg Zuggesamtgewicht entspricht. Das möchte man mit dem Fahrzeug sicher nicht machen.

    Durch diese Angaben kommen auch die unterschiedlichen Angaben zu Anhängelasten in den Papieren zustande.

    Wie gesagt, ohne Gewähr. So mein Kenntnisstand, schriftlich hab ich das nicht.

    Ich hab aber auch noch was im Kopf mit 4200kg Zuggesamtgewicht bei den Typ 14. Also höchste Anhängelast 1700kg bei tatsächlichem Fahrzeuggewicht (nicht Angabe in den Papieren) von 2500kg. Dementsprechend reduziert sich das wenn das Fahrzeug real schwere ist.

  • Hmm, ich denke dass wennschon der Chassis-Hersteller (Fahrzeughersteller) ne Anhängelast festlegt und nicht eine Firma welche "nur" nen Aufbau draufsetzt auf ein Chassis. Deshalb ist es nach wie vor ein FIAT sonnst müsste der Fahrzeughersteller Hymmer sein im Ausweis. Hymmer ist aber nur "Der Umbauer" respektive "der Aufbauer" von einem Aufbau auf ein FIAT Chassis.

    PS: Natürlich ist nen fast 3Tonnen Ducato mit dem kleinen 1.9TD und nem 1000kg Anhänger ein Pausezeichen da muss ich Dir recht geben. Anfahren bei 15% Steigung kannst logischerweise vergessen, aber da ich mit dem Kartanhänger sowieso nur von Rennpiste zu Rennpiste fahre, weiss ich WO ich von A nach B fahre wo keine zu krassen Steigungen sind. Und da der Anhänger logischerweise ne gebremste Ausführung ist bei dem Gewicht, geht das einwandfrei und habe mir in den 10Jahren noch nie ne Bremse heissgefahren! Auch nicht über den Gotthard Pass Talwärts...keine heissen Bremsen. :) Kupplung ist ebenfalls mit 205000km die originale 1. drinnen.