In meinen Augen ist das bewusste, vorsätzliche Stilllegen der Handbremse eines Fahrzeuges um es dann in Verkehr zu bringen eine Straftat. Jedem Fahrzeugführer muss klar sein dass damit die Betriebserlaubnis erlischt und eine gewisse Gefahr für ihn und andere Verkehrsteilnehmer entsteht.
Wie nun auch immer die Frage des Betreffenden gestellt ist. Physikalisch mag das Fahrzeug noch fahren. Aber zur Antwort gehört m.M. in jedem Fall der Hinweis das dies nicht sein darf.
Wer dies sogar noch empfiehlt macht sich möglicherweise mit strafbar!
Wenn hier jemand fragen würde ob er wenn er von einem 30m hohen Haus springt sicher sein kann ob er dann auch tot ist, würdet ihr dann ja schreiben und sogar auch dazu raten? Oder wäre da der Zusatz "tu es nicht" angebracht.