Ducato 280 Büstner - Gurte im Aufbau original / Zeitgenössisch?

  • Moin,

    ich bräuchte mal das Schwarmwissen: Gab es 1989, bzw. in den 10 folgenden Jahren, bereits als Sonderausstattung 3-Punktgurte im Wohnmobilaufbau und wie sahen die Vorschriften dazu aus, bzw. wie wurde das geprüft oder eingetragen und dokumentiert?
    Hintergrund:

    Ich habe einen Ducato 280 von 1989 mit Bürstner- Aufbau und 5 eingetragenen Sitzplätzen und Oldtimer- Zulassung. Es haben aber natürlich nur die beiden vorderen Plätze Gurte. Wenn ich jetzt hinten Gurte nachrüste, geht das ja eigentlich nur mit aktuellem Gurtbock, der wiederum u.U. mit dem Oldtimerstatus kollidiert - und ohnehin sinnfrei ist, wenn sich bei einem Unfall der gesamte Aufbau zu einer Splitterbombe zerlegt.
    Ich würde aber gerne 3-Punktgurte verbauen, die zumindest bei einem kleineren Unfall (der noch nicht den Aufbau zerlegt) die Passagiere am Platz hält.
    Wenn man damals sowas haben wollte, muß das ja möglich gewesen sein. Ich finde nur keine Infos dazu, wie die Vorschriften aussahen. Wie also so ein Gurt damals verbaut und dokumentiert worden wäre. Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß einerseits hinten gar keine Gurte üblich waren, andererseits aber bei einem Einbau Anforderungen gestellt wurden, durch die der Gurt stabilier sein müsste als die gesamte Umgebung des Sitzplatzes... oder doch? Oder gab es das einfach wirklich nicht?:/

  • Bei mir hatte der Vorgänger Beckengurte für die hintere Sitze verbaut! Der Dekra Prüfer hatte damit kein Problem er sagte es geht um die Sicherheit von den Insassen!!

    Gruß Claudius

  • ...Dienen die Nachrüstungen der Sicherheit der Fahrzeuginsassen, z. B. der Einbau von Sicherheitsgurten oder Kopfstützen, oder verbessert die Umweltverträglichkeit, sind Umbauten in einem moderaten Rahmen zulässig.

    "Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein." (Voltaire )

  • Bei mir hatte der Vorgänger Beckengurte für die hintere Sitze verbaut! Der Dekra Prüfer hatte damit kein Problem er sagte es geht um die Sicherheit von den Insassen!!

    Gruß Claudius

    Die Frage ist ja, wie, bzw., woran er sie befestigt hat und ob das irgendwen interessiert. Einen Gurtbock bekomme ich ja nur rein, wenn ich vorher die komplette alte Sitzbank entferne und durch den modernen Bock ersetze - und ob das noch "moderat" ist?
    Die alten Bänke sind einfache Stahlrohrkonstruktionen, die mit vier Schrauben in den Boden gespaxt sind. Daran einen Beckengurt zu befestigen, wäre zwar besser als nix, enstspricht aber natürlich überhaupt keinen Sicherheitsvorschriften.
    Die eine Doppelbank, in der der Wassertank sitzt, ist zusätzlich noch mit zwei großen Schloßschrauben durch den Boden geschraubt aber natürlich ebenfalls eigentlich nicht stabil genug, um daran vorschriftsmäßig einen Gurt zu befestigen. Trotzdem wäre auch das besser als nichts. Die Frage ist halt, ob man so etwas machen darf (bzw. damals durfte) oder ob dadurch die gesamte Betriebserlaubnis in Gefahr gerät.

  • Es geht doch erster Linie um deine Kinder! Um ein Gutachten zubekommen da kann man sehr viel Geld ausgeben! Wenn du dich schlau machst im Internet findest du bestimmt wie man so was bauen kann. Mit dem Gutachten würde ich mir keine sorgen machen und mit der Oldtimerzulassung, es ist so wie bei den Bremsen das eine Verbesserung immer geht. Man muss ja nicht dem Prüfer gleich bei der HU sagen das man was im Eigenbau gemacht hat.


    Gruß Claudius

  • Tach

    Für diese Fahrzeuge gab es noch keine Vorschriften für Rückhaltesysteme im Aufbau.

    Und dieses "Keine" gilt auch heute noch. Nächträgliche Einbauten wurden von den Prüfstellen wohlwollend zur Kenntniss genommen und es wurde lediglich darauf geachtet,das der Umbau nicht gefährlicher war als der Urzustand.So auch hier der TÜV Rheinland, letztmalig in 2016 bei einem Hymer Bj 85.Eingetragen wurde damals auch nichts,weil die Anzahl der Sitzplätze änderte sich nicht.

    Es gab auch Empfehlungen Sitz- und Gurtbefestigungen durch den Fahrzeugboden zu führen,später(wann?) wurde das zu Bedingung wenn man einen Zusätzlichen Sitzplatz ,zu den im Schein aufgeführten, verbauen wollte.

    roma