Das ist total unverbindlich. Wenn es so formuliert wäre, das wäre was:
Auf Basis der aktuellen Beweislage konnten wir für immer mehr betrogene Wohnmobil-Halter erfolgreich die Rückabwicklung ihres Kaufvertrages einklagen.
Servus
Mein Kumpel hat demnächst Gerichtstermin am Standort eines Wohnmobilhändlers, bei dem er 2019 einen Pössl mit MJ 130er Motor, neu, gekauft hat.
Er fordert eine Rückabwicklung. Schadenersatz steht nicht zur Debatte.
Ich werde berichten.
Grüße