nur darin liegt (also nicht fest angebracht ist) oder ohne Zulassung für Straßenfahrzeuge (eventuell sogar ohne Belüftung) darin verschraubt ist ändert das nicht wirklich etwas daran dass er zur Womo-Zulassung nicht geeignet ist.
Und wenn Du noch so oft irgend welche Paragraphen zitierst und sonst was verlinkst, Tatsache ist:
Der Kastenwagen (LLKW-Zulassung) wurde ausgebaut, eine Dieselheizung eingebaut und neben einiger Möbel und einer versenkbaren Spüle auch ein Schublade mit einem 2 Flammenkocher mit Kartuschen (verschraubt).
Daraufhin erhielt das Fahrzeug die Wohnmobilzulassung ! Punkt und schriftlich nachweisbar.