Achsen ablasten Maxi

  • Hallo Forianer,

    heute morgen war ich beim TÜV Süd und wollte meine 18Zoll Räder mit 255/55/18 bei meinem neuen Maxi 600 (abgelastet auf 3,5t) eintragen lassen. Da ich Reifen mit LI 109(1030Kg) drauf habe und in den Papieren aber 2400 bzw. 2100Kg eingetragen sind, bin ich davon ausgegeangen dass lediglich im Klartextfeld ein Eintrag kommt: "bei Verwendung LI 109 reduziert sich die Achslast je auf 2060Kg" oder so ähnlich. Pustekuchen, der Prüfer muss (?) die Achslasten auf 2060Kg reduzieren und neu eintragen und dafür benötigt er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller Fiat oder vom Ausbauer. Wo bekomm ich auf die Schnelle sowas her?

    Danke



  • Ich bin jetzt erstaunt, dass der Prüfingenieur für das Ablasten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht. Beim Auflasten kann ich das nachvollziehen. Da wird dir aber nicht anderes übrig bleiben als Fiat anzuschreiben.

    Bei solchen Umbauten empfiehlt es sich mit dem Prüfer zu sprechen "bevor" man umbaut. So habe ich es bei meinen Motorradumbauten immer gemacht und bin damit ganz gut gefahren. Hilft dir jezt aber auch nicht wirklich.

    Evtl. könntest du nochmal zu einer anderen Prüfstelle fahren oder vorher anrufen und fragen was du für eine Ablastung vorlegen musst.

    Ich drück dir die Daumen.

    VG

    Andreas

  • Die Homologationsunterlagen, die Grundlage für die KBA Zulassung sind, weisen die genannten Achslasten aus und sind bindenden für alle Prüforganisationen. Alle Änderungen müssen durch den Hersteller genehmigt bzw. freigegeben werden.

    Das Denken von Kastenteufel ist blauäugig und falsch. Die Prüforganisationen kontrollieren nur den ordnungsgemäßen Eiinbau und geben ihren schriftlichen Bericht dazu. Die Hersteller können bauliche/technische Veränderungen an ihren Fahrzeugen durch entsprechende Freigaben bestätigen. Mit der entsprechenden Freigabe kann man die gewünschten und durchgeführten Änderungen durch die Prüforganisationen bestätigen lassen.

    Gruß
    Edgar

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  • Die Homologationsunterlagen, die Grundlage für die KBA Zulassung sind, weisen die genannten Achslasten aus und sind bindenden für alle Prüforganisationen. Alle Änderungen müssen durch den Hersteller genehmigt bzw. freigegeben werden.

    Das Denken von Kastenteufel ist blauäugig und falsch. Die Prüforganisationen kontrollieren nur den ordnungsgemäßen Eiinbau und geben ihren schriftlichen Bericht dazu. Die Hersteller können bauliche/technische Veränderungen an ihren Fahrzeugen durch entsprechende Freigaben bestätigen. Mit der entsprechenden Freigabe kann man die gewünschten und durchgeführten Änderungen durch die Prüforganisationen bestätigen lassen.

    Naja, das ist aus meiner Sicht nur die halbe Wahrheit. Man muss da schon zwischen einer Anbauabnahme nach §19(3) StVZO und einer Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO unterscheiden. Eine Einzelabnahme nach §19(2)/21 darf allerdings nicht jeder Prüfer durchführen. Und selbst die, die es dürfen, wollen häufig nicht. Deshalb sollte man sein Vorhaben vorher mal vorstellen. Da kann es schon sein, dass man etwas rumtelefonieren muss.

    VG

    Andreas

  • Naja, das ist aus meiner Sicht nur die halbe Wahrheit. Man muss da schon zwischen einer Anbauabnahme nach §19(3) StVZO und einer Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO unterscheiden. Eine Einzelabnahme nach §19(2)/21 darf allerdings nicht jeder Prüfer durchführen. Und selbst die, die es dürfen, wollen häufig nicht. Deshalb sollte man sein Vorhaben vorher mal vorstellen. Da kann es schon sein, dass man etwas rumtelefonieren muss.

    VG

    Andreas

    Wie bzw. was prüft man bei einer Einzelabnahme nach Paragraph 19(2)/21StVZO? Der jeweilige Prüfer vergleicht im Endeffekt nur die Angaben der Hersteller mit dem ihm vorgestellten Fahrzeug. Ergo ist meine Aussage bezüglich der Verfahrensweise richtig und komplett.

    Gruß
    Edgar

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  • Wie bzw. was prüft man bei einer Einzelabnahme nach Paragraph 19(2)/21StVZO? Der jeweilige Prüfer vergleicht im Endeffekt nur die Angaben der Hersteller mit dem ihm vorgestellten Fahrzeug. Ergo ist meine Aussage bezüglich der Verfahrensweise richtig und komplett.

    Deine Aussage ist im Grundsatz ja auch nicht falsch. Bei einer Einzelabnahme erstellt der Prüfingenieur selbst ein Gutachten auf dessen Grundlage dann die Fahrzeugpapiere korrigiert werden. Dabei können Materialgutachten, ABE, TG, Freigaben etc. helfen sind aber je nach Prüfer bzw. Umbau nicht zwingend erforderlich. Das entscheidet einzig und allein der Prüfer. Der Umfang der Prüfung bei einer Einzelabnahme ist natürlich auch wiederum abhängig vom Umfang bzw. Komplexität des Umbaus. Da können dann schon mehrere 100 EUR zusammenkommen. Ein Umbau auf andere Felgengößen wie vom TE beschrieben ist da ja noch relativ simpel.

    Nur mal so als Beispiel, es gibt genügend Leute die sich in ein T3 einen Audi oder Porsche Motor einbauen. Bremsanlage, Federung etc werden auch angepasst. Solche Umbauten gehen nur über eine Einzelabnahme und dafür wirst du keine Freigabe vom Fahrzeughersteller bekommen.

    VG

    Andreas

  • Es geht hier um eine simple Eintragung in die Fahrzeugpapiere und nicht um eine irrwitzige Leistungssteigerung bei einem VW T3, wo VW nie eine Freigabe geben würde,weil seitens des Hersteller keinerlei Daten vorhanden sind. Für einen derartigen Umbau muß eine Einzelabnahme nach 19(2) erfolgen was mit enormen Kosten verbunden ist. Die vom TE erwähnte Ablastung eines Fahrzeuges muß vom Hersteller freigegeben sein. Bei nicht vorhandenen sein, wird die Prüforganisation keine Eintrag machen. Also Hersteller kontaktieren, Freigabe abfordern und gut ist.

    Gruß
    Edgar

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  • Wie bzw. was prüft man bei einer Einzelabnahme nach Paragraph 19(2)/21StVZO? Der jeweilige Prüfer vergleicht im Endeffekt nur die Angaben der Hersteller mit dem ihm vorgestellten Fahrzeug. Ergo ist meine Aussage bezüglich der Verfahrensweise richtig und komplett.

    Es geht hier um eine simple Eintragung in die Fahrzeugpapiere und nicht um eine irrwitzige Leistungssteigerung bei einem VW T3, wo VW nie eine Freigabe geben würde,weil seitens des Hersteller keinerlei Daten vorhanden sind.

    Hallo Edgar,

    dann eine viel simplere Sache:

    ich kaufe mir ein alten Wohnwagen, reisse den Aufbau runter, verkürze den Rahmen und baue einen Kastenaufbau, den ich draufsetze.

    Von welchem Hersteller bekomme ich jetzt die Angaben ? Achshersteller kann nur die max. Achslast nennen. Rahmen gekürzt, dadurch ist der Hersteller des Rahmens raus. Der WoWa-Hersteller ist sowieso raus. Für den Aufbau : Holz von Obi, Schaniere von Toom usw.

    Oder ich nehme statt des alten WoWa die Teile neu und einzeln. Da kann ich mir bei den Händlern eine Achse aussuchen, dann Rahmenteile, Deichsel und Auflaufbremse von anderen Herstellern. Ich habe dann zwar Gutachten für die einzelnen Teile, nur ob diese zusammen passen und auch richtig zusammen gebaut sind begutachtet der aaS.

    Und wenn die Achse, Bremsen , Rahmen, Auflaufbremse usw. 1500 Kg zulassen und ich will aber nur 1000 Kg haben, damit ich für das angenommene Zugfahrzeug die 100er Zulassung bekomme, trägt mir der aaS diese 1000 Kg ein. Und für den ganzen Anhänger steht dann u.U. mein Name bei Hersteller drin.

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Rheinsberger : Bei der Einzelabnahme beurteilt der Prüfer eben gerade nicht auf Basis der Herstellerinformationen, sondern vielmehr auf Basis seines eigenen technischen Sachverstandes, ob die technische Änderung möglich ist oder nicht. Genau deswegen darf das ja nicht jeder HU-Prüfer machen, und genau deswegen ist eine solche Einzelabnahme auch so teuer.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • ...wie krank ist das denn?? Da will ich WENIGER Last auf der Achse eingetragen haben und brauche dafür eine UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG.

    Dann bin ich wohl, wenn ich die zulässigen Achslasten nicht erreiche mit einem unzulässigen Fahrzeug unterwegs?

    Schnellstens den Prüfer wechseln, einer der sooooo wenig Ahnung :cursing::thumbdown:=Ohat gehört aus dem Verkehr gezogen. Am Besten gleich Prüforganisation wechseln!

    Gruß Lukas

    Wenn jeder Mensch an sich denkt, wird an jeden gedacht und keiner vergessen.... :ja

  • ...wie krank ist das denn?? Da will ich WENIGER Last auf der Achse eingetragen haben und brauche dafür eine UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG.

    Dann bin ich wohl, wenn ich die zulässigen Achslasten nicht erreiche mit einem unzulässigen Fahrzeug unterwegs?

    Schnellstens den Prüfer wechseln, einer der sooooo wenig Ahnung :cursing::thumbdown:=Ohat gehört aus dem Verkehr gezogen. Am Besten gleich Prüforganisation wechseln!

    Gruß Lukas

    Vielleicht darf dieser Prüfer auch einfach keine Einzelabnahme machen und fordert deshalb die Freigabe vom Hersteller.

  • Hallo,

    eine Frage an den TE, warum hast du nicht gleich Reifen mit der passenden Traglast gekauft? Gibt es doch in der Größe...

    ...ja, gibt es, aber nur zwei Hersteller, Conti und Nokian.

    Hätte eigentlich auch nicht gedacht dass eine Ablastung der VA um 40Kg solche Probleme macht. Dem Prüfer ging es übrigens wegen der Freigabe vonehmlich um die Vorderachse.

  • ...wie krank ist das denn?? Da will ich WENIGER Last auf der Achse eingetragen haben und brauche dafür eine UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG.

    Dann bin ich wohl, wenn ich die zulässigen Achslasten nicht erreiche mit einem unzulässigen Fahrzeug unterwegs?

    Schnellstens den Prüfer wechseln, einer der sooooo wenig Ahnung :cursing::thumbdown:=Ohat gehört aus dem Verkehr gezogen. Am Besten gleich Prüforganisation wechseln!

    Gruß Lukas

    Es gibt für jedes Fahrzeug auch Mindestachslasten. Kommt man darunter, dann passt das Fahrwerk und das Verhalten des Fahrzeugs z.B. beim Bremsen nicht mehr.

    OT, aber gutes Beispiel zu deinem älteren Fahrzeug: beim Einbau einer Zusatz(-Luft-)feder an der HA ist eine Mindestachslast vorgeschrieben. Für Womos kein Problem, aber leere Pritschen erreichen das eventuell nicht.

    Aber für den TE hier irrelevant, 40kg beeinflussen das nicht. Denke auch, dass du bei einem „normalen“ Prüfer gelandet bist und nicht bei einem Ingenieur welcher das darf.

  • Hallo,

    ist zwar OT, aber auch ein Beispiel wie es gehen kann.

    Ein Carado bei LMC gebaut, dort soll eine Luftfederung eingebaut werden. Bescheinigungen von Goldschmit liegen vor.

    Oben bei der EG steht Capron, beim Hersteller LMC, unter LMC steht die Freigabe mit der richtigen e13... Nummer. Wenn man Capron eingibt natürlich nicht.

    Nun will der TÜV Mann die Luftfeder nur mit Sonderabnahme eintragen.

    Gruß Rolf

    Gruß Rolf