Moin,
ich bräuchte mal das Schwarmwissen: Gab es 1989, bzw. in den 10 folgenden Jahren, bereits als Sonderausstattung 3-Punktgurte im Wohnmobilaufbau und wie sahen die Vorschriften dazu aus, bzw. wie wurde das geprüft oder eingetragen und dokumentiert?
Hintergrund:
Ich habe einen Ducato 280 von 1989 mit Bürstner- Aufbau und 5 eingetragenen Sitzplätzen und Oldtimer- Zulassung. Es haben aber natürlich nur die beiden vorderen Plätze Gurte. Wenn ich jetzt hinten Gurte nachrüste, geht das ja eigentlich nur mit aktuellem Gurtbock, der wiederum u.U. mit dem Oldtimerstatus kollidiert - und ohnehin sinnfrei ist, wenn sich bei einem Unfall der gesamte Aufbau zu einer Splitterbombe zerlegt.
Ich würde aber gerne 3-Punktgurte verbauen, die zumindest bei einem kleineren Unfall (der noch nicht den Aufbau zerlegt) die Passagiere am Platz hält.
Wenn man damals sowas haben wollte, muß das ja möglich gewesen sein. Ich finde nur keine Infos dazu, wie die Vorschriften aussahen. Wie also so ein Gurt damals verbaut und dokumentiert worden wäre. Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß einerseits hinten gar keine Gurte üblich waren, andererseits aber bei einem Einbau Anforderungen gestellt wurden, durch die der Gurt stabilier sein müsste als die gesamte Umgebung des Sitzplatzes... oder doch? Oder gab es das einfach wirklich nicht?