Nutzungsausfall Entschädigung bei komplettem Motorschaden (2,3. 6dTemp) an Neufahrzeug

  • Hallo Zusammen, ich bin neu hier und habe schon ein paar Fragen. Ich habe letzte Woche ein Chausson 644 2,3 Multi Jet Titanium VIP mit knapp 1000 Kilometer gekauft. Am Samstag sollte es nach Südtirol in den Urlaub gehen. Leider blieb das Fahrzeug am Eichelberg mit 1202 Km stehen. Das Fzg ging einfach aus und lies sich nicht mehr starten. Jetzt ein paar Tage später lautet das Analyseergebniss totaler Motorschaden mit Motortausch zur Folge. Das das Ganze einige Wochen in Anspruch nimmt ist ja klar. Da ich das WOMO zum Verreisen und nicht für lange Werkstattaufenthalte gekauft habe ist selbst redend. Bei meiner Nachfrage nach Nutzungsausfall Entschädigung bei Fiat Assistance wurde ich an die Kundenbetreuung verwiesen, diese verwies mich wieder an die Assistace und die dann an Fiat Deutschland welche auch nicht zuständig sind. Der Fiat Deutschland habe ich ein Mail mit dem Sachverhalt geschickt denn der dortige Mitarbeiter wollte meinen Fall an die zuständige Stelle weiterleiden. Habe aber seit dem nicht mehr gehört bzw gelesen.

    Das ganze ist nicht nur Unbefriedigend sondern auch verwirrend.

    Ich frage mich hat das bei Fiat System?

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Wenn ja an welche Fiat Abteilung habt ihr euch gewand?

    Grüße

  • :) Meine Empfehlung ! :)

    Unverzüglich zum Anwalt, diese ganze Kompetenzenschieberei dient

    ausschliesslich dazu, Zeit zu schinden. Und der Anwalt wird denen schon sagen, wer

    da zuständig ist. Nutzungsausfall kannst du vergessen, vielleicht gibt's aber ein Leihfahrzeug.

    Wär immerhin etwas.

    Gruss von der schönen Mittelmosel :ubria

    Achim

    Und stets dran denken : Immer die Kirch' im Dorf lasse !

  • Hallo,

    bin selbst momentan vergleichbar betroffen und recherchiere zum Thema „Rückabwicklung des Kaufvertrages“. Eines ist im Zusammenhang mit defekten Wohnmobilen sicher: Ein Anspruch auf Entschädigung aufgrund des Nutzungsausfalls besteht ebensowenig wie ein Anspruch auf ein Leihfahrzeug – leider...

  • Nutzungsausfall ist ein Instrument der Wiedergutmachung bei Schädigung durch DRITTE !!!.

    Wenn dir der Motor um die Ohren fliegt oder andere Teile (ohne Fredverschuldenn von Außen) ist ggfs. Garantie/Gewährleistung ein Thema, aber Nutzungsausfall ist in solchen Fällen ausgeschlossen da dir der dritte/fremde Schädiger fehlt.:):wink

    Martin

  • Zunächst mal stimmt, was Martin sagt. Da wäre zu prüfen, wer für den Motorschaden verantwortlich ist. Nutzungsausfallsentschädigung (oder Ersatzfahrzeug) ist aber ohnehin immer schwierig, wenn man noch ein weiteres Fahrzeug hat.

    Ich habe mal nach Ablehnung dem Sachbearbeiter der Versicherung vorgeschlagen, dann doch bitte am nächsten Wochenende zum Harleytreffen zu kommen und den 80 Bikern zu erläutern, warum ich nicht mit meiner V-ROD, sondern mit einem Passat Variant vorne weg fahre. Danach wurde die Nutzungsausfallsentschädigung resp. Leihmotorrad genehmigt.

    Mein Wohnmobil erlitt einen Motorschaden, weil die Werkstatt den Ölfilter nicht richtig fest gezogen hatte. Ein Leihmobil für den ersten Urlaub gab’s problemlos von der Versicherung, weiter gehende Nutzungsausfallsentschädigung für die gesamte Reparaturdauer von über drei Monaten wurde abgelehnt.

    Vor Gericht bekam ich sie dann wegen guter Beweisführung zugesprochen.

  • hallo,

    ist schon verwegen.

    es kann auch gut sein das wenn er sich einen anwalt nimmt diesen unter umständen selbst bezahlen muss !!!!

    nicht jetzt bitte keinen schmarrn losreisen. hat er keine rechtsschutzversicherung und die firma fiat wickelt das

    von vornherein ohne probleme und rasch ab dann ist ein einschalten eines anwalts nicht von nöten. ich würde

    mich da auch nicht auf den anwalt verlassen der sagt die müssen den bezahlen. dein anwalt schaut dich treuherzig an

    und sagt dann das die rechtslage eindeutig ist und du musst ihn bezahlen. dem ist es wurscht woher er seine bestimmt

    2000 euro bekommt. war nur eine stunde arbeit und zwei schreiben.

    ich würde die füsse stillhalten und höflich nachfragen. das bringt mehr.

    dann muss eigentlich feststehen warum der motor defekt ist. ich will jetzt nichts unterstellen. bitte an den threadverfasser

    oder geschädigten nicht das jetzt für übel nehmen.

    hat es warnzeichen gegeben - motor zu heisssssssss , irgendwelche anderen roten lampen ! und und und . das sind alles

    fragen und die werden auch nach antworten suchen.

    die wollen ja auch wissen was da war und ob eventuell ein fehler im motor vorgelegen hat. ventilschaden zB oder weiteres oder ölmangel !

    und nutzungsausfall !!!! welcher schaden ist entstanden . in urlaub fahren kannst du . verpflegen musstest du dich ohnehin selbst.

    ist schon klar. viele meinen hier es würde dann geld regnen.da müsstest du bei den vollpfosten leben. die wohnen auf der anderen seite des grossen deiches.

    es kann durchaus sein das du unverbindlich einen wagen gestellt bekommst. kann sein.

    ich würde froh sein wenn die alles zahlen.

    wie gesagt, nix für ungut aber das sind fragen und noch keine antworten die aber kommen werden.

    um sicher zu sein was war würde ich bei einen gerichtlich zugelassenen GV nachfragen was die begutachtung kostet. dann kann dir keiner

    irgendwas unterschieben.

    grüsse

    franz

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten.

    Also vorweg ich bin nicht scharf auf einen Rechtsstreit, der einzige der da gewinnt ist der Rechtsanwalt. Mein Rechtsempfinden ist halt, wenn ich ein so teures Wohnmobil kaufe muss es funktionieren und wenn ich es nicht nutzen kann habe ich einen Schaden und bin enttäuscht. Es wäre der erste Urlaub seit zwei Jahren gewesen. Klar es kann immer mal was kaputt gehen. Mit der Werkstatt bin ich im engen Kontakt und habe da ein gutes Gefühl. Der Schaden ist von denen analysiert und an Fiat gemeldet. Jetzt kommt es darauf an wie schnell die den Vorgang freigeben und ein Fabrikneuer Motor zur Verfügung steht. Laut Aussage des Werkstattmeisters kann das gut und gerne 8-10 Wochen gehen. Dann ist der Sommer vorbei, scheinbar Shit Happens. Wie gesagt hatte das Fzg beim Schaden erst 1202Km auf der Uhr. Die einzige Kombi-Meldung war ca 50 Km vorher das ADBLUE nachgefüllt werden soll und wir wollten die nächste Tankstelle anfahren um nachzufüllen. Hat sich ohne irgendeine Vorankündigung verabschiedet.

    Ich habe mir also nichts vorzuwerfen etwas übersehen zu haben. Jetzt heißt es abwarten bis die Werkstatt sich wieder meldet. Wenn ich dann mehr weiß werde ich einzelnen Fiat Abteilungen höflich ab telefoniert und meine Erfahrungen mit euch teilen.

    Grüß Helmut

  • Es gibt doch den eigenen FIAT Professional Camper Assistent,

    Dahin wenden, nicht Fiat Deutschland oder so ..

    Hat mir bisher immer problemlos und schnell geholfen. :)

    Danke Lothar, mit denen habe ich auch schon telefoniert. Die wollten auch keine verbindlichen Aussagen machen. Jetzt warte ich ein paar Tage ab bis ich weiß wie es weitergeht. Dann versuche ich da noch mal mein Glück. Grüße Helmut

  • Und was soll der bewirken ?????????????

    Mal die Rahmenbedingungen/ Garantiebedingungen genau lesen, dann wird einem so einiges klar. In diesem Fall gibt es keinen Nutzungsausfall.

    Wieder mal ein typischer Fall von Beitrag nicht zu Ende gelesen, gell ? ;)

    Den Anwalt empfehle ich ausschließlich dafür, wenn die bei Fiat alle sagen, dass sie nicht zuständig sind,

    wird der Anwalt schon einen Zuständigen finden. Und erst dann kann man evtl. mit Fristen arbeiten. Wenn überhaupt.

    Und nur dafür soll das gut sein. Wie geschrieben, schliesse ich Schadensersatz leider aus.

    Gruss von der schönen Mittelmosel :ubria

    Achim

    Und stets dran denken : Immer die Kirch' im Dorf lasse !

  • ..... und wenn ich es nicht nutzen kann habe ich einen Schaden ......

    Unabhängig von entgangenen Urlaubsfreuden....

    Der Schaden wird von FIAT auf Garantie behoben - Außer evtl. Mobilitätsansprüche von den Camper Assistent gibt es keine weiteren Ansprüche

    Du kannst weiterhin deinen Händler wegen des Sachmangels "defekter Motor" in die Gewährleistung nehmen (unabhängig von den FIAT Leistungen). Ein entstandener Schaden muss dir von deinem WoMo Händler erstattet werden. Dazu muss der Schaden aber bezifferbar sein (entgangene Urlaubsfreunden sind das nicht). Also z.B. ein gebuchter und bezahlter SP oder CP der nicht genutzt werden kann. Kosten für die vorläufige Stilllegung des WoMo oder ähnliches. Grundsätzlich musst du dabei aber auch eine Schadensminderungspflicht beachten

  • Ok, danke für eure Beträge. Dann lasse ich mich überraschen was da noch auf mich zukommt. Ich halte euch dann auf dem Laufenden. Schönes Restwochenende noch. Grüße Helmut

  • Der Link geht zu Fiat, aber nicht zu Fiatprofessional.

    Da habe ich jetzt auch mal nichts vergleichbares gesehen.

    Und wenn, was würdest du dann 4 Tage + WE mit einem leeren Transporter anfangen wollen?

    Grüße

    Christian

    Für Eile fehlt mir die Zeit (Horst Evers) :wink