Und was meinst mit „könnte auch der KÜS machen“? Das darf alles der KÜS machen.
Das war ja genau mein Problem: der KÜS hat mir am Telefon gesagt, Auflastungen darf hier nur der TÜV. Gleiche Aussage von dem DEKRA- Prüfer, der zufällig gerade in der Werkstatt wat, als ich da gefragt habe. Mag allerdings sein, daß denen nicht klar war, daß es ein Gutachten gibt und daß sie es dann doch dürfen. Das werd ich dann wohl Montag nochmal klären müssen, wenn die Teile nicht rechtzeitig kommen.
Zur größeren Bremse ist noch zu sagen, daß die ja nun seit 30 Jahren die bessere Option ist und es preislich keinen Unterschied macht, welche man einbaut. Es gibt also aus meiner Sicht bei den WoMo gar keinen Grund, bei der Erneuerung der Bremsen nicht gleich auf die Maxi umzurüsten, wo sie nicht sowieso vorhanden ist. Und bei dem Alter aller dieser Fahrzeuge wird wohl keines noch die Originalbremse haben. Und das wird nie extra abgenommen. Es ist reiner Bürokratieschwachsinn, daß für die Änderung der Papiere extra der TÜV draufgucken muß. Die Anforderungen stehen im Gutachten und die müssen eben erfüllt sein. Nur, weil bei der Eintragung mal einer geguckt hat, ob das zu dem Zeitpunkt der Fall war, sagt das nichts darüber aus, wie es eine Woche später aussieht, wenn vielleicht einer nach der Änderung die Bremse machen lässt und dann einer wieder die Kleine einbaut, weil er die gerade da hat. Das ist typisch deutscher, völlig überflüssiger Bürokratiewahnsinn, der absolut nichts bringt, äußer Kosten und Terminstress.