So lange der Rahmen nur angeschraubt ist, gilt der nicht als mit dem Fahrzeug fest verbunden.
Das ist in etwa vergleichbar mit einer geschraubten Domstrebe oder einer geschraubten Versteifung am PKW. Die kann man selbst bauen & einfach fahren. Das interessiert auch hier in Dtl. niemanden.
In dem Moment ist wahrscheinlich lediglich die geänderte Fahrzeuglänge & vielleicht noch das Thema Ladungssicherung Auslöser dafür, dass da etwas eingetragen werden muss.
Grüße,
Sebastian