Ermittlungsverfahren wegen illegaler Abschaltautomatik

  • Stimmt.

    Da wird bestimmt die ganze Staatsmacht aufgefahren um den Schreiber zu ermitteln - auf eine bloße Äußerung hin....

    Meine Meinung: Kirche im Dorf lassen......

    Schluck....sehe gerade aus dem Fenster....vor der Tür stehen Männer mit Ledermänteln und Schlapphüten........

    Beste Grüße
    Charles Duchemin

    "Was meinem Gaumen schmeckt, dass schmeckt auch deiner Lampe"

    Diesel - Kraft durch Feinstaub :klatsch Fridays 4 Hubraum!!

    ZgM 3850 VA 1950 HA 2240 - 200Ah LiFeYPo4 mit REC Active BMS - passiv Balancing war gestern:wink

  • Habe mich auch gerade da registriert, obwohl ich im Grundsatz nicht so der Freund von Prozessen bin.

    Aber insbesondere da Sunlight sich hier bei jeder kleinen Reklamation (ganz anders als seinerzeit Knaus bei meinem ersten nagelneuen Mobil) unglaublich unflexibel ,knauserig und bockig zeigte, sehe ich jetzt auch keinen Grund mehr , hier "großzügig" und/oder kulant zu sein.:ja:ja

    Obwohl ich natürlich weiß, das letztlich ggfs. hier Fiat und nicht Capron/Sunlight verklagt und in Haftung genommen wird.:/

    Martin

    Servus Martin,

    verhält sich Sunlight oder der Sunlight - Händler bei jeder kleinen Reklamation so unglaublich unflexibel ?

    Meistens steht und fällt eine Reklamation mit dem Entgegenkommen des Händlers.

    das Werk hält sich da raus, weil es das Wohnmobil an den Händler verkauft hat

    und nicht an den, der es vom Händler gekauft hat.

    MfG
    Peter

    Ich bin nicht neugierig,

    ich will bloß immer alles wissen. :wink

  • Hallo Peter,

    meine letzte Antwort von dem Rechtsanwaltsbüro habe ich unter #85 bereits geschrieben.

    Danke Rolf, sorry habe ich übersehen, weil ich anfangs nicht den ganzen Thread gelesen hatte.

    Ich überlege auf Deinen Link hin, mich dort auch anzumelden.

    Die Zahlung bei Rückgabe würde aktuell bei > 61 000.- € liegen,

    bei einem Kilometerstand von < 75 000 Km und 16 000.- €,

    wenn ich das Wohnmobil behalten würde.

    Allerdings hat meine Frau zu Recht angemerkt,

    bis da mal Geld zu fließen beginnt, kann es noch Jahre dauern

    und die Gefahr besteht, wie bei VW,

    dass man ab Klageeinreichung dann das Fahrzeug nicht mehr bewegen darf.

    Welche Beträge dann tatsächlich letztendlich ausgezahlt werden kann ich nicht sagen.

    Wäre interessant, ob hier jemand schon mal derlei Erfahrungen z.B.

    mit seinem VW machen konnte.

    MfG
    Peter

    Ich bin nicht neugierig,

    ich will bloß immer alles wissen. :wink

  • Ob ich unser Wohnmobil zurück geben würde, glaube ich eher nicht.

    Dafür habe ich zu viel Mühe aufgebracht um das WoMo für uns speziell zu verändern.

    Anderseits sinkt der Wert des Fahrzeugs durch die illegale Abschalttechnik erheblich.

    Wenn es mal zu einer Klage kommen wird, dann kommt für mich nur die Entschädigung für den geringeren Verkaufswert in Frage.

    Glück Auf vom Niederrhein. :wink

    Rolf

  • Servus Martin,

    verhält sich Sunlight oder der Sunlight - Händler bei jeder kleinen Reklamation so unglaublich unflexibel ?

    Meistens steht und fällt eine Reklamation mit dem Entgegenkommen des Händlers.

    das Werk hält sich da raus, weil es das Wohnmobil an den Händler verkauft hat

    und nicht an den, der es vom Händler gekauft hat.

    Servus Peter,

    Ne bei mir war es schon ganz eindeutig Capron/ Sunlight, da ich von meinem Händler ( der eigentlich sehr fair ist) die Stellungnahmen von Capron weitergeleitet bekommen habe.:(:wink

    Martin

  • Hab gerade Post bekommen von Dr. Stoll

    Die verweisen nun auf ein Urteil des EuGH, der die Fiat Abschaltautomatik für illegal erklärt haben soll und empfehlen ein Mandat zu erteilen.

    Bei Gewinn kann man das Fz. zurück geben. Ein Womo ist aber nicht einfach EIN Fahrzeug...

    Beste Grüße
    Charles Duchemin

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    ZgM 3850 VA 1950 HA 2240 - 200Ah LiFeYPo4 mit REC Active BMS - passiv Balancing war gestern:wink

  • Bei Gewinn kann man das Fz. zurück geben.

    Natürlich gegen Abzug der Nutzungsentschädigung...... Wie viele Monate von 250 Monaten hast du dann dein Fahrzeug schon genutzt?

    Und dann natürlich die nächste Frage.... wie groß ist die Differenzsumme zum neuen Euro 6d (temp) Fahrzeug die du zuzahlen musst um dann wieder ein WoMo zu haben (Ein gebrauchtes incl. EU6b fällt ja raus, da das gleiche Problem vorliegen kann)

    Der EUGH hat übrigens nicht zu FIAT geurteilt, sondern zu einem Volkswagen.... und zur generellen (Nicht-)Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen

    Die Kanzlei will natürlich ein Mandat auf Wandlung..... geht ja um den Streitwert und die darauf beruhenden Kostenrechnungen.... Ein Schelm wer übles denkt...

  • Stimmt.

    Die Kanzlei stellt Rückgabe ohne Nutzungsentschädigung in Aussicht....................

    Sehr geschäftstüchtig

    Beste Grüße
    Charles Duchemin

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    ZgM 3850 VA 1950 HA 2240 - 200Ah LiFeYPo4 mit REC Active BMS - passiv Balancing war gestern:wink

  • Hab gerade Post bekommen von Dr. Stoll

    Die verweisen nun auf ein Urteil des EuGH, der die Fiat Abschaltautomatik für illegal erklärt haben soll und empfehlen ein Mandat zu erteilen.

    Bei Gewinn kann man das Fz. zurück geben. Ein Womo ist aber nicht einfach EIN Fahrzeug...

    Wann bist Du bei Dr. Stoll aktiv geworden? Ich warte noch auf eine Reaktion

    :wink Es grüßt freundlich
    Martin

  • Also,

    ich kann das alles nicht glauben.

    Für unser Wohnmobil hat die Kanzlei Goldenstein ca. 60 000.- € Rückgabebetrag errechnet.

    Ich werde das Angebot noch einmal überschlafen und morgen entscheiden.

    60 000.- € für die Rückgabe würde bedeuten, ich lege nach 7 Jahren Nutzung

    20 000.- € drauf und kaufe mir für 80 000.- € mein Traumwohnmobil

    für den Rest meiner Tage.

    Kann natürlich auch sein, dass aus den vermeintlichen 60 000.- €

    nach Abzug der Anwalts und Gerichtskosten 30 000.-€ übrig bleiben

    und ich mit den 30 000.- mit Mühe und Not einen gebrauchten Ersatz finde,

    der nicht annähernd dem tatsächlichen Wert unseres jetzigen entspricht.

    MfG
    Peter

    Ich bin nicht neugierig,

    ich will bloß immer alles wissen. :wink

  • Hallo Peter der Rückgabebetrag erscheint mir sehr hoch.

    Für die Anwaltskosten und Gerichtskosten wäre eine Rechtschutzversicherung gut.

    Wobei bei einer Klage, bei der sich sehr viele Geschädigte beteiligen, nicht so teuer wird.

    Nachtrag.

    Wofür musst du dich morgen entscheiden?

    Glück Auf vom Niederrhein. :wink

    Rolf

  • Ich habe bisher bei Gerichtsurteilen hinsichtlich Wandlung beim WoMo folgende Nutzungsentschädigung gefunden

    Bruttoverkaufspreis x Nutzungsdauer (in Monaten)

    ------------------------------------------------------ = Nutzungsentschädigung

    voraussichtliche Gesamtnutzungsdauer (150 Monate)

    Auf eine Nutzungsentschädigung nach km-Leistung verzichten die meisten Gerichte, das es nicht nur um das "fahren" geht.

    Im Bruttoverkaufspreis sind auch notwendige Nebenkosten einzuberechnen.

    Jetzt nimm einfach mal deinen Rechnungsbetrag, rechne großzügig nachweisbare Nebenkosten hinzu ergibt dann einen Betrag von xxxxxx €uro multipliziert mit der Anzahl der Nutzung bis zum Gerichtsurteil bzw. zur Klage und das ganze dann durch 150 (Monate) teilen.

    Kommst du da auch auf die 60.000 €?

    In deinem Beispiel:

    (65.000 € (Anschaffungspreis mit Nebenkosten) * 84 Monate Nutzung) / 150 Monate = 36.400 € Nutzungsentschädigung

    Wenn dir deine Kanzlei hier 60.000 € "verspricht" würde ich verbindlich mit dem Anwalt klären, dass eine Nutzungsentschädigung vom Gericht nicht abgezogen wird und im Fall eines Falles das Anwaltsbüro dafür haftet.... Ich würde wetten du bekommst diese Bescheinigung nicht.

    Also in 2 - 3 Jahren könntest du evtl. von deinen ehemals 65.000 € - 36.400 € Nutzungsentschädigung = 28.600 € Rückerstattung bekommen.

    Der Preis.... ca 2-3 Jahre kein Geld und kein nutzbares Wohnmobil.... danach bekommst du immerhin die Anzahlung für ein "Neues" und musst dann nur noch irgendetwas um 45.000 € drauflegen um in 2023/24 ein vergleichbares WoMo zu kaufen.

    Achja... ein älterer Gebrauchter ist ja keine Alternative da er ja auch einen Motor mit Abschaltvorrichtung hat..... und die EU 6 d (Temp) was die bei der derzeitigen Marktsituation kosten......

    Schlaf gut.....


    Edit: Ob man irgendwann FIAT ein "verwerfliches Verhalten" vorwerfen wird (wie es z.T. bei Volkswagen passiert ist --> https://rsw.beck.de/aktuell/daily/…edigung-fuer-vw sollte man sehr kritisch hinterfragen.