Gaskochfeld mit Batterie/Piezozündung

  • Hallo!

    Der Vorbesitzer meines Wohnmobils hat die Küche komplett ausgebaut.

    Ich möchte keine "Standard-Wohnmobil-Kochfeld-Spühlkombination" verbauen, da mir diese nicht so gefallen und oft sehr teuer sind.

    Daher möchte ich einfach ein 2-flammiges Kochfeld und ein kleines Spülbecken verbauen.

    Ich habe schon Amazon durchforstet aber bisher habe ich keines mit einer Zulassung bzw. mit festen Brennerdeckeln (das ist ja wohl eine Voraussetzung neben der CE-Zertifizierung) und ohne 220 Volt-Anschluss gefunden.

    Kann mir jemand ein paar geeignete Produkte nennen?

    Vielen Dank! :S

  • CE hin oder her: Du benötigst ein für Fahrzeuge zugelassenes Kochfeld. Dahinter stecken die festen Brennerdeckel, die Zündsicherung, die CE Kennzeichnung ist dann aber auch vorhanden.

    Das ganze wird dann auf ein 30mbar mit entsprechendem Vordruckregler rauslaufen da du vermutlich eine 50mbar Anlage hast und 50mbar Geräte nur noch als Ersatz für bereits vorhandene Geräte verbaut werden dürfen- Dementsprechend selten sind diese geworden.

    Ist die Gasanlage komplett ausgebaut? Dann wäre eh nur noch eine 30mbar Anlage als Neueinbau zulässig. Spart dann auch den Vordruckregler.

    Gruß Ralf

  • Standard-Wohnmobil-Kochfeld-Spühlkombination"

    Es gibt auch im Campingzubehör Kochfelder ohne Spüle. Die gibt es dann als 1er, 2er, 3er und sogar 4er. Mit und ohne Glasabdeckung.

    z. B. hier:

    https://www.campingwagner.de/

    Als Spülbecken kannst Du dann Alles nehmen, was Dir gefällt.

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Tach

    Es kann auch ein 50mb ,wenn verfügbar verbaut werden,Es ist ja keine Neuzulassung.

    Umrüstung auf 30mb,würde bedeuten auch Heizung und Boiler sind zu ändern.Auch braucht der Kocher keine Piezo oder Elektro Zündung.

    die Notlösung wäre ,wenn es reicht ein Tischkocher mit Patronenbetrieb.

  • Moin,

    ich würde mir diese mal anschauen, CE und mit geschraubten Brennern.

    Gruß John

    Gruß John

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    Ihr benötigt neue Polsterbezüge, dann sprecht mich an.

  • Tach

    Es kann auch ein 50mb ,wenn verfügbar verbaut werden,Es ist ja keine Neuzulassung.

    Umrüstung auf 30mb,würde bedeuten auch Heizung und Boiler sind zu ändern.Auch braucht der Kocher keine Piezo oder Elektro Zündung.

    die Notlösung wäre ,wenn es reicht ein Tischkocher mit Patronenbetrieb.

    Hast du meinen Beitrag gelesen? Wenn eine Gasanlage (Heizung, Kühlschrank) in 50mbar vorhanden sind kann ein 30mbar Gerät mit einem Vorduckregler betrieben werden falls kein 50mbar Kocher der gefällt verfügbar ist. Sollten aber keine Geräte mehr vorhanden sein wäre es eine Neuanlage. Dann wären nur 30mbar zulässig.

    Aber: Da sein Fahrzeug vor Bj 90 ist könnte man ja bei fehlendem Gasheft davon ausgehen dass schon immer eine 50mbar Anlage verbaut war . Dann könnte auch ein einzelnes 50mbar Gerät als Ersatzgerät in einer Altanlage durchgehen. (dies nur mal als loser Gedanke für Selbstausbauer die 50mbar-Geräte verbauen möchten)

    Der von John verlinkte Kocher kann ja alle Arten. Der wäre dann sowohl in einer Altanlage als auch in einer Neuanlage verwendbar.

    Der Kocher braucht keine Piezo/ ElektroZündung. Diese scheint hier aber der Wunsch zu sein.

    Davon abgesehen: Ich gehe mal davon aus, dass das Fahrzeug des TE als Wohnmobil zugelassen ist. Da ist eine fest verbaute Kochgelegenheit meines Wissens nach immer noch vorgeschrieben. Dann fällt auch der Kartuschenkocher raus.

    Gruß Ralf

  • Ich gehe mal davon aus, dass das Fahrzeug des TE als Wohnmobil zugelassen ist. Da ist eine fest verbaute Kochgelegenheit meines Wissens nach immer noch vorgeschrieben.

    Das stimmt nicht !

    Der Nachbar hat ein Wohnmobil (Kasten) ganz ohne Gasflaschen.

    Heizung = Dieselheizung

    Kühlung = Kompressor 12 Volt

    und

    Kochen: 2 Flammenbrenner mit Kartusche in einer Schublade montiert.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

    Einmal editiert, zuletzt von Laika78 (17. März 2023 um 09:44)

  • Eine Gasanlage ist keine Pflicht und war es auch noch nie. Bei der "Kochstelle" scheint es wohl regional unterschiedlich zu sein. Als "Südländer" kenne ich nur die fest verbauten Kochstellen (elektrisch oder gasbetrieben) als zulässig.

    Zitat

    5. Herd für die Wohnmobil-Zulassung


    Frei stehende Gaskocher werden vom TÜV nur selten akzeptiert.

    Als "Herd" wurden in der Vergangenheit mitunter Gaskartuschen-Kocher akzeptiert, sofern sie für Innenräume zugelassen waren. Das hat sich mittlerweile geändert:

    • DEKRA und TÜV Rheinland bestehen nun auf einen festen Einbau des Kochfeldes.
    • Der TÜV Nord hält hingegen die Verwendung von transportablen, einflammigen Gaskartuschen-Kochern als Kochgelegenheit für möglich, wenn der Kocher für den Betrieb einen festen Stand aufweist und eine sichere Unterbringung gewährleistet ist.
    • Für den TÜV Süd kommen Spirituskocher infrage, die sowohl für den Innenraum geprüft sind, als auch verschraubt werden können. Davon wiederum hält der TÜV Rheinland gar nichts.

    Als Alternative für Ausbauer, die keine komplette Gasanlage einbauen wollen, kommen fest einbaute Elektroplatten in Betracht. Diese müssen jedoch nach VDE-Vorschriften fest verdrahtet sein sowie mit Sicherungsschutz und einer entsprechenden Außensteckdose versehen sein.

    Quelle: https://www.promobil.de/werkstatt/anfo…mobilzulassung/

    Aber wir schweifen von der ursprünglichen Frage ab.

    Gruß Ralf

  • Zitat vom TÜV Nord, der laut o.g. Link angeblich einen transportablen Kocher für zulässig hält:

    Zitat

    Der Kocher (Gas-, Elektrokocher oder Spiritus). Wichtig ist, dass Sie auch auf kleinem Raum gut hantieren können und auch für die Küchenutensilien Platz finden. Der Kocher muss fest im Fahrzeug eingebaut und für den Betrieb in Fahrzeugen geeignet sein.

    Quelle

    Das mit dem transportablen Kocher ist also eine Falschmeldung.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Manno, Gerhard war einsam, aber schneller.... :wink

    na ja Lothar, man kann alles und jedes in Frage stellen, aber zweifelst Du auch das an?

    P.S. Spirituskocher gab es auch früher mal im Multivan, der genau deshalb nicht als Wohnmobil zugelassen werden musste. Ist halt alles im fluss und nicht statisch - Gesetze und Regeln ändern sich und man darf nur den aktuellen Stand betrachten.

    Gruß Volkmar

  • Und die "normalen" Journalisten (Schreiberlinge), auch bei diesem Verlag, sind nicht unfehlbar und kennen nicht alle Gesetze.

    Daher ist für mich das Zitat wertlos, da keine verlässliche Quelle.

    Für dich mach ich mir doch die Arbeit. ;)

    Zitat

    5.1Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst: a)Tisch und Sitzgelegenheiten,
    b)Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
    c)Kochgelegenheit und
    d)Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

    Anlage XXIX StVZO - Einzelnorm

    Gruß Ralf

  • Aber: Da sein Fahrzeug vor Bj 90 ist könnte man ja bei fehlendem Gasheft davon ausgehen dass schon immer eine 50mbar Anlage verbaut war . Dann könnte auch ein einzelnes 50mbar Gerät als Ersatzgerät in einer Altanlage durchgehen. (dies nur mal als loser Gedanke für Selbstausbauer die 50mbar-Geräte verbauen möchten)

    Die Bedingungen bei Erstzulassung interessieren erst mal nicht. *

    Wenn das Fahrzeug noch nie eine Gasanlage hatte, bzw diese ausgebaut wurde ist es eine Neuanlage. Worauf soll sich ein Bestandschutz beziehen wenn es keinen Bestand (mehr) gibt? Dass es aber eine Möglichkeit gibt, auch 50mbar abzunehmen habe ich oben schon geschrieben. Dies hängt aber vom Wohlwollen des Prüfers ab und wie man sich dem gegenüber gibt. Mit schlauen Sprüchen kommt man da bei manchen nicht weiter...

    Wenn ein großer Teil der 50mbar Anlage noch existiert ist ein Austausch eines Gerätes natürlich kein Problem.

    * Bis in die ca. 1990er war z.B. der Austausch von Regler und Schlauch nach 10 Jahren nur eine "Soll-Bestimmung". Da kannst du dich gerne mit einem Oldtimer ja auf den Bestandschutz bzw auf die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung berufen. Der Erfolg dürfte gering sein.

    Aber wir kommen immer weiter von der ursprünglichen Frage weg.

    Gruß Ralf

  • Dann würde ich auf jeden Fall versuchen einen 50mbar Herd zu finden. Ein Beispiel wurde ja schon verlinkt.

    Dann sparst du dir den Vordruckregler welcher ja auch die 10Jahresfrist hat.

    Gruß Ralf

  • Ganz locker bleiben....


    Ich habe dir die Quelle mit angegeben. Die Bundesamt für Justiz wird mit der Veröffentlichung der

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    wohl als seriöse Quelle reichen.

    Da es dir einmal nicht gereicht hat nun halt 3mal:

    Anlage XXIX StVZO - Einzelnorm

    Anlage XXIX StVZO - Einzelnorm

    Anlage XXIX StVZO - Einzelnorm

    Einfach anklicken, die Seite beißt nicht.

    (Hättest du auch schon im oberen Beitrag machen können)

    Ob nun der

    Zitat


    Kochen: 2 Flammenbrenner mit Kartusche in einer Schublade

    nur darin liegt (also nicht fest angebracht ist) oder ohne Zulassung für Straßenfahrzeuge (eventuell sogar ohne Belüftung) darin verschraubt ist ändert das nicht wirklich etwas daran dass er zur Womo-Zulassung nicht geeignet ist.

    Bevor das hier in diesem Thread noch ausartet bin ich an der Stelle nun raus. Mach ja keinen Sinn wenn manche auch nach mehreren Erklärungen gelesenes nicht verstehen wollen oder können......

    Gruß Ralf

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es darum keine Herd/Spülen Kombination zu haben, sondern Einzelelemente?!

    Wenn Cramer noch im Gasbuch eingetragen ist, sonst noch die Gasanlage vorhanden, dann würde ich tatsächlich nach gebrauchten Cramer suchen, denn die gibt es ja auch als Einzelteil Herd und Spülbecken. Bei Dethleff bei den 280/290er Standart, meine ich.

    Wenn die Emaillie noch nicht abgestoßen ist, so sind die auch nicht häßlich. Gibt es in Weiß, Grau und Beige. Gas dann zumindest 2-flammig.

    Mal bisschen suchen.

    Gerade bei #eBayKleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?

    https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/wohnmobil-kueche-gasherd-fiat-ducato-280-inneneinrichtug-teile/2384306340-220-8648?utm_source=copyToPasteboard&utm_campaign=socialbuttons&utm_medium=social&utm_content=app_ios


    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Es muss nicht zwingend ein Cramer verbaut werden. Bei einem anderen Herd wird dann halt ein Vermerk im Gasheft gemacht. Da wird der alte gestrichen und der neue reingeschrieben. Dies wäre auch der Fall, wenn der "neue" Cramer andere Nummern als der alte hat.

    Idealerweise ist das Typenschild am neuen Herd im eingebauten Zustand zu lesen. Ansonsten ist es hilfreich dieses vor dem Einbau zu fotografieren.

    Das ist ja keine teure "Eintragung" wie bei den üblichen Prüforganisatoren.

    Gruß Ralf