Gaskochfeld mit Batterie/Piezozündung

  • nur darin liegt (also nicht fest angebracht ist) oder ohne Zulassung für Straßenfahrzeuge (eventuell sogar ohne Belüftung) darin verschraubt ist ändert das nicht wirklich etwas daran dass er zur Womo-Zulassung nicht geeignet ist.

    Und wenn Du noch so oft irgend welche Paragraphen zitierst und sonst was verlinkst, Tatsache ist:

    Der Kastenwagen (LLKW-Zulassung) wurde ausgebaut, eine Dieselheizung eingebaut und neben einiger Möbel und einer versenkbaren Spüle auch ein Schublade mit einem 2 Flammenkocher mit Kartuschen (verschraubt).

    Daraufhin erhielt das Fahrzeug die Wohnmobilzulassung ! Punkt und schriftlich nachweisbar.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Hallo Laika,

    und auch Deine Aussage ist nur eine Momentaufnahme. Die Eintragung als Wohnmobil kann auch ein Prüfer vorgenommen haben der sich mit den Verordnungen nicht so genau auskennt oder es nach seinem Ermessen einträgt. Da soll es schon die tollsten Abnahmen gegeben haben. (Felgen,Spoiler,Tieferlegung,H- Kennzeichen etc.) Aber es ändert nichts an der Gesetzeslage und den Vorschriften. Außerdem kann auch jeder Prüfer der es dann sehr genau nimmt das Fahrzeug auch als Wohnmobil wieder austragen.

    Gruß Bernd

  • Hallo Bernd,

    es geht gar nicht darum ob und wie weit, sondern es kommen immer gleich Leute und Schwingen die Gesetzekeule.

    Nach dem Motto geht nicht und gibt es nicht.

    Das es auch andere Möglichkeiten gibt wollen Sie nicht wahr haben.

    Schönen Abend noch bei 22°C bei uns.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Hallo Lothar,

    ,(und sorry eben für die „Laika“Anrede) ich denke aber auch das Ralf das beruflich macht und schon weiß wovon er redet.

    Wie gesagt, es wird viel vom TÜV und den sonstigen Prüforganisationen eingetragen was auch durch eben diese unerfahrenen Prüfern herrührt. Siehe als Beispiel das mittige anheben der Achsen etc.

    Gruß Bernd